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F ür die rund 70.000 Beschäf - NGG Landesbezirk NRW

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Informationen des <strong>NGG</strong> - Arbeitskreises Ruhr - Lippe f<strong>ür</strong> <strong>die</strong> <strong>Beschäf</strong>tigten des Bäckerhandwerks in <strong>NRW</strong><br />

3. Jahrgang Ausgabe Altersvorsorge<br />

Neue Tarife ab 1.4.2004<br />

Gesellen Std./Euro<br />

ab dem 5. Gesellenjahr 11,61<br />

im 3. u. 4. Gesellenjahr 10,93<br />

im 2. Gesellenjahr 10,07<br />

im 1. Gesellenjahr 9,78<br />

Verkaufsfahrer mit Inkasso<br />

ab dem 21. Lebensjahr 11,15<br />

Kraftfahrer<br />

ab dem 21. Lebensjahr 11,08<br />

Ungelernte Arbeitskräfte in<br />

der Produktion<br />

ab dem 22. Lebensjahr 9,62<br />

nach 24 Mon. i. Betrieb 9,72<br />

nach 48 Mon. i. Betrieb 10,09<br />

nach 72 Mon. i. Betrieb 10,44<br />

Ungelernte Arbeitskräfte<br />

ab dem 22. Lebensjahr 7,82<br />

Fachverkäuferinnen (gelernt)<br />

im 1. Berufsjahr 7,80<br />

im 2. Berufsjahr 7,95<br />

im 3. Berufsjahr 8,49<br />

im 4. Berufsjahr 9,62<br />

ab dem 5. Berufsjahr 10,04<br />

Fachverkäuferinnen ohne Abschluss<br />

i. Nahrungsmittelhandwerk<br />

o. Lebensmitteleinzelhandel erhalten<br />

90% der genannten Beträge.<br />

Fillialleiterinnen (190 Std.) 11,44<br />

Fillialleiterinnen (120 Std.) 10,74<br />

Bessere Tarife gibt es nur mit einer<br />

starken Gewerkschaft <strong>NGG</strong>!<br />

Deshalb:<br />

Jetzt Mitglied werden!<br />

<strong>ür</strong> <strong>die</strong> <strong>rund</strong> <strong>70.000</strong> <strong>Beschäf</strong>- F tigten der Backstuben in<br />

Nordrhein-Westfalen, Kolblenz<br />

und Trier gibt es gute Neuigkeiten.<br />

Die Gewerkschaft Nahrung-<br />

Genuss-Gaststätten einerseits<br />

und der Verband des Rheinischen<br />

Bäckerhandwerks sowie<br />

der Bäckerinnungs-Verband<br />

Westfalen-Lippe andererseits<br />

haben einen regionalen Tarifvertrag<br />

zur Altersvorsorge abgeschlossen.<br />

Die G<strong>rund</strong>lagen des<br />

neuen Regelwerks bilden das<br />

Altersvermögensgesetz (AvmG)<br />

und <strong>die</strong> bereits bundesweit geltende<br />

Rahmenvereinbarung zur<br />

Altersvorsorge im deutschen<br />

Bäckerhandwerk aus dem Jahr<br />

2002, <strong>die</strong> von der „SIGNAL IDU-<br />

NA“ Pensionskasse aG durchgeführt<br />

wird.<br />

Durch <strong>die</strong> zusätzlich getroffene<br />

Vereinbarung werden <strong>die</strong> Möglichkeiten,<br />

<strong>die</strong> f<strong>ür</strong> Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer des Bäckerhandwerks<br />

