Nanotechnologie in Lebensmitteln - DLR Online: Deutsche ...
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Produktvielfalt/Innovationshäufigkeit <strong>in</strong>nerhalb der Warengruppen<br />
wird hierbei Rechnung getragen. Insgesamt hat<