F ür die rund 70.000 Beschäf - NGG Landesbezirk NRW
F ür die rund 70.000 Beschäf - NGG Landesbezirk NRW
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Informationen des <strong>NGG</strong> - Arbeitskreises Ruhr - Lippe f<strong>ür</strong> <strong>die</strong> <strong>Beschäf</strong>tigten des Bäckerhandwerks in <strong>NRW</strong><br />
3. Jahrgang Ausgabe Altersvorsorge<br />
Neue Tarife ab 1.4.2004<br />
Gesellen Std./Euro<br />
ab dem 5. Gesellenjahr 11,61<br />
im 3. u. 4. Gesellenjahr 10,93<br />
im 2. Gesellenjahr 10,07<br />
im 1. Gesellenjahr 9,78<br />
Verkaufsfahrer mit Inkasso<br />
ab dem 21. Lebensjahr 11,15<br />
Kraftfahrer<br />
ab dem 21. Lebensjahr 11,08<br />
Ungelernte Arbeitskräfte in<br />
der Produktion<br />
ab dem 22. Lebensjahr 9,62<br />
nach 24 Mon. i. Betrieb 9,72<br />
nach 48 Mon. i. Betrieb 10,09<br />
nach 72 Mon. i. Betrieb 10,44<br />
Ungelernte Arbeitskräfte<br />
ab dem 22. Lebensjahr 7,82<br />
Fachverkäuferinnen (gelernt)<br />
im 1. Berufsjahr 7,80<br />
im 2. Berufsjahr 7,95<br />
im 3. Berufsjahr 8,49<br />
im 4. Berufsjahr 9,62<br />
ab dem 5. Berufsjahr 10,04<br />
Fachverkäuferinnen ohne Abschluss<br />
i. Nahrungsmittelhandwerk<br />
o. Lebensmitteleinzelhandel erhalten<br />
90% der genannten Beträge.<br />
Fillialleiterinnen (190 Std.) 11,44<br />
Fillialleiterinnen (120 Std.) 10,74<br />
Bessere Tarife gibt es nur mit einer<br />
starken Gewerkschaft <strong>NGG</strong>!<br />
Deshalb:<br />
Jetzt Mitglied werden!<br />
<strong>ür</strong> <strong>die</strong> <strong>rund</strong> <strong>70.000</strong> <strong>Beschäf</strong>- F tigten der Backstuben in<br />
Nordrhein-Westfalen, Kolblenz<br />
und Trier gibt es gute Neuigkeiten.<br />
Die Gewerkschaft Nahrung-<br />
Genuss-Gaststätten einerseits<br />
und der Verband des Rheinischen<br />
Bäckerhandwerks sowie<br />
der Bäckerinnungs-Verband<br />
Westfalen-Lippe andererseits<br />
haben einen regionalen Tarifvertrag<br />
zur Altersvorsorge abgeschlossen.<br />
Die G<strong>rund</strong>lagen des<br />
neuen Regelwerks bilden das<br />
Altersvermögensgesetz (AvmG)<br />
und <strong>die</strong> bereits bundesweit geltende<br />
Rahmenvereinbarung zur<br />
Altersvorsorge im deutschen<br />
Bäckerhandwerk aus dem Jahr<br />
2002, <strong>die</strong> von der „SIGNAL IDU-<br />
NA“ Pensionskasse aG durchgeführt<br />
wird.<br />
Durch <strong>die</strong> zusätzlich getroffene<br />
Vereinbarung werden <strong>die</strong> Möglichkeiten,<br />
<strong>die</strong> f<strong>ür</strong> Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer des Bäckerhandwerks<br />
zur finanziellen Absicherung<br />
ihres Ruhestandes bestehen,<br />
ausgeweitet und verbessert.<br />
Neu: Jährlich bis zu 160 €<br />
vom Arbeitgeber<br />
Zur bereits bestehenden Anschubzahlung<br />
des Arbeitgebers in<br />
Höhe von 80 Euro jährlich, kommen<br />
ab 2004 zusätzliche 80 Euro<br />
vom Chef, wenn <strong>Beschäf</strong>tigte jeweils<br />
durch eigene Entgeltumwandlung<br />