zur finanziellen Absicherung<br />

ihres Ruhestandes bestehen,<br />

ausgeweitet und verbessert.<br />

Neu: Jährlich bis zu 160 €<br />

vom Arbeitgeber<br />

Zur bereits bestehenden Anschubzahlung<br />

des Arbeitgebers in<br />

Höhe von 80 Euro jährlich, kommen<br />

ab 2004 zusätzliche 80 Euro<br />

vom Chef, wenn <strong>Beschäf</strong>tigte jeweils<br />

durch eigene Entgeltumwandlung<br />

<strong>die</strong>sen Betrag um mindestens<br />

150 Euro pro Jahr aufstocken<br />

(Teilzeitbeschäftigte erhalten<br />

<strong>die</strong> Arbeitgeberbeträge anteilig im<br />

Verhältnis ihrer individuellen Arbeitszeit<br />

zur Vollzeit). Sie kommen<br />

dabei in den Genuss der Ersparnis<br />

von Sozialabgaben sowie Steuern<br />

und können alle Vorteile einer betrieblichen<br />

Altersvorsorge über<br />

eine Pensionskasse nutzen.<br />

Vorteilhafte Durchführung<br />

Denn durch den Rahmenvertrag<br />

mit der „Signal IDUNA“, <strong>die</strong><br />

über eine langjährige Erfahrung im<br />

Bäckerhandwerk verfügt, erhalten<br />

<strong>die</strong> <strong>Beschäf</strong>tigten deutlich bessere<br />

Konditionen, als sie einzelvertraglich<br />

erzielen könnten. Und noch<br />

einen Vorteil hat <strong>die</strong>ser verbindlich<br />

festgelegte Durchführungsweg.<br />

Wenn Kolleginnen oder Kollegen<br />

bundesweit im Bäckerhandwerk<br />

<strong>die</strong> Firma wechseln, nehmen sie<br />

ihre Altersvorsorge mit.<br />

Erfolgreiche <strong>NGG</strong> Tarifpolitik<br />

Die vergangene Tarif<strong>rund</strong>e verlief<br />

alles andere als einfach. Doch<br />

zahlreiche Aktivitäten der <strong>Beschäf</strong>tigten<br />

wie Unterschriftensammlungen<br />

in den Betrieben, Flugblattaktionen<br />

in mehreren Innenstädten<br />

NR.2 / 2004<br />

Bäckerrente in Nordrhein-Westfalen<br />

Zusätzlicher Regional-Tarifvertrag<br />

zur Altersvorsorge abgeschlossen!<br />

Auch verpachtete Verkaufsstellen sind Betriebe des Bäckerhandwerks! Foto: BGN<br />

