Gefahrstofflagerung und Handling 2009
Gefahrstofflagerung und Handling 2009
Gefahrstofflagerung und Handling 2009
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<strong>Handling</strong><br />
Allgemeines<br />
Das <strong>Handling</strong> von Gefahrstoffen ist<br />
nicht nur mit den von den Gefahrstoffen<br />
ausgehenden Gefahren behaftet.<br />
Auch von den Gebinden kann aufgr<strong>und</strong><br />
der geometrischen Verhältnisse<br />
<strong>und</strong> des Gewichtes eine Gefahr ausgehen.<br />
Diese Gefahren werden durch die<br />
Arbeitsplatzgefährdungsanalyse gemäß<br />
Arbeitsschutzgesetz erfasst. Hier werden<br />
Arbeitsmittel <strong>und</strong> Hilfsmittel als<br />
Lösung genannt, mit denen Tätigkeiten<br />
ohne Gefährdung ausgeübt werden<br />
können. Ergonomisch falsches Heben<br />
<strong>und</strong> Tragen ist eine der häufigsten<br />
Ursachen von Verletzungen <strong>und</strong><br />
Rückenleiden.<br />
Vorsatzgeräte für Flurförderzeuge <strong>und</strong><br />
Hilfsmittel unterstützen die entsprechenden<br />
Tätigkeiten durch Ausnutzen<br />
von Hebelkräften <strong>und</strong> mindern so die<br />
Gefahren von Verletzungen <strong>und</strong>/oder<br />
Unfällen mit Gebinden erheblich. Jeder<br />
Unfall mit Gefahrstoffgebinden birgt<br />
nicht unerhebliche Gefahren im<br />
Leckagefall durch zusätzliche Beeinträchtigung<br />
der Umwelt oder Verletzung<br />
weiterer Personen.<br />
Vorsatzgeräte<br />
Mit Vorsatzgeräten für Flurförderzeuge<br />
(Stapler, Handhubwagen, etc.) können<br />
große Lasten, wie Fässer oder Kunststoffballons,<br />
innerhalb des Unternehmens...<br />
- sicher gegriffen,<br />
- über längere Strecken transportiert,<br />
- gehoben,<br />
- gedreht,<br />
- in Regale gelegt<br />
werden, ohne dass der Mitarbeiter eine<br />
körperliche Belastung erfährt.<br />
Vorsatzgeräte für Flurförderzeuge sollten<br />
CE-gekennzeichnet sein, um den<br />
sicheren Umgang mit dem Gerät<br />
gewährleisten zu können.<br />
Hilfsmittel<br />
Die häufigsten, in der Industrie verwendeten<br />
Hilfsmittel, sind Transportmittel,<br />
die mit Muskelkraft bewegt werden.<br />
Überwiegend werden Fässer <strong>und</strong><br />
Kunststoffballons sowie Gasflaschen<br />
mit Transportkarren bewegt. Hierbei ist<br />
besonders die Eignung des Gerätes zu<br />
beachten.<br />
Transportwagen <strong>und</strong> Fasstransporter<br />
sind für den innerbetrieblichen<br />
Transport von Kleingebinden gedacht.<br />
Die Belastung der Transporter ist den<br />
Gebinden anzupassen. Diese Transportmittel<br />
beinhalten in der Regel<br />
keine Auffangkapazitäten, da bei kurzen<br />
innerbetrieblichen Transportwegen<br />
<strong>und</strong> den geringen Sturzhöhen der<br />
Gebinde nur eine geringe Gefährdung<br />
auf die Gebinde einwirkt.<br />
Arbeitsschutzgesetz<br />
§ 1 Zielsetzung <strong>und</strong> Anwendungsbereich<br />
(1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz der Beschäftigten<br />
bei der Arbeit durch Maßnahmen<br />
des Arbeitsschutzes zu sichern <strong>und</strong> zu<br />
verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen.<br />
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen<br />
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine<br />
Beurteilung der für die Beschäftigten<br />
mit ihrer Arbeit verb<strong>und</strong>enen Gefährdung<br />
zu ermitteln, welche Maßnahmen<br />
des Arbeitsschutzes erforderlich sind.<br />
BetrSichV/Anhang 1<br />
3.2 Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />
zum Heben von Lasten<br />
3.2.1 Arbeitsmittel zum Heben von<br />
Lasten, ihre Lastaufnahmeeinrichtungen<br />
<strong>und</strong> gegebenenfalls abnehmbare<br />
Teile müssen mit ausreichender<br />
Standsicherheit <strong>und</strong> Festigkeit ausgelegt<br />
sein, sowohl im Betrieb als auch<br />
außer Betrieb unter vorgesehenen<br />
Witterungsbedingungen, während des<br />
Transportes, des Auf- <strong>und</strong> Abbaus, bei<br />
vorhersehbaren Ausfällen, bei vorgesehenen<br />
Prüfungen, auch mit Prüflast.<br />
Soweit erforderlich müssen Arbeitsmittel<br />
mit einer Einrichtung versehen<br />
<strong>Handling</strong> – Information<br />
sein, die ein Überschreiten der zulässigen<br />
Tragfähigkeit verhindert. Hierbei<br />
sind insbesondere die Belastungen der<br />
Aufhängepunkte oder der Verankerungspunkte<br />
an den tragenden<br />
Teilen zu berücksichtigen.<br />
3.2.2 Arbeitsmittel zum Heben von<br />
Lasten müssen mit einem deutlich<br />
sichtbaren Hinweis auf die zulässige<br />
Tragfähigkeit <strong>und</strong> gegebenenfalls mit<br />
einem Schild versehen sein, auf dem<br />
die zulässige Tragfähigkeit für die einzelnen<br />
Betriebszustände angegeben<br />
ist. Lastaufnahmeeinrichtungen sind so<br />
zu kennzeichnen, dass ihre für eine<br />
sichere Benutzung gr<strong>und</strong>legenden<br />
Eigenschaften zu erkennen sind.<br />
Arbeitsmittel zum Heben von Beschäftigten<br />
müssen entsprechend deutlich<br />
<strong>und</strong> sichtbar gekennzeichnet sein.<br />
3.2.3 Arbeitsmittel zum Heben von<br />
Lasten müssen insbesondere verhindern,<br />
dass die Lasten sich<br />
- ungewollt gefährlich verlagern oder<br />
im freien Fall herabstürzen oder<br />
- unbeabsichtigt ausgehakt werden.<br />
Lastenhandhabungsverordnung<br />
- LasthandhabV -<br />
§ 1 Anwendungsbereich<br />
(1) Diese Verordnung gilt für die manuelle<br />
Handhabung von Lasten, die aufgr<strong>und</strong><br />
ihrer Merkmale oder ungünstiger<br />
ergonomischer Bedingungen für die<br />
Beschäftigten eine Gefährdung für<br />
Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit, insbesondere<br />
der Lendenwirbelsäule, mit sich<br />
bringt.<br />
(2) Manuelle Handhabung im Sinne<br />
dieser Verordnung ist jedes Befördern<br />
oder Abstützen einer Last durch<br />
menschliche Kraft, unter anderem das<br />
Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen,<br />
Tragen oder Bewegen einer Last.<br />
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