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Marktgemeinde Göpfritz an der Wild Neues aus der Gemeinde

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<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Göpfritz</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Wild</strong><br />

<strong>Neues</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

Überprüfung aller Baubestände<br />

Ausgabe 01/2011<br />

Aus gegebenem Anlass möchten wir allen Gebäudeeigentümern nochmals<br />

mitteilen, dass wir ständig von den Beamten <strong>der</strong> NÖ L<strong>an</strong>desregierung aufgefor<strong>der</strong>t<br />

werden, die nicht gemeldeten Geschosse bei K<strong>an</strong>al- und Wasser<strong>an</strong>schlüssen<br />

einer Überprüfung zu unterziehen.<br />

Wir haben bereits mehrmals in den <strong>Gemeinde</strong>nachrichten darauf verwiesen, doch<br />

lei<strong>der</strong> haben sich nur einige wenige H<strong>aus</strong>eigentümer im <strong>Gemeinde</strong>amt gemeldet<br />

und nachträglich errichtete Einbauten bek<strong>an</strong>nt gegeben.<br />

Lei<strong>der</strong> sehen wir uns daher gezwungen, ab sofort mit den notwendigen<br />

Überprüfungen zu beginnen. Es sollen ALLE Baubestände im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

überprüft werden. Über einen solchen Termin werden Sie schriftlich verständigt.<br />

Wir ersuchen daher um Ihr Verständnis und um Ihre Mithilfe!<br />

Weiters verweisen wir auf das NÖ Wasserleitungs<strong>an</strong>schlussgesetz, welches<br />

besagt, dass <strong>der</strong> Wasserbedarf in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen im<br />

Versorgungsbereich eines gemeinnützigen öffentlichen Wasserversorgungsunternehmens<br />

<strong>aus</strong>schließlich <strong>aus</strong> dessen Wasserversorgungs<strong>an</strong>lage zu decken ist.<br />

Das heißt, dass die Versorgung <strong>aus</strong> dem eigenen – nicht überprüften –<br />

H<strong>aus</strong>brunnen verboten ist, sowie jegliche Umschaltsysteme bei den<br />

Wasser<strong>an</strong>schlüssen unzulässig sind.<br />

Wenn <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> bek<strong>an</strong>nt wird, dass jem<strong>an</strong>d solche Umschaltungen im<br />

H<strong>aus</strong> hat, sind wir laut NÖ L<strong>an</strong>desregierung verpflichtet, dies bei <strong>der</strong><br />

Bezirkshauptm<strong>an</strong>nschaft zu melden. Sollte es durch solche Systeme zu<br />

Verunreinigungen im <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsnetz kommen, ist die <strong>Gemeinde</strong><br />

berechtigt Schadenersatzfor<strong>der</strong>ungen zu stellen.<br />

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