und Protestveranstaltungen u.a.<br />

beim Start der Weltmesse des<br />

Backens (iba) unterstützten unsere<br />

<strong>NGG</strong>-Tarifkommission, deren beharrliche<br />

Appelle an <strong>die</strong> soziale<br />

Verantwortung der Arbeitgeber<br />

sich letztendlich auszahlten. F<strong>ür</strong><br />

unsere verhandelnden Kolleginnen<br />

und Kollegen war es sehr wichtig,<br />

<strong>die</strong> bundeseinheitlich f<strong>ür</strong> das gesamte<br />

Bäckerhandwerk geltende<br />

Tarifvereinbarung um eine regionale<br />

Komponente zu ergänzen.<br />

Denn durch <strong>die</strong> „Rentenreform“<br />

2001, <strong>die</strong> wegen<br />

der beschlossenen<br />

Deckelung<br />

der Beitragshöhe<br />

zur Rentenversicherung<br />

eine kontinuierliche Senkung<br />

der Höhe der gesetzlichen<br />

Zahlungen zur Folge haben wird,<br />

sind <strong>die</strong> <strong>Beschäf</strong>tigten gezwungen,<br />

verstärkt private Eigenvorsorge zu<br />

betreiben. Durch einen größeren<br />

Arbeitgeberbeitrag fällt es dabei<br />

leichter entstehende Versorgungslücken<br />

wieder zu schließen. Damit<br />

alt werden nicht arm sein<br />

heißt! friwu


2<br />

Eckpunkte der<br />

Rahmenvereinbarung<br />

zur Altersvorsorge<br />

im deutschen<br />

Bäckerhandwerk<br />

vom 18.12.2002<br />

� Der Zentralverband des Deutschen<br />

Bäckerhandwerks e.V. und der<br />

Hauptvorstand der Gewerkschaft<br />

<strong>NGG</strong> leisten mit dem Tarifvertrag<br />

einen Beitrag zur Zukunftssicherung<br />

der <strong>Beschäf</strong>tigten, indem sie<br />

einen tariflichen Altersvorsorgebetrag<br />

f<strong>ür</strong> sie vereinbaren und ihnen<br />

<strong>die</strong> Möglichkeit geben, durch Entgeltumwandlung<br />

eine Zusatzrente<br />

aufzubauen.<br />

� Die Durchführung der tariflichen<br />

Altersvorsorge obliegt der „SIGNAL<br />

IDUNA“ Pensionskasse aG.<br />

� Der Arbeitgeber ist verpflichtet f<strong>ür</strong><br />

jede/n <strong>Beschäf</strong>tigte/n jährlich 80<br />

Euro in <strong>die</strong> Pensionskasse einzuzahlen.<br />

Teilzeitkräfte, auch „400-€-<br />

Kräfte“, <strong>die</strong> auf ihre Versicherungsfreiheit<br />

verzichtet haben, erhalten<br />

den Betrag des Arbeitgebers anteilig<br />

im Verhältnis ihrer individuellen<br />

Arbeitszeit zur Vollzeit. Der Arbeitgeberbetrag<br />

muss entsprechend<br />

mehrfacher deutlicher Erklärung<br />

des Zentralverbandes nicht extra<br />

beantragt werden. Der Anspruch<br />

entsteht nach einer Betriebszugehörigkeit<br />

von 12 Monaten.<br />

� <strong>Beschäf</strong>tigte haben auf Antrag <strong>die</strong><br />

Möglichkeit, zur Altersvorsorge Teile<br />

ihres Brutto-Entgelts umzuwandeln.<br />

Mindestbetrag i. Jahr: 150 €.<br />

� Alle eingezahlten Beträge sind sofort<br />

unverfallbar.<br />

� Zur Förderung und Umsetzung der<br />

Altersvorsorge richten <strong>die</strong> Tarifparteien<br />

einen gemeinsamen Beirat<br />

ein, der auch f<strong>ür</strong> <strong>die</strong> Zusammenarbeit<br />

mit der Pensionskasse zuständig<br />

ist.<br />

Was meinen .............<br />

Robert Pattai, Bäcker<br />

(Brot u. Printenbäckerei Drouven, Aachen)<br />

