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F ür die rund 70.000 Beschäf - NGG Landesbezirk NRW

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B<br />

4<br />

Umwandeln lohnt<br />

ei der Entgeltumwandlung wird auf Ihr Verlangen ein Teil der Bruttoarbeitsvergütung<br />

nicht bar ausgezahlt, sondern vom Arbeitgeber steuer– und sozialabgabenfrei<br />

zum Aufbau einer Zusatzrente an <strong>die</strong> Pensionskasse überwiesen. Die Höhe des Umwandlungsbetrages<br />

legen Sie individuell fest. Er kann jährlich unter Anrechnung des tariflichen<br />

Arbeitgeberbeitrags bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung betragen (2004: 2472€). Mindestens müssen Sie aber im Jahr 150€<br />

(12,50€ pro Monat) umwandeln.<br />

Wie lohnend Entgeltumwandlung sein kann, verdeutlichen <strong>die</strong> nachfolgenden Beispiele.<br />

Auch bei anderer Einkommenshöhe bzw. Steuerklasse werden ähnlich positive<br />

Effekte erzielt.<br />

Entgeltumwandlung 100 Euro monatlich<br />

ohne Umwandlung mit Umwandlung<br />

Bruttoarbeitslohn monatlich 2.200,00 2.200,00<br />

steuerpflichtig 2.200,00 2.100,00<br />

Lohnsteuer (1/0) 324,50 295,08<br />

Solidaritätszuschlag 17,84 16,22<br />

Sozialversicherungsbeiträge (21%) 462,00 441,00<br />

Netto - Auszahlungsbetrag 1.395,66 1.347,70<br />

Nettoaufwand 47,96<br />

Entgeltumwandlung 12,50 Euro monatlich<br />

ohne Umwandlung mit Umwandlung<br />

Bruttoarbeitslohn monatlich 1.677,00 1.677,00<br />

steuerpflichtig 1.677,00 1.664,50<br />

Lohnsteuer (1/0) 177,75 174,41<br />

Solidaritätszuschlag 9,77 9,59<br />

Sozialversicherungsbeiträge (21%) 352,17 349,44<br />

Netto - Auszahlungsbetrag 1.137,31 1.131,06<br />

Nettoaufwand 6,25<br />

Entgeltumwandlung 100 Euro monatlich<br />

ohne Umwandlung mit Umwandlung<br />

Bruttoarbeitslohn monatlich 1.004,00 1.004,00<br />

steuerpflichtig 1.004,00 904,00<br />

Lohnsteuer (5/0) 194,25 149,25<br />

Solidaritätszuschlag 10,68 8,20<br />

Sozialversicherungsbeiträge (21%) 210,84 189,84<br />

Netto - Auszahlungsbetrag 588,23 556,71<br />

Nettoaufwand 31,52<br />

Tipp: In Nordrhein-Westfalen bestehen tarifliche Ansprüche auf Sonderzahlungen<br />

(Urlaubs– und Weihnachtsgeld) und vermögenswirksame Leistungen. Auch <strong>die</strong>se Ansprüche<br />

können sie komplett oder anteilig in Beiträge zur Pensionskasse umwandeln.<br />

Durch Steuer– und Sozialabgabenerleichterung sparen Sie auch dabei zwischen 30 und<br />

60 Prozent. Äußerst vorteilhaft, oder?<br />

Impressum<br />

Bäckerprojekt der Gewerkschaft<br />

Nahrung-Genuss-Gaststätten<br />

Redaktion: Ruth, Monika, Eberhard, Siggi, Friedel<br />

Fritz Neumann (V.i.S.d.P.), Wiesenstraße 70 A1, 40549 Düsseldorf,<br />

Tel.: 0211 / 388 398-0 Fax: 0211 / 388 398 19 Email: friedrich.neumann@ngg.net<br />

Backpapier und weitere Informationen, Mitteilungen und Hinweise, nicht nur aus dem<br />

Bereich des Bäckerhandwerks, gibt es unter<br />

www.ngg-dortmund.de<br />

Was wird aus der Zusatzversorgungskasse<br />

(ZVK) des Bäckerhandwerks?<br />

T<br />

Fragen zum Tarif<br />

und zur<br />

Bäckerrente?<br />

Tel. 0211-388 398 17<br />

oder 0170 4571152<br />

arifpolitik mit Weitsicht, ein Ziel, das unsere <strong>NGG</strong><br />

auch in Sachen Altersvorsorge,<br />

schon immer verfolgte. So gelang es ihr im<br />

Jahre 1970 mit den Arbeitgebern <strong>die</strong> Einrichtung<br />

der Zusatzversorgungskasse f<strong>ür</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>Beschäf</strong>tigten des Deutschen Bäckerhandwerks<br />

VVaG zu vereinbaren. Aus<br />

<strong>die</strong>ser Kasse erhalten viele ehemalige <strong>Beschäf</strong>tigte<br />

auch weiterhin eine Zusatzrente von bis zu rd. 42 Euro<br />

pro Monat.<br />

Mit Beginn des Jahres 2003 entfiel, infolge des Abschlusses<br />

der “neuen Bäckerrente“, f<strong>ür</strong> <strong>die</strong> Arbeitgeber<br />

<strong>die</strong> Pflicht zur Einzahlung von Beiträgen an <strong>die</strong> ZVK. Ab<br />

<strong>die</strong>sem Zeitpunkt erwerben <strong>Beschäf</strong>tigte auch keine<br />

Anwartschaften mehr auf Leistungen aus der ZVK. Bis<br />

dahin entstandene Ansprüche bleiben aber als unverfallbare<br />

Teilansprüche bestehen. F<strong>ür</strong> alle sozialversicherungspflichtig<br />

beschäftigten Arbeitnehmer des Bäckerhandwerks<br />

heißt das, wenn sie am 31.12.2002 das 35.<br />

Lebensjahr vollendet hatten und dabei auf eine mindestens<br />

10-jährige Versorgungszusage zurückblicken konnten,<br />

können sie bei Rentenantritt ihre Ansprüche bei der<br />

ZVK geltend machen. Beim Ausfüllen der Anträge sind<br />

<strong>die</strong> regionalen B<strong>ür</strong>os unserer <strong>NGG</strong> weiterhin gerne behilflich.<br />

„Backpapier“ Nr. 2 / 2004

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