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Gefahrstofflagerung und Handling 2009

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<strong>Handling</strong><br />

Allgemeines<br />

Das <strong>Handling</strong> von Gefahrstoffen ist<br />

nicht nur mit den von den Gefahrstoffen<br />

ausgehenden Gefahren behaftet.<br />

Auch von den Gebinden kann aufgr<strong>und</strong><br />

der geometrischen Verhältnisse<br />

<strong>und</strong> des Gewichtes eine Gefahr ausgehen.<br />

Diese Gefahren werden durch die<br />

Arbeitsplatzgefährdungsanalyse gemäß<br />

Arbeitsschutzgesetz erfasst. Hier werden<br />

Arbeitsmittel <strong>und</strong> Hilfsmittel als<br />

Lösung genannt, mit denen Tätigkeiten<br />

ohne Gefährdung ausgeübt werden<br />

können. Ergonomisch falsches Heben<br />

<strong>und</strong> Tragen ist eine der häufigsten<br />

Ursachen von Verletzungen <strong>und</strong><br />

Rückenleiden.<br />

Vorsatzgeräte für Flurförderzeuge <strong>und</strong><br />

Hilfsmittel unterstützen die entsprechenden<br />

Tätigkeiten durch Ausnutzen<br />

von Hebelkräften <strong>und</strong> mindern so die<br />

Gefahren von Verletzungen <strong>und</strong>/oder<br />

Unfällen mit Gebinden erheblich. Jeder<br />

Unfall mit Gefahrstoffgebinden birgt<br />

nicht unerhebliche Gefahren im<br />

Leckagefall durch zusätzliche Beeinträchtigung<br />

der Umwelt oder Verletzung<br />

weiterer Personen.<br />

Vorsatzgeräte<br />

Mit Vorsatzgeräten für Flurförderzeuge<br />

(Stapler, Handhubwagen, etc.) können<br />

große Lasten, wie Fässer oder Kunststoffballons,<br />

innerhalb des Unternehmens...<br />

- sicher gegriffen,<br />

- über längere Strecken transportiert,<br />

- gehoben,<br />

- gedreht,<br />

- in Regale gelegt<br />

werden, ohne dass der Mitarbeiter eine<br />

körperliche Belastung erfährt.<br />

Vorsatzgeräte für Flurförderzeuge sollten<br />

CE-gekennzeichnet sein, um den<br />

sicheren Umgang mit dem Gerät<br />

gewährleisten zu können.<br />

Hilfsmittel<br />

Die häufigsten, in der Industrie verwendeten<br />

Hilfsmittel, sind Transportmittel,<br />

die mit Muskelkraft bewegt werden.<br />

Überwiegend werden Fässer <strong>und</strong><br />

Kunststoffballons sowie Gasflaschen<br />

mit Transportkarren bewegt. Hierbei ist<br />

besonders die Eignung des Gerätes zu<br />

beachten.<br />

Transportwagen <strong>und</strong> Fasstransporter<br />

sind für den innerbetrieblichen<br />

Transport von Kleingebinden gedacht.<br />

Die Belastung der Transporter ist den<br />

Gebinden anzupassen. Diese Transportmittel<br />

beinhalten in der Regel<br />

keine Auffangkapazitäten, da bei kurzen<br />

innerbetrieblichen Transportwegen<br />

<strong>und</strong> den geringen Sturzhöhen der<br />

Gebinde nur eine geringe Gefährdung<br />

auf die Gebinde einwirkt.<br />

Arbeitsschutzgesetz<br />

§ 1 Zielsetzung <strong>und</strong> Anwendungsbereich<br />

(1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz der Beschäftigten<br />

bei der Arbeit durch Maßnahmen<br />

des Arbeitsschutzes zu sichern <strong>und</strong> zu<br />

verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen.<br />

§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen<br />

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine<br />

Beurteilung der für die Beschäftigten<br />

mit ihrer Arbeit verb<strong>und</strong>enen Gefährdung<br />

zu ermitteln, welche Maßnahmen<br />

des Arbeitsschutzes erforderlich sind.<br />

BetrSichV/Anhang 1<br />

3.2 Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />

zum Heben von Lasten<br />

3.2.1 Arbeitsmittel zum Heben von<br />

Lasten, ihre Lastaufnahmeeinrichtungen<br />

<strong>und</strong> gegebenenfalls abnehmbare<br />

Teile müssen mit ausreichender<br />

Standsicherheit <strong>und</strong> Festigkeit ausgelegt<br />

sein, sowohl im Betrieb als auch<br />

außer Betrieb unter vorgesehenen<br />

Witterungsbedingungen, während des<br />

Transportes, des Auf- <strong>und</strong> Abbaus, bei<br />

vorhersehbaren Ausfällen, bei vorgesehenen<br />

Prüfungen, auch mit Prüflast.<br />

Soweit erforderlich müssen Arbeitsmittel<br />

mit einer Einrichtung versehen<br />

<strong>Handling</strong> – Information<br />

sein, die ein Überschreiten der zulässigen<br />

Tragfähigkeit verhindert. Hierbei<br />

sind insbesondere die Belastungen der<br />

Aufhängepunkte oder der Verankerungspunkte<br />

an den tragenden<br />

Teilen zu berücksichtigen.<br />

3.2.2 Arbeitsmittel zum Heben von<br />

Lasten müssen mit einem deutlich<br />

sichtbaren Hinweis auf die zulässige<br />

Tragfähigkeit <strong>und</strong> gegebenenfalls mit<br />

einem Schild versehen sein, auf dem<br />

die zulässige Tragfähigkeit für die einzelnen<br />

Betriebszustände angegeben<br />

ist. Lastaufnahmeeinrichtungen sind so<br />

zu kennzeichnen, dass ihre für eine<br />

sichere Benutzung gr<strong>und</strong>legenden<br />

Eigenschaften zu erkennen sind.<br />

Arbeitsmittel zum Heben von Beschäftigten<br />

müssen entsprechend deutlich<br />

<strong>und</strong> sichtbar gekennzeichnet sein.<br />

3.2.3 Arbeitsmittel zum Heben von<br />

Lasten müssen insbesondere verhindern,<br />

dass die Lasten sich<br />

- ungewollt gefährlich verlagern oder<br />

im freien Fall herabstürzen oder<br />

- unbeabsichtigt ausgehakt werden.<br />

Lastenhandhabungsverordnung<br />

- LasthandhabV -<br />

§ 1 Anwendungsbereich<br />

(1) Diese Verordnung gilt für die manuelle<br />

Handhabung von Lasten, die aufgr<strong>und</strong><br />

ihrer Merkmale oder ungünstiger<br />

ergonomischer Bedingungen für die<br />

Beschäftigten eine Gefährdung für<br />

Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit, insbesondere<br />

der Lendenwirbelsäule, mit sich<br />

bringt.<br />

(2) Manuelle Handhabung im Sinne<br />

dieser Verordnung ist jedes Befördern<br />

oder Abstützen einer Last durch<br />

menschliche Kraft, unter anderem das<br />

Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen,<br />

Tragen oder Bewegen einer Last.<br />

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