Dass <strong>die</strong> Gewerkschaft <strong>NGG</strong> mit den<br />

Innungsverbänden der Handwerksbäckereien<br />

Tarifverträge zur Altersvorsorge<br />

abgeschlossen hat, ist nicht nur wichtig<br />

sondern absolut notwendig. Denn allen<br />

sollte inzwischen klar geworden sein,<br />

dass uns <strong>die</strong> gesetzliche Rente, <strong>die</strong> wir<br />

nach dem Arbeitsleben zu erwarten haben,<br />

kaum noch einen ausreichenden<br />

Lebensstandart ermöglichen wird.<br />

Rita Vaz, Fachverkäuferin und Betriebsratsvorsitzende<br />

(Bäckerei u. Konditorei Fork, Bochum)<br />

Ich bin sicher, dass Eigenvorsorge immer<br />

wichtiger wird. Entgeltumwandlung<br />

in <strong>die</strong> Pensionskasse scheint mir dabei<br />

wegen der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit<br />

ein besonders lohnender Weg zu<br />

sein. Leider ist <strong>die</strong>se absolute Befreiung<br />

nur bis 2008 vorgesehen. Das sollte<br />

nicht das letzte Wort sein. Mit vereinten<br />

Kräften müssen wir versuchen, hier<br />

noch eine Änderung zu erreichen.<br />

Anna Borchert, kaufm. Angestellte und Betriebsratsmitglied<br />

(Malzer‘s Backstube / Scherpel Brot, Gelsenkirchen)<br />

Das Thema tarifliche Altersvorsorge<br />

stieß bei den Kolleginnen und Kollegen<br />

schon sofort nach Abschluss der nationalen<br />

Rahmenvereinbarung Anfang<br />

2003 auf reges Interesse. Ein Großteil<br />

von ihnen wandelt inzwischen auch Bestandteile<br />

des Entgelts zur Altersvorsorge<br />

um. Das liegt sicherlich nicht zuletzt<br />

daran, dass sie ausführlich und gut<br />

durch <strong>die</strong> Mitarbeiter der „SIGNAL IDU-<br />

NA“ beraten wurden.<br />

Annette Pohlmann, Fachverkäuferin<br />

(Ihr Bäcker Sch<strong>ür</strong>en, Hilden)<br />

Wichtig ist, dass sich <strong>die</strong> <strong>Beschäf</strong>tigten<br />

umfassend über ihre Möglichkeiten und<br />

Ansprüche informieren. Den Arbeitgeberbeitrag<br />

aus dem regionalen Tarifvertrag<br />

gibt‘s nicht automatisch. Anders, als<br />

in der bundesweiten Vereinbarung vorgesehen,<br />

muss er zusammen mit der<br />

Mitteilung über <strong>die</strong> Höhe des beabsichtigten<br />

Entgeltumwandlungsbetrages<br />

beim Chef beantragt werden. Wer sich<br />

nicht sicher ist, sollte sich auf jeden Fall beraten lassen.<br />

Durch einen monatlichen Nettoaufwand von ca. 6,25 Euro erhöht sich Ihr<br />

Altersvorsorgekonto bei der Pensionskasse jährlich um folgenden Betrag:<br />

Altersvorsorgebetrag gem. nationalerRahmenvereinbarung 80 Euro<br />

Altersvorsorgebetrag gem. <strong>NRW</strong>-Tarifvertrag 80 Euro<br />

Entgeltumwandlung (12,50 € pro Monat -brutto- siehe Seite 4) 150 Euro<br />

Jährliche Altersvorsorgeleistung 310 Euro<br />

Eckpunkte des<br />

Tarifvertrages zur<br />

Altersvorsorge f<strong>ür</strong><br />

das Bäckerhandwerk<br />

in <strong>NRW</strong>, Koblenz<br />

und Trier v. 14.1.2004<br />

� Der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks<br />

und der Bäckerinnungsverband<br />

Westfalen-Lippe<br />

einerseits und <strong>die</strong> Gewerkschaft<br />

<strong>NGG</strong>, <strong>Landesbezirk</strong> <strong>NRW</strong> andererseits,<br />