<strong>die</strong>sen Betrag um mindestens<br />
150 Euro pro Jahr aufstocken<br />
(Teilzeitbeschäftigte erhalten<br />
<strong>die</strong> Arbeitgeberbeträge anteilig im<br />
Verhältnis ihrer individuellen Arbeitszeit<br />
zur Vollzeit). Sie kommen<br />
dabei in den Genuss der Ersparnis<br />
von Sozialabgaben sowie Steuern<br />
und können alle Vorteile einer betrieblichen<br />
Altersvorsorge über<br />
eine Pensionskasse nutzen.<br />
Vorteilhafte Durchführung<br />
Denn durch den Rahmenvertrag<br />
mit der „Signal IDUNA“, <strong>die</strong><br />
über eine langjährige Erfahrung im<br />
Bäckerhandwerk verfügt, erhalten<br />
<strong>die</strong> <strong>Beschäf</strong>tigten deutlich bessere<br />
Konditionen, als sie einzelvertraglich<br />
erzielen könnten. Und noch<br />
einen Vorteil hat <strong>die</strong>ser verbindlich<br />
festgelegte Durchführungsweg.<br />
Wenn Kolleginnen oder Kollegen<br />
bundesweit im Bäckerhandwerk<br />
<strong>die</strong> Firma wechseln, nehmen sie<br />
ihre Altersvorsorge mit.<br />
Erfolgreiche <strong>NGG</strong> Tarifpolitik<br />
Die vergangene Tarif<strong>rund</strong>e verlief<br />
alles andere als einfach. Doch<br />
zahlreiche Aktivitäten der <strong>Beschäf</strong>tigten<br />
wie Unterschriftensammlungen<br />
in den Betrieben, Flugblattaktionen<br />
in mehreren Innenstädten<br />
NR.2 / 2004<br />
Bäckerrente in Nordrhein-Westfalen<br />
Zusätzlicher Regional-Tarifvertrag<br />
zur Altersvorsorge abgeschlossen!<br />
Auch verpachtete Verkaufsstellen sind Betriebe des Bäckerhandwerks! Foto: BGN<br />
und Protestveranstaltungen u.a.<br />
beim Start der Weltmesse des<br />
Backens (iba) unterstützten unsere<br />
<strong>NGG</strong>-Tarifkommission, deren beharrliche<br />
Appelle an <strong>die</strong> soziale<br />
Verantwortung der Arbeitgeber<br />
sich letztendlich auszahlten. F<strong>ür</strong><br />
unsere verhandelnden Kolleginnen<br />
und Kollegen war es sehr wichtig,<br />
<strong>die</strong> bundeseinheitlich f<strong>ür</strong> das gesamte<br />
Bäckerhandwerk geltende<br />
Tarifvereinbarung um eine regionale<br />
Komponente zu ergänzen.<br />
Denn durch <strong>die</strong> „Rentenreform“<br />
2001, <strong>die</strong> wegen<br />
der beschlossenen<br />
Deckelung<br />
der Beitragshöhe<br />
zur Rentenversicherung<br />
eine kontinuierliche Senkung<br />
der Höhe der gesetzlichen<br />
Zahlungen zur Folge haben wird,<br />
sind <strong>die</strong> <strong>Beschäf</strong>tigten gezwungen,<br />
verstärkt private Eigenvorsorge zu<br />
betreiben. Durch einen größeren<br />
Arbeitgeberbeitrag fällt es dabei<br />
leichter entstehende Versorgungslücken<br />
wieder zu schließen. Damit<br />
alt werden nicht arm sein<br />
heißt! friwu
2<br />
Eckpunkte der<br />
Rahmenvereinbarung<br />
zur Altersvorsorge<br />
im deutschen<br />
Bäckerhandwerk<br />
vom 18.12.2002<br />
� Der Zentralverband des Deutschen<br />
Bäckerhandwerks e.V. und der<br />
Hauptvorstand der Gewerkschaft<br />
