F ür die rund 70.000 Beschäf - NGG Landesbezirk NRW
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B<br />
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Umwandeln lohnt<br />
ei der Entgeltumwandlung wird auf Ihr Verlangen ein Teil der Bruttoarbeitsvergütung<br />
nicht bar ausgezahlt, sondern vom Arbeitgeber steuer– und sozialabgabenfrei<br />
zum Aufbau einer Zusatzrente an <strong>die</strong> Pensionskasse überwiesen. Die Höhe des Umwandlungsbetrages<br />
legen Sie individuell fest. Er kann jährlich unter Anrechnung des tariflichen<br />
Arbeitgeberbeitrags bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung betragen (2004: 2472€). Mindestens müssen Sie aber im Jahr 150€<br />
(12,50€ pro Monat) umwandeln.<br />
Wie lohnend Entgeltumwandlung sein kann, verdeutlichen <strong>die</strong> nachfolgenden Beispiele.<br />
Auch bei anderer Einkommenshöhe bzw. Steuerklasse werden ähnlich positive<br />
Effekte erzielt.<br />
Entgeltumwandlung 100 Euro monatlich<br />
ohne Umwandlung mit Umwandlung<br />
Bruttoarbeitslohn monatlich 2.200,00 2.200,00<br />
steuerpflichtig 2.200,00 2.100,00<br />
Lohnsteuer (1/0) 324,50 295,08<br />
Solidaritätszuschlag 17,84 16,22<br />
Sozialversicherungsbeiträge (21%) 462,00 441,00<br />
Netto - Auszahlungsbetrag 1.395,66 1.347,70<br />
Nettoaufwand 47,96<br />
Entgeltumwandlung 12,50 Euro monatlich<br />
ohne Umwandlung mit Umwandlung<br />
Bruttoarbeitslohn monatlich 1.677,00 1.677,00<br />
steuerpflichtig 1.677,00 1.664,50<br />
Lohnsteuer (1/0) 177,75 174,41<br />
Solidaritätszuschlag 9,77 9,59<br />
Sozialversicherungsbeiträge (21%) 352,17 349,44<br />
Netto - Auszahlungsbetrag 1.137,31 1.131,06<br />
Nettoaufwand 6,25<br />
Entgeltumwandlung 100 Euro monatlich<br />
ohne Umwandlung mit Umwandlung<br />
Bruttoarbeitslohn monatlich 1.004,00 1.004,00<br />
steuerpflichtig 1.004,00 904,00<br />
Lohnsteuer (5/0) 194,25 149,25<br />
Solidaritätszuschlag 10,68 8,20<br />
Sozialversicherungsbeiträge (21%) 210,84 189,84<br />
Netto - Auszahlungsbetrag 588,23 556,71<br />
Nettoaufwand 31,52<br />
Tipp: In Nordrhein-Westfalen bestehen tarifliche Ansprüche auf Sonderzahlungen<br />
(Urlaubs– und Weihnachtsgeld) und vermögenswirksame Leistungen. Auch <strong>die</strong>se Ansprüche<br />
können sie komplett oder anteilig in Beiträge zur Pensionskasse umwandeln.<br />
Durch Steuer– und Sozialabgabenerleichterung sparen Sie auch dabei zwischen 30 und<br />
60 Prozent. Äußerst vorteilhaft, oder?<br />
Impressum<br />
Bäckerprojekt der Gewerkschaft<br />
Nahrung-Genuss-Gaststätten<br />
Redaktion: Ruth, Monika, Eberhard, Siggi, Friedel<br />
Fritz Neumann (V.i.S.d.P.), Wiesenstraße 70 A1, 40549 Düsseldorf,<br />
Tel.: 0211 / 388 398-0 Fax: 0211 / 388 398 19 Email: friedrich.neumann@ngg.net<br />
Backpapier und weitere Informationen, Mitteilungen und Hinweise, nicht nur aus dem<br />
Bereich des Bäckerhandwerks, gibt es unter<br />
www.ngg-dortmund.de<br />
Was wird aus der Zusatzversorgungskasse<br />
(ZVK) des Bäckerhandwerks?<br />
T<br />
Fragen zum Tarif<br />
und zur<br />
Bäckerrente?<br />
Tel. 0211-388 398 17<br />
oder 0170 4571152<br />
arifpolitik mit Weitsicht, ein Ziel, das unsere <strong>NGG</strong><br />
auch in Sachen Altersvorsorge,<br />
schon immer verfolgte. So gelang es ihr im<br />
Jahre 1970 mit den Arbeitgebern <strong>die</strong> Einrichtung<br />
der Zusatzversorgungskasse f<strong>ür</strong><br />
<strong>die</strong> <strong>Beschäf</strong>tigten des Deutschen Bäckerhandwerks<br />
VVaG zu vereinbaren. Aus<br />
<strong>die</strong>ser Kasse erhalten viele ehemalige <strong>Beschäf</strong>tigte<br />
auch weiterhin eine Zusatzrente von bis zu rd. 42 Euro<br />
pro Monat.<br />
Mit Beginn des Jahres 2003 entfiel, infolge des Abschlusses<br />
der “neuen Bäckerrente“, f<strong>ür</strong> <strong>die</strong> Arbeitgeber<br />
<strong>die</strong> Pflicht zur Einzahlung von Beiträgen an <strong>die</strong> ZVK. Ab<br />
<strong>die</strong>sem Zeitpunkt erwerben <strong>Beschäf</strong>tigte auch keine<br />
Anwartschaften mehr auf Leistungen aus der ZVK. Bis<br />
dahin entstandene Ansprüche bleiben aber als unverfallbare<br />
Teilansprüche bestehen. F<strong>ür</strong> alle sozialversicherungspflichtig<br />
beschäftigten Arbeitnehmer des Bäckerhandwerks<br />
heißt das, wenn sie am 31.12.2002 das 35.<br />
Lebensjahr vollendet hatten und dabei auf eine mindestens<br />
10-jährige Versorgungszusage zurückblicken konnten,<br />
können sie bei Rentenantritt ihre Ansprüche bei der<br />
ZVK geltend machen. Beim Ausfüllen der Anträge sind<br />
<strong>die</strong> regionalen B<strong>ür</strong>os unserer <strong>NGG</strong> weiterhin gerne behilflich.<br />
„Backpapier“ Nr. 2 / 2004