leisten mit dem Tarifvertrag,<br />

gem. der in der bundesweiten Rahmenvereinbarung<br />

vorgesehenen<br />

Möglichkeit, einen zusätzlichen<br />

regionalen Beitrag zum Aufbau<br />

einer individuellen Altersvorsorge.<br />

� Die Durchführung der tariflichen<br />

Altersvorsorge obliegt der „SIGNAL<br />

IDUNA“ Pensionskasse aG.<br />

� Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

haben gegen den Arbeitgeber<br />

zusätzlich zum Anspruch aus der<br />

Rahmenvereinbarung zur Altersvorsorge<br />

im deutschen Bäckerhandwerk<br />

vom 18.12.2002 einen<br />

weiteren Anspruch auf eine kalenderjährliche<br />

Einmalzahlung in Höhe<br />

von 80 Euro, wenn sie ihrerseits<br />

tarifliche oder außertarifliche Bezüge<br />

in Höhe von mindestens 80<br />

Euro zum Zwecke der Altersvorsorge<br />

umwandeln. Beträge, <strong>die</strong> bereits<br />

aufg<strong>rund</strong> der bundesweit geltenden<br />

Rahmenvereinbarung umgewandelt<br />

wurden, werden angerechnet.<br />

� Teilzeitkräfte (außer 400-€-Kräfte)<br />

erhalten den Arbeitgeberbetrag<br />

anteilig im Verhältnis ihrer individuellen<br />

Arbeitszeit zur Vollzeit.<br />

� Der Anspruch ist schriftlich geltend<br />

zu machen. Auf Wunsch hilft<br />

<strong>NGG</strong> dabei.<br />

� Der Altersvorsorgebetrag wird vom<br />

Arbeitgeber jeweils bis zum 15.<br />

Dezember eines Jahres dem Versorgungsträger<br />

zugesandt.<br />

„Backpapier“ Nr. 2 / 2004


Die Vorteile der Bäcker-Rente auf<br />

einen Blick:<br />

⇒ Steuer- & sozialversicherungsfreie Beiträge.<br />

⇒ Fortführung bei Arbeitgeberwechsel.<br />

⇒ Flexible Beitragsgestaltung:<br />

Sie können <strong>die</strong> Höhe Ihrer Beitrage verändern.<br />

⇒ Hohe Renditen.<br />

⇒ Hohe Anlagesicherheit.<br />

⇒ Geringe Verwaltungskosten.<br />

⇒ Einbringen Riestergeförderter<br />

Beiträge möglich.<br />

⇒ Einfache Handhabung.<br />

⇒ Einheitliche Branchenlösung.<br />

Das finde ich gut!<br />

Diese Ansprüche will ich mir sichern!<br />

Deshalb werde ich <strong>NGG</strong>-Mitglied!<br />

Backpapier sprach mit<br />

Ernst Busch, Geschäftsführer<br />

der <strong>NGG</strong>-Region Köln :<br />

Warum hat <strong>die</strong> Gewerkschaft <strong>NGG</strong> zusätzlich noch einen regionalen<br />

Tarifvertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen?<br />

Die Altersrenten aus der gesetzlichen Sozialversicherung werden<br />

infolge der Rentenreform 2001 sinken. Um <strong>die</strong> entstehenden<br />

Rentenlücken zu schließen, ist es notwendig,<br />

<strong>die</strong> vom Gesetzgeber geförderten Möglichkeiten<br />

der kapitalgedeckten zusätzlichen Rente im<br />

Bereich der betrieblichen Altersvorsorge ständig<br />

besser zu nutzen. Die Rahmenvereinbarung zur<br />

Altersvorsorge im deutschen Bäckerhandwerk war<br />

ein gelungener erster Schritt in <strong>die</strong> richtige Richtung.<br />

Mit unserem Tarifvertrag f<strong>ür</strong> <strong>NRW</strong> haben wir<br />

den begonnenen Weg ausgebaut.<br />

So nah, wie das<br />

Telefon:<br />

Zuständig f<strong>ür</strong> das Handwerk<br />

in <strong>NRW</strong>: Ernst Busch<br />

Wie wichtig ist <strong>die</strong> tarifliche Altersvorsorge f<strong>ür</strong> das Bäckerhandwerk?<br />

Die Einkommen vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im<br />

Bäckerhandwerk sind nicht sehr üppig. Einen akzeptablen Lebensstandart<br />

erreichen sie oft nur durch <strong>die</strong> steuerbefreiten Nachtzuschläge.<br />

Angesichts der drohenden Versorgungslücke kann hier das Erwachen<br />

beim Renteneintritt besonders groß sein, wenn sich der monatlich zur<br />

Verfügung stehende Geldbetrag um <strong>die</strong> Hälfte reduziert. Deshalb ist<br />

besonders f<strong>ür</strong> <strong>die</strong> Kolleginnen und Kollegen, <strong>die</strong> jetzt gerade mal so<br />

über <strong>die</strong> Runden kommen, der Aufbau einer Zusatzrente unerlässlich.<br />

Arbeitnehmer erhalten den zusätzlichen Arbeitgeberbetrag aus<br />

dem neuen <strong>NRW</strong>-Tarifvertrag nur, wenn sie bereit sind Entgelt umzuwandeln.<br />