<strong>NGG</strong> leisten mit dem Tarifvertrag<br />
einen Beitrag zur Zukunftssicherung<br />
der <strong>Beschäf</strong>tigten, indem sie<br />
einen tariflichen Altersvorsorgebetrag<br />
f<strong>ür</strong> sie vereinbaren und ihnen<br />
<strong>die</strong> Möglichkeit geben, durch Entgeltumwandlung<br />
eine Zusatzrente<br />
aufzubauen.<br />
� Die Durchführung der tariflichen<br />
Altersvorsorge obliegt der „SIGNAL<br />
IDUNA“ Pensionskasse aG.<br />
� Der Arbeitgeber ist verpflichtet f<strong>ür</strong><br />
jede/n <strong>Beschäf</strong>tigte/n jährlich 80<br />
Euro in <strong>die</strong> Pensionskasse einzuzahlen.<br />
Teilzeitkräfte, auch „400-€-<br />
Kräfte“, <strong>die</strong> auf ihre Versicherungsfreiheit<br />
verzichtet haben, erhalten<br />
den Betrag des Arbeitgebers anteilig<br />
im Verhältnis ihrer individuellen<br />
Arbeitszeit zur Vollzeit. Der Arbeitgeberbetrag<br />
muss entsprechend<br />
mehrfacher deutlicher Erklärung<br />
des Zentralverbandes nicht extra<br />
beantragt werden. Der Anspruch<br />
entsteht nach einer Betriebszugehörigkeit<br />
von 12 Monaten.<br />
� <strong>Beschäf</strong>tigte haben auf Antrag <strong>die</strong><br />
Möglichkeit, zur Altersvorsorge Teile<br />
ihres Brutto-Entgelts umzuwandeln.<br />
Mindestbetrag i. Jahr: 150 €.<br />
� Alle eingezahlten Beträge sind sofort<br />
unverfallbar.<br />
� Zur Förderung und Umsetzung der<br />
Altersvorsorge richten <strong>die</strong> Tarifparteien<br />
einen gemeinsamen Beirat<br />
ein, der auch f<strong>ür</strong> <strong>die</strong> Zusammenarbeit<br />
mit der Pensionskasse zuständig<br />
ist.<br />
Was meinen .............<br />
Robert Pattai, Bäcker<br />
(Brot u. Printenbäckerei Drouven, Aachen)<br />
Dass <strong>die</strong> Gewerkschaft <strong>NGG</strong> mit den<br />
Innungsverbänden der Handwerksbäckereien<br />
Tarifverträge zur Altersvorsorge<br />
abgeschlossen hat, ist nicht nur wichtig<br />
sondern absolut notwendig. Denn allen<br />
sollte inzwischen klar geworden sein,<br />
dass uns <strong>die</strong> gesetzliche Rente, <strong>die</strong> wir<br />
nach dem Arbeitsleben zu erwarten haben,<br />
kaum noch einen ausreichenden<br />
Lebensstandart ermöglichen wird.<br />
Rita Vaz, Fachverkäuferin und Betriebsratsvorsitzende<br />
(Bäckerei u. Konditorei Fork, Bochum)<br />
Ich bin sicher, dass Eigenvorsorge immer<br />
wichtiger wird. Entgeltumwandlung<br />
in <strong>die</strong> Pensionskasse scheint mir dabei<br />
wegen der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit<br />
ein besonders lohnender Weg zu<br />
sein. Leider ist <strong>die</strong>se absolute Befreiung<br />
nur bis 2008 vorgesehen. Das sollte<br />
nicht das letzte Wort sein. Mit vereinten<br />
Kräften müssen wir versuchen, hier<br />
noch eine Änderung zu erreichen.<br />
Anna Borchert, kaufm. Angestellte und Betriebsratsmitglied<br />
(Malzer‘s Backstube / Scherpel Brot, Gelsenkirchen)<br />
