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Udo Querch - LKH Stolzalpe

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Die Gesundheitserziehung zählt zu den so<br />

genannten Unterrichtsprinzipien in österreichischen<br />

Schulen und zielt auf ein erweitertes<br />

Gesundheitsverständnis durch Berücksichtigung<br />

physischer, psychischer und<br />

sozialer Gesundheit sowie der Schaff ung<br />

eines gesundheitsfördernden Arbeits- und<br />

Lernumfeldes ab. Gesundheitsförderung<br />

soll in allen Schularten und Unterrichtsgegenständen<br />

verwirklicht werden.<br />

Es gibt einen Grundsatzerlass des Ministeriums<br />

(Ministerialverordungsblatt 57/97)<br />

mit Hinweisen und Aufgaben, Zielsetzungen<br />

und Grundlagen für die Gesundheitsförderung<br />

in Schulen sowie einen<br />

Auftrag zur Fortbildung und Öff entlichkeitsarbeit<br />

in diesem Bereich.<br />

Der Schularzt<br />

Nach dem derzeit gültigen Schulunterrichtsgesetz<br />

hat jede Schule einen Schularzt,<br />

der die Lehrer in gesundheitlichen Fragen<br />

der Schüler, so weit sie den Unterricht und<br />

den Schulbesuch betreff en berät und die<br />

hiefür erforderlichen Untersuchungen der<br />

Schüler durchführt. Die Schüler sind verpfl<br />

ichtet, sich einmal im Schuljahr einer<br />

Honner<br />

Prof. Mag. Anton Dorfer<br />

Gesundheitwerkstätte<br />

Gesundheitsvorsorge in Schulen<br />

schulärztlichen Untersuchung zu unterziehen.<br />

Die Ergebnisse dieser Untersuchung<br />

werden in ein Gesundheitsblatt, das den<br />

Schüler während seiner Laufbahn begleitet,<br />

eingetragen. Werden gesundheitliche<br />

Mängel festgestellt sind den Schülern und<br />

bei gravierenden Beeinträchtigungen auch<br />

die Erziehungsberechtigten zu verständigen.<br />

Es kann auch notwendig sein, dass<br />

Schüler in Abhängigkeit von ihrer Erkrankung<br />

vom Arzt als „Überwachungsschüler“<br />

erklärt werden, ihr Gesundheitszustand<br />

stellt für sie und ihr Umfeld eine potentielle<br />

Gefährdung dar – sie sind dann mindestens<br />

dreimal jährlich zu untersuchen.<br />

Die Aufgaben des Schularztes reichen<br />

über die Beratung der Direktion, der Lehrer<br />

und der Eltern in schulärztlichen und<br />

schulhygienischen Angelegenheiten bis<br />

zu Anträgen auf Turnbefreiung, Untersuchung<br />

der Schüler vor der Teilnahme an<br />

länger dauernden Schulveranstaltungen<br />

und Gutachten über die gesundheitliche<br />

und körperliche Eignung von Schülern<br />

für eine bestimmte Schulart. Die Einrichtungen<br />

der Schule zur Erste-Hilfe-Leistung<br />

(Heilmittel- und Verbandskästen,<br />

Schikurs-Sanitätstaschen, Trage, usw.) sind<br />

von den Schulärzten zu untersuchen und<br />

es ist der hygienische Zustand des Schulgebäudes<br />

und seiner Anlagen von ihnen zu<br />

überwachen.<br />

Gesundheitsförderung in allen Unterrichtsgegenständen<br />

Gesundheitsförderung in allen Unterrichtsgegenständen<br />

erfordert - fast immer<br />

- von Lehrern, dass sie vom Stoff kontinuum<br />

des Semesters kurzfristig abweichen,<br />

weil die eigentlichen Aspekte von Gesundheit<br />

und Krankheit im Unterrichtsstoff<br />

nicht vorkommen – beispielsweise sehe ich<br />

als Mathematik- und Physiklehrer einen<br />

Lehrausgang zur Gesundheitswerkstätte<br />

auf die <strong>Stolzalpe</strong>, als optimale Variante<br />

dem Unterrichtsprinzip Gesundheitserziehung<br />

in diesen Gegenständen gerecht zu<br />

werden, weil hier alle Aspekte der Gesundheitserziehung<br />

und Gesundheitsförderung<br />

angesprochen und anschaulich vermittelt<br />

werden. Für mich als Lehrer ist die Schaffung<br />

eines Bewusstseins über Gesundheit<br />

und Krankheit bei Schülern insofern von<br />

besonderer Bedeutung, weil wir damit den<br />

jungen Menschen eine wichtige eigenverantwortliche<br />

Rolle in ihrem Leben übertragen.<br />

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