Warum?<br />

Allein von den Arbeitgeberbeträgen wird es nicht möglich sein, eine<br />

ausreichende Altersvorsorge aufzubauen. Nur <strong>die</strong> zusätzliche Entgeltumwandlung<br />

kann vielfach verhindern, dass alt werden nicht arm sein<br />

heißt. Und umgewandelte 150 Euro brutto im Jahr - das sind 12,50<br />

Euro pro Monat - bringen bis zu 310 Euro auf´s Konto! Da <strong>die</strong> Pensionskasse<br />

durch einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand viel<br />

günstiger arbeiten kann als z.B. eine Lebensversicherung, lohnt sich<br />

das. Die „SIGNAL IDUNA“ bietet dazu genauere Beratungen an.<br />

Ihre Fachgewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten<br />

in den Regionen<br />

Aachen Dennewartstr. 17 (02 41) 946740<br />

Ostwestfalen (Bielefeld) Marktstr. 10-14 (0521) 986290<br />

Dortmund Ostwall 17-21 (0231) 5579790<br />

Düsseldorf-Wuppertal Wiesenstr. 70 A1 (0211) 5066950<br />

Duisburg Am Stapeltor 17-19 (0203) 22331<br />

Gelsenkirchen-Herten Overwegstraße 47 (0209) 22736<br />

Südwestfalen (Hagen) Körnerstraße 43 (02331) 14028<br />

Kleve Lindenallee 10 (02821) 21055<br />

Köln Hans-Böckler-Platz 1 (0221) 9514240<br />

Krefeld-Neuss (Düsseldorf) Wiesenstr. 70 A1 (0211) 5066950<br />

Ruhr (Mülheim) Friedrichstraße 24 (0208) 380457<br />

Münsterland (Münster) Zumsandestraße 35 (0251) 36492<br />

„Backpapier“ Nr. 2 / 2004 3


B<br />

4<br />

Umwandeln lohnt<br />

ei der Entgeltumwandlung wird auf Ihr Verlangen ein Teil der Bruttoarbeitsvergütung<br />

nicht bar ausgezahlt, sondern vom Arbeitgeber steuer– und sozialabgabenfrei<br />

zum Aufbau einer Zusatzrente an <strong>die</strong> Pensionskasse überwiesen. Die Höhe des Umwandlungsbetrages<br />

legen Sie individuell fest. Er kann jährlich unter Anrechnung des tariflichen<br />

Arbeitgeberbeitrags bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung betragen (2004: 2472€). Mindestens müssen Sie aber im Jahr 150€<br />

(12,50€ pro Monat) umwandeln.<br />

Wie lohnend Entgeltumwandlung sein kann, verdeutlichen <strong>die</strong> nachfolgenden Beispiele.<br />

Auch bei anderer Einkommenshöhe bzw. Steuerklasse werden ähnlich positive<br />

Effekte erzielt.<br />

Entgeltumwandlung 100 Euro monatlich<br />

ohne Umwandlung mit Umwandlung<br />

Bruttoarbeitslohn monatlich 2.200,00 2.200,00<br />

steuerpflichtig 2.200,00 2.100,00<br />

Lohnsteuer (1/0) 324,50 295,08<br />

Solidaritätszuschlag 17,84 16,22<br />

Sozialversicherungsbeiträge (21%) 462,00 441,00<br />

Netto - Auszahlungsbetrag 1.395,66 1.347,70<br />

Nettoaufwand 47,96<br />

Entgeltumwandlung 12,50 Euro monatlich<br />

ohne Umwandlung mit Umwandlung<br />

Bruttoarbeitslohn monatlich 1.677,00 1.677,00<br />

steuerpflichtig 1.677,00 1.664,50<br />

Lohnsteuer (1/0) 177,75 174,41<br />

Solidaritätszuschlag 9,77 9,59<br />

Sozialversicherungsbeiträge (21%) 352,17 349,44<br />

Netto - Auszahlungsbetrag 1.137,31 1.131,06<br />

Nettoaufwand 6,25<br />

Entgeltumwandlung 100 Euro monatlich<br />

ohne Umwandlung mit Umwandlung<br />

Bruttoarbeitslohn monatlich 1.004,00 1.004,00<br />

steuerpflichtig 1.004,00 904,00<br />

Lohnsteuer (5/0) 194,25 149,25<br />

Solidaritätszuschlag 10,68 8,20<br />

Sozialversicherungsbeiträge (21%) 210,84 189,84<br />

Netto - Auszahlungsbetrag 588,23 556,71<br />

Nettoaufwand 31,52<br />

Tipp: In Nordrhein-Westfalen bestehen tarifliche Ansprüche auf Sonderzahlungen<br />