Das Thema tarifliche Altersvorsorge<br />
stieß bei den Kolleginnen und Kollegen<br />
schon sofort nach Abschluss der nationalen<br />
Rahmenvereinbarung Anfang<br />
2003 auf reges Interesse. Ein Großteil<br />
von ihnen wandelt inzwischen auch Bestandteile<br />
des Entgelts zur Altersvorsorge<br />
um. Das liegt sicherlich nicht zuletzt<br />
daran, dass sie ausführlich und gut<br />
durch <strong>die</strong> Mitarbeiter der „SIGNAL IDU-<br />
NA“ beraten wurden.<br />
Annette Pohlmann, Fachverkäuferin<br />
(Ihr Bäcker Sch<strong>ür</strong>en, Hilden)<br />
Wichtig ist, dass sich <strong>die</strong> <strong>Beschäf</strong>tigten<br />
umfassend über ihre Möglichkeiten und<br />
Ansprüche informieren. Den Arbeitgeberbeitrag<br />
aus dem regionalen Tarifvertrag<br />
gibt‘s nicht automatisch. Anders, als<br />
in der bundesweiten Vereinbarung vorgesehen,<br />
muss er zusammen mit der<br />
Mitteilung über <strong>die</strong> Höhe des beabsichtigten<br />
Entgeltumwandlungsbetrages<br />
beim Chef beantragt werden. Wer sich<br />
nicht sicher ist, sollte sich auf jeden Fall beraten lassen.<br />
Durch einen monatlichen Nettoaufwand von ca. 6,25 Euro erhöht sich Ihr<br />
Altersvorsorgekonto bei der Pensionskasse jährlich um folgenden Betrag:<br />
Altersvorsorgebetrag gem. nationalerRahmenvereinbarung 80 Euro<br />
Altersvorsorgebetrag gem. <strong>NRW</strong>-Tarifvertrag 80 Euro<br />
Entgeltumwandlung (12,50 € pro Monat -brutto- siehe Seite 4) 150 Euro<br />
Jährliche Altersvorsorgeleistung 310 Euro<br />
Eckpunkte des<br />
Tarifvertrages zur<br />
Altersvorsorge f<strong>ür</strong><br />
das Bäckerhandwerk<br />
in <strong>NRW</strong>, Koblenz<br />
und Trier v. 14.1.2004<br />
� Der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks<br />
und der Bäckerinnungsverband<br />
Westfalen-Lippe<br />
einerseits und <strong>die</strong> Gewerkschaft<br />
<strong>NGG</strong>, <strong>Landesbezirk</strong> <strong>NRW</strong> andererseits,<br />
leisten mit dem Tarifvertrag,<br />
gem. der in der bundesweiten Rahmenvereinbarung<br />
vorgesehenen<br />
Möglichkeit, einen zusätzlichen<br />
regionalen Beitrag zum Aufbau<br />
einer individuellen Altersvorsorge.<br />
� Die Durchführung der tariflichen<br />
Altersvorsorge obliegt der „SIGNAL<br />
IDUNA“ Pensionskasse aG.<br />
� Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />
haben gegen den Arbeitgeber<br />
zusätzlich zum Anspruch aus der<br />
Rahmenvereinbarung zur Altersvorsorge<br />
im deutschen Bäckerhandwerk<br />
vom 18.12.2002 einen<br />
weiteren Anspruch auf eine kalenderjährliche<br />
Einmalzahlung in Höhe<br />
von 80 Euro, wenn sie ihrerseits<br />
tarifliche oder außertarifliche Bezüge<br />
in Höhe von mindestens 80<br />
Euro zum Zwecke der Altersvorsorge<br />
umwandeln. Beträge, <strong>die</strong> bereits<br />
aufg<strong>rund</strong> der bundesweit geltenden<br />
Rahmenvereinbarung umgewandelt<br />
wurden, werden angerechnet.<br />
� Teilzeitkräfte (außer 400-€-Kräfte)<br />
