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Aufsätze - PRuF

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MIP 2011 17. Jhrg. Martin Gross – Auswirkungen Großer Koalitionen auf die Parteiensysteme in Bund und Ländern [...] <strong>Aufsätze</strong><br />

schlossen werden, die nicht-koalitionsfähige Parteien<br />

enthalten. Nicht-koalitionsfähige Parteien<br />

sind Gruppierungen, bei denen alle anderen im<br />

Parlament vertretenen Parteien ein Regierungsbündnis<br />

mit ihnen ausschließen.<br />

Für die beiden Fälle auf Bundesebene gilt: 1966-<br />

1969 waren CDU/CSU, SPD und FDP miteinander<br />

koalitionsfähig; 2005-2009 wurde DIE LIN-<br />

KE als nicht-koalitionsfähige Partei angesehen<br />

(Jun 2007: 507). Auf Landesebene werden mit<br />

Ausnahme der Linkspartei alle systemoppositionellen<br />

Parteien grundsätzlich als nicht koalitionsfähig<br />

codiert.<br />

Bündnis 90/Die Grünen und die PDS bzw. DIE<br />

LINKE werden ab ihren ersten Regierungsbeteiligungen<br />

in Hessen 1985 (Grüne) und Mecklenburg-Vorpommern<br />

1998 (Linkspartei) als koalitionsfähig<br />

eingestuft. 7 Da DIE LINKE bisher<br />

ausschließlich in den ostdeutschen Bundesländern<br />

als Koalitionspartner in Erwägung gezogen<br />

wurde und in den alten Bundesländern von allen<br />

anderen Parteien als nicht koalitionsfähig angesehen<br />

wird, erfolgt eine zweifache Codierung:<br />

DIE LINKE wird in den neuen Bundesländern<br />

ab 1998 als koalitionsfähige Partei, in den alten<br />

Bundesländern für den gesamten Untersuchungszeitraum<br />

als nicht-koalitionsfähige Partei eingestuft.<br />

g) Wahlbeteiligung<br />

Die Veränderung der Wahlbeteiligung (dWB)<br />

des Wahlgangs zum Zeitpunkt t-1 zur Wahl zum<br />

Zeitpunkt t wird folgendermaßen berechnet:<br />

dWB=% Wbt- % WBt-1<br />

7 Im Sinne der hier gewählten Definition von Nicht-Koalitionsfähigkeit,<br />

dass alle anderen Parteien eine Koalition<br />

mit einer Gruppierung ausschließen müssen, ist es<br />

nicht schlüssig, Grüne und Linkspartei erst ab ihrer<br />

zweiten Regierungsbeteiligung als koalitionsfähig einzustufen<br />

(Spier 2010: 311). Deshalb wird auch die<br />

Schill-Partei ab ihrer Regierungsbeteiligung in Hamburg<br />

2001 als koalitionsfähig codiert.<br />

h) Gewinne/Verluste der Regierungs-, Oppositions-<br />

und außerparlamentarischen Parteien<br />

Zum einen wird berechnet, ob die beiden Regierungsparteien<br />

(RP) bei den Wahlen im Anschluss<br />

an Große Koalitionen an Stimmen hinzugewinnen<br />

können oder ob sie Verluste hinnehmen<br />

müssen (dSRP). Zum anderen werden die<br />

weiteren Parteien bei den Bundes- und Landtagswahlen<br />

nach der Bildung einer Großen Koalition<br />

den Kategorien „Oppositionspartei“ (OP) und<br />

„außerparlamentarische Partei“ (AP) zugeordnet,<br />

wobei der Zweitstimmenanteil der „Sonstigen“<br />

den außerparlamentarischen Parteien zugerechnet<br />

wird. 8 Durch diese Zuweisung kann aufgeschlüsselt<br />

werden, ob bei den Wahlen eher die<br />

restlichen Parlamentsparteien von Großen Koalitionen<br />

profitieren bzw. an Stimmen verlieren<br />

(dSOP), oder eher die Parteien, die nicht im Parlament<br />

vertreten sind (dSAP):<br />

dSRP=(% Sit- % Sit-1)<br />

dSOP=(% Sit- % Sit-1)<br />

dSAP=(% Sit- % Sit-1)<br />

Vom Zweitstimmenanteil zum Zeitpunkt t wird<br />

der Zweitstimmenanteil bei der vorherigen Wahl<br />

zum Zeitpunkt t-1 subtrahiert. Das jeweilige Ergebnis<br />

wird über alle Parteien hinweg aufsummiert.<br />

Bei der Berechnung sind zwei wichtige Punkte<br />

zu beachten: Erstens können einzelne Parteien<br />

innerhalb eines Bundeslandes von Wahl zu Wahl<br />

zwischen den beiden Kategorien „wandern“.<br />

Beispielsweise ist die NPD bei der baden-württembergischen<br />

Landtagswahl 1968 eine außerparlamentarische<br />

Partei. Ihr Zweitstimmenanteil<br />

wird mit dem Zweitstimmenanteil aus dem Jahr<br />

1964 verglichen und zur Kalkulation von dSAP<br />

verwendet. Durch ihren Einzug in den Landtag<br />

1968 gelten die Rechtsextremen jedoch bei der<br />

Landtagswahl 1972 als Oppositionspartei. Der<br />

8 Eine Unterscheidung in Klein- und Kleinstparteien<br />

(Haas 2007: 24, FN 14) ist für den Untersuchungszeitraum<br />

1946-2009 nicht sinnvoll, da in der Anfangsphase<br />

der BRD einzelne Parteien von Wahl zu Wahl zwischen<br />

den Kategorien „wandern“ würden.<br />

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