Aufsätze - PRuF
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MIP 2011 17. Jhrg. Martin Gross – Auswirkungen Großer Koalitionen auf die Parteiensysteme in Bund und Ländern [...] <strong>Aufsätze</strong><br />
schlossen werden, die nicht-koalitionsfähige Parteien<br />
enthalten. Nicht-koalitionsfähige Parteien<br />
sind Gruppierungen, bei denen alle anderen im<br />
Parlament vertretenen Parteien ein Regierungsbündnis<br />
mit ihnen ausschließen.<br />
Für die beiden Fälle auf Bundesebene gilt: 1966-<br />
1969 waren CDU/CSU, SPD und FDP miteinander<br />
koalitionsfähig; 2005-2009 wurde DIE LIN-<br />
KE als nicht-koalitionsfähige Partei angesehen<br />
(Jun 2007: 507). Auf Landesebene werden mit<br />
Ausnahme der Linkspartei alle systemoppositionellen<br />
Parteien grundsätzlich als nicht koalitionsfähig<br />
codiert.<br />
Bündnis 90/Die Grünen und die PDS bzw. DIE<br />
LINKE werden ab ihren ersten Regierungsbeteiligungen<br />
in Hessen 1985 (Grüne) und Mecklenburg-Vorpommern<br />
1998 (Linkspartei) als koalitionsfähig<br />
eingestuft. 7 Da DIE LINKE bisher<br />
ausschließlich in den ostdeutschen Bundesländern<br />
als Koalitionspartner in Erwägung gezogen<br />
wurde und in den alten Bundesländern von allen<br />
anderen Parteien als nicht koalitionsfähig angesehen<br />
wird, erfolgt eine zweifache Codierung:<br />
DIE LINKE wird in den neuen Bundesländern<br />
ab 1998 als koalitionsfähige Partei, in den alten<br />
Bundesländern für den gesamten Untersuchungszeitraum<br />
als nicht-koalitionsfähige Partei eingestuft.<br />
g) Wahlbeteiligung<br />
Die Veränderung der Wahlbeteiligung (dWB)<br />
des Wahlgangs zum Zeitpunkt t-1 zur Wahl zum<br />
Zeitpunkt t wird folgendermaßen berechnet:<br />
dWB=% Wbt- % WBt-1<br />
7 Im Sinne der hier gewählten Definition von Nicht-Koalitionsfähigkeit,<br />
dass alle anderen Parteien eine Koalition<br />
mit einer Gruppierung ausschließen müssen, ist es<br />
nicht schlüssig, Grüne und Linkspartei erst ab ihrer<br />
zweiten Regierungsbeteiligung als koalitionsfähig einzustufen<br />
(Spier 2010: 311). Deshalb wird auch die<br />
Schill-Partei ab ihrer Regierungsbeteiligung in Hamburg<br />
2001 als koalitionsfähig codiert.<br />
h) Gewinne/Verluste der Regierungs-, Oppositions-<br />
und außerparlamentarischen Parteien<br />
Zum einen wird berechnet, ob die beiden Regierungsparteien<br />
(RP) bei den Wahlen im Anschluss<br />
an Große Koalitionen an Stimmen hinzugewinnen<br />
können oder ob sie Verluste hinnehmen<br />
müssen (dSRP). Zum anderen werden die<br />
weiteren Parteien bei den Bundes- und Landtagswahlen<br />
nach der Bildung einer Großen Koalition<br />
den Kategorien „Oppositionspartei“ (OP) und<br />
„außerparlamentarische Partei“ (AP) zugeordnet,<br />
wobei der Zweitstimmenanteil der „Sonstigen“<br />
den außerparlamentarischen Parteien zugerechnet<br />
wird. 8 Durch diese Zuweisung kann aufgeschlüsselt<br />
werden, ob bei den Wahlen eher die<br />
restlichen Parlamentsparteien von Großen Koalitionen<br />
profitieren bzw. an Stimmen verlieren<br />
(dSOP), oder eher die Parteien, die nicht im Parlament<br />
vertreten sind (dSAP):<br />
dSRP=(% Sit- % Sit-1)<br />
dSOP=(% Sit- % Sit-1)<br />
dSAP=(% Sit- % Sit-1)<br />
Vom Zweitstimmenanteil zum Zeitpunkt t wird<br />
der Zweitstimmenanteil bei der vorherigen Wahl<br />
zum Zeitpunkt t-1 subtrahiert. Das jeweilige Ergebnis<br />
wird über alle Parteien hinweg aufsummiert.<br />
Bei der Berechnung sind zwei wichtige Punkte<br />
zu beachten: Erstens können einzelne Parteien<br />
innerhalb eines Bundeslandes von Wahl zu Wahl<br />
zwischen den beiden Kategorien „wandern“.<br />
Beispielsweise ist die NPD bei der baden-württembergischen<br />
Landtagswahl 1968 eine außerparlamentarische<br />
Partei. Ihr Zweitstimmenanteil<br />
wird mit dem Zweitstimmenanteil aus dem Jahr<br />
1964 verglichen und zur Kalkulation von dSAP<br />
verwendet. Durch ihren Einzug in den Landtag<br />
1968 gelten die Rechtsextremen jedoch bei der<br />
Landtagswahl 1972 als Oppositionspartei. Der<br />
8 Eine Unterscheidung in Klein- und Kleinstparteien<br />
(Haas 2007: 24, FN 14) ist für den Untersuchungszeitraum<br />
1946-2009 nicht sinnvoll, da in der Anfangsphase<br />
der BRD einzelne Parteien von Wahl zu Wahl zwischen<br />
den Kategorien „wandern“ würden.<br />
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