erhalten den Arbeitgeberbetrag<br />
anteilig im Verhältnis ihrer individuellen<br />
Arbeitszeit zur Vollzeit.<br />
� Der Anspruch ist schriftlich geltend<br />
zu machen. Auf Wunsch hilft<br />
<strong>NGG</strong> dabei.<br />
� Der Altersvorsorgebetrag wird vom<br />
Arbeitgeber jeweils bis zum 15.<br />
Dezember eines Jahres dem Versorgungsträger<br />
zugesandt.<br />
„Backpapier“ Nr. 2 / 2004
Die Vorteile der Bäcker-Rente auf<br />
einen Blick:<br />
⇒ Steuer- & sozialversicherungsfreie Beiträge.<br />
⇒ Fortführung bei Arbeitgeberwechsel.<br />
⇒ Flexible Beitragsgestaltung:<br />
Sie können <strong>die</strong> Höhe Ihrer Beitrage verändern.<br />
⇒ Hohe Renditen.<br />
⇒ Hohe Anlagesicherheit.<br />
⇒ Geringe Verwaltungskosten.<br />
⇒ Einbringen Riestergeförderter<br />
Beiträge möglich.<br />
⇒ Einfache Handhabung.<br />
⇒ Einheitliche Branchenlösung.<br />
Das finde ich gut!<br />
Diese Ansprüche will ich mir sichern!<br />
Deshalb werde ich <strong>NGG</strong>-Mitglied!<br />
Backpapier sprach mit<br />
Ernst Busch, Geschäftsführer<br />
der <strong>NGG</strong>-Region Köln :<br />
Warum hat <strong>die</strong> Gewerkschaft <strong>NGG</strong> zusätzlich noch einen regionalen<br />
Tarifvertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen?<br />
Die Altersrenten aus der gesetzlichen Sozialversicherung werden<br />
infolge der Rentenreform 2001 sinken. Um <strong>die</strong> entstehenden<br />
Rentenlücken zu schließen, ist es notwendig,<br />
<strong>die</strong> vom Gesetzgeber geförderten Möglichkeiten<br />
der kapitalgedeckten zusätzlichen Rente im<br />
Bereich der betrieblichen Altersvorsorge ständig<br />
besser zu nutzen. Die Rahmenvereinbarung zur<br />
Altersvorsorge im deutschen Bäckerhandwerk war<br />
ein gelungener erster Schritt in <strong>die</strong> richtige Richtung.<br />
Mit unserem Tarifvertrag f<strong>ür</strong> <strong>NRW</strong> haben wir<br />
den begonnenen Weg ausgebaut.<br />
So nah, wie das<br />
Telefon:<br />
Zuständig f<strong>ür</strong> das Handwerk<br />
in <strong>NRW</strong>: Ernst Busch<br />
Wie wichtig ist <strong>die</strong> tarifliche Altersvorsorge f<strong>ür</strong> das Bäckerhandwerk?<br />
Die Einkommen vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im<br />
Bäckerhandwerk sind nicht sehr üppig. Einen akzeptablen Lebensstandart<br />
erreichen sie oft nur durch <strong>die</strong> steuerbefreiten Nachtzuschläge.<br />
Angesichts der drohenden Versorgungslücke kann hier das Erwachen<br />
beim Renteneintritt besonders groß sein, wenn sich der monatlich zur<br />
Verfügung stehende Geldbetrag um <strong>die</strong> Hälfte reduziert. Deshalb ist<br />
besonders f<strong>ür</strong> <strong>die</strong> Kolleginnen und Kollegen, <strong>die</strong> jetzt gerade mal so<br />
über <strong>die</strong> Runden kommen, der Aufbau einer Zusatzrente unerlässlich.<br />
Arbeitnehmer erhalten den zusätzlichen Arbeitgeberbetrag aus<br />
dem neuen <strong>NRW</strong>-Tarifvertrag nur, wenn sie bereit sind Entgelt umzuwandeln.<br />