(Urlaubs– und Weihnachtsgeld) und vermögenswirksame Leistungen. Auch <strong>die</strong>se Ansprüche<br />

können sie komplett oder anteilig in Beiträge zur Pensionskasse umwandeln.<br />

Durch Steuer– und Sozialabgabenerleichterung sparen Sie auch dabei zwischen 30 und<br />

60 Prozent. Äußerst vorteilhaft, oder?<br />

Impressum<br />

Bäckerprojekt der Gewerkschaft<br />

Nahrung-Genuss-Gaststätten<br />

Redaktion: Ruth, Monika, Eberhard, Siggi, Friedel<br />

Fritz Neumann (V.i.S.d.P.), Wiesenstraße 70 A1, 40549 Düsseldorf,<br />

Tel.: 0211 / 388 398-0 Fax: 0211 / 388 398 19 Email: friedrich.neumann@ngg.net<br />

Backpapier und weitere Informationen, Mitteilungen und Hinweise, nicht nur aus dem<br />

Bereich des Bäckerhandwerks, gibt es unter<br />

www.ngg-dortmund.de<br />

Was wird aus der Zusatzversorgungskasse<br />

(ZVK) des Bäckerhandwerks?<br />

T<br />

Fragen zum Tarif<br />

und zur<br />

Bäckerrente?<br />

Tel. 0211-388 398 17<br />

oder 0170 4571152<br />

arifpolitik mit Weitsicht, ein Ziel, das unsere <strong>NGG</strong><br />

auch in Sachen Altersvorsorge,<br />

schon immer verfolgte. So gelang es ihr im<br />

Jahre 1970 mit den Arbeitgebern <strong>die</strong> Einrichtung<br />

der Zusatzversorgungskasse f<strong>ür</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>Beschäf</strong>tigten des Deutschen Bäckerhandwerks<br />

VVaG zu vereinbaren. Aus<br />

<strong>die</strong>ser Kasse erhalten viele ehemalige <strong>Beschäf</strong>tigte<br />

auch weiterhin eine Zusatzrente von bis zu rd. 42 Euro<br />

pro Monat.<br />

Mit Beginn des Jahres 2003 entfiel, infolge des Abschlusses<br />

der “neuen Bäckerrente“, f<strong>ür</strong> <strong>die</strong> Arbeitgeber<br />

<strong>die</strong> Pflicht zur Einzahlung von Beiträgen an <strong>die</strong> ZVK. Ab<br />

<strong>die</strong>sem Zeitpunkt erwerben <strong>Beschäf</strong>tigte auch keine<br />

Anwartschaften mehr auf Leistungen aus der ZVK. Bis<br />

dahin entstandene Ansprüche bleiben aber als unverfallbare<br />

Teilansprüche bestehen. F<strong>ür</strong> alle sozialversicherungspflichtig<br />

beschäftigten Arbeitnehmer des Bäckerhandwerks<br />

heißt das, wenn sie am 31.12.2002 das 35.<br />

Lebensjahr vollendet hatten und dabei auf eine mindestens<br />

10-jährige Versorgungszusage zurückblicken konnten,<br />

können sie bei Rentenantritt ihre Ansprüche bei der<br />

ZVK geltend machen. Beim Ausfüllen der Anträge sind<br />

<strong>die</strong> regionalen B<strong>ür</strong>os unserer <strong>NGG</strong> weiterhin gerne behilflich.<br />

„Backpapier“ Nr. 2 / 2004

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