Warum?<br />
Allein von den Arbeitgeberbeträgen wird es nicht möglich sein, eine<br />
ausreichende Altersvorsorge aufzubauen. Nur <strong>die</strong> zusätzliche Entgeltumwandlung<br />
kann vielfach verhindern, dass alt werden nicht arm sein<br />
heißt. Und umgewandelte 150 Euro brutto im Jahr - das sind 12,50<br />
Euro pro Monat - bringen bis zu 310 Euro auf´s Konto! Da <strong>die</strong> Pensionskasse<br />
durch einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand viel<br />
günstiger arbeiten kann als z.B. eine Lebensversicherung, lohnt sich<br />
das. Die „SIGNAL IDUNA“ bietet dazu genauere Beratungen an.<br />
Ihre Fachgewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten<br />
in den Regionen<br />
Aachen Dennewartstr. 17 (02 41) 946740<br />
Ostwestfalen (Bielefeld) Marktstr. 10-14 (0521) 986290<br />
Dortmund Ostwall 17-21 (0231) 5579790<br />
Düsseldorf-Wuppertal Wiesenstr. 70 A1 (0211) 5066950<br />
Duisburg Am Stapeltor 17-19 (0203) 22331<br />
Gelsenkirchen-Herten Overwegstraße 47 (0209) 22736<br />
Südwestfalen (Hagen) Körnerstraße 43 (02331) 14028<br />
Kleve Lindenallee 10 (02821) 21055<br />
Köln Hans-Böckler-Platz 1 (0221) 9514240<br />
Krefeld-Neuss (Düsseldorf) Wiesenstr. 70 A1 (0211) 5066950<br />
Ruhr (Mülheim) Friedrichstraße 24 (0208) 380457<br />
Münsterland (Münster) Zumsandestraße 35 (0251) 36492<br />
„Backpapier“ Nr. 2 / 2004 3
B<br />
4<br />
Umwandeln lohnt<br />
ei der Entgeltumwandlung wird auf Ihr Verlangen ein Teil der Bruttoarbeitsvergütung<br />
nicht bar ausgezahlt, sondern vom Arbeitgeber steuer– und sozialabgabenfrei<br />
zum Aufbau einer Zusatzrente an <strong>die</strong> Pensionskasse überwiesen. Die Höhe des Umwandlungsbetrages<br />
legen Sie individuell fest. Er kann jährlich unter Anrechnung des tariflichen<br />
Arbeitgeberbeitrags bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung betragen (2004: 2472€). Mindestens müssen Sie aber im Jahr 150€<br />
(12,50€ pro Monat) umwandeln.<br />
Wie lohnend Entgeltumwandlung sein kann, verdeutlichen <strong>die</strong> nachfolgenden Beispiele.<br />
Auch bei anderer Einkommenshöhe bzw. Steuerklasse werden ähnlich positive<br />
Effekte erzielt.<br />
Entgeltumwandlung 100 Euro monatlich<br />
ohne Umwandlung mit Umwandlung<br />
Bruttoarbeitslohn monatlich 2.200,00 2.200,00<br />
steuerpflichtig 2.200,00 2.100,00<br />
Lohnsteuer (1/0) 324,50 295,08<br />
Solidaritätszuschlag 17,84 16,22<br />
Sozialversicherungsbeiträge (21%) 462,00 441,00<br />
Netto - Auszahlungsbetrag 1.395,66 1.347,70<br />
Nettoaufwand 47,96<br />
Entgeltumwandlung 12,50 Euro monatlich<br />
ohne Umwandlung mit Umwandlung<br />
Bruttoarbeitslohn monatlich 1.677,00 1.677,00<br />
steuerpflichtig 1.677,00 1.664,50<br />
Lohnsteuer (1/0) 177,75 174,41<br />
Solidaritätszuschlag 9,77 9,59<br />
Sozialversicherungsbeiträge (21%) 352,17 349,44<br />
Netto - Auszahlungsbetrag 1.137,31 1.131,06<br />
Nettoaufwand 6,25<br />
Entgeltumwandlung 100 Euro monatlich<br />
ohne Umwandlung mit Umwandlung<br />
Bruttoarbeitslohn monatlich 1.004,00 1.004,00<br />
steuerpflichtig 1.004,00 904,00<br />
Lohnsteuer (5/0) 194,25 149,25<br />
Solidaritätszuschlag 10,68 8,20<br />
Sozialversicherungsbeiträge (21%) 210,84 189,84<br />
Netto - Auszahlungsbetrag 588,23 556,71<br />
Nettoaufwand 31,52<br />
Tipp: In Nordrhein-Westfalen bestehen tarifliche Ansprüche auf Sonderzahlungen<br />
(Urlaubs– und Weihnachtsgeld) und vermögenswirksame Leistungen. Auch <strong>die</strong>se Ansprüche<br />
können sie komplett oder anteilig in Beiträge zur Pensionskasse umwandeln.<br />
Durch Steuer– und Sozialabgabenerleichterung sparen Sie auch dabei zwischen 30 und<br />
60 Prozent. Äußerst vorteilhaft, oder?<br />
Impressum<br />
Bäckerprojekt der Gewerkschaft<br />
Nahrung-Genuss-Gaststätten<br />
Redaktion: Ruth, Monika, Eberhard, Siggi, Friedel<br />
Fritz Neumann (V.i.S.d.P.), Wiesenstraße 70 A1, 40549 Düsseldorf,<br />
Tel.: 0211 / 388 398-0 Fax: 0211 / 388 398 19 Email: friedrich.neumann@ngg.net<br />
Backpapier und weitere Informationen, Mitteilungen und Hinweise, nicht nur aus dem<br />
Bereich des Bäckerhandwerks, gibt es unter<br />
www.ngg-dortmund.de<br />
Was wird aus der Zusatzversorgungskasse<br />
(ZVK) des Bäckerhandwerks?<br />
T<br />
Fragen zum Tarif<br />
und zur<br />
Bäckerrente?<br />
Tel. 0211-388 398 17<br />
oder 0170 4571152<br />
arifpolitik mit Weitsicht, ein Ziel, das unsere <strong>NGG</strong><br />
auch in Sachen Altersvorsorge,<br />
schon immer verfolgte. So gelang es ihr im<br />
Jahre 1970 mit den Arbeitgebern <strong>die</strong> Einrichtung<br />
der Zusatzversorgungskasse f<strong>ür</strong><br />
<strong>die</strong> <strong>Beschäf</strong>tigten des Deutschen Bäckerhandwerks<br />
VVaG zu vereinbaren. Aus<br />
<strong>die</strong>ser Kasse erhalten viele ehemalige <strong>Beschäf</strong>tigte<br />
auch weiterhin eine Zusatzrente von bis zu rd. 42 Euro<br />
pro Monat.<br />
Mit Beginn des Jahres 2003 entfiel, infolge des Abschlusses<br />
der “neuen Bäckerrente“, f<strong>ür</strong> <strong>die</strong> Arbeitgeber<br />
<strong>die</strong> Pflicht zur Einzahlung von Beiträgen an <strong>die</strong> ZVK. Ab<br />
<strong>die</strong>sem Zeitpunkt erwerben <strong>Beschäf</strong>tigte auch keine<br />
Anwartschaften mehr auf Leistungen aus der ZVK. Bis<br />
dahin entstandene Ansprüche bleiben aber als unverfallbare<br />
Teilansprüche bestehen. F<strong>ür</strong> alle sozialversicherungspflichtig<br />
beschäftigten Arbeitnehmer des Bäckerhandwerks<br />
heißt das, wenn sie am 31.12.2002 das 35.<br />
Lebensjahr vollendet hatten und dabei auf eine mindestens<br />
10-jährige Versorgungszusage zurückblicken konnten,<br />
können sie bei Rentenantritt ihre Ansprüche bei der<br />
ZVK geltend machen. Beim Ausfüllen der Anträge sind<br />
<strong>die</strong> regionalen B<strong>ür</strong>os unserer <strong>NGG</strong> weiterhin gerne behilflich.<br />
„Backpapier“ Nr. 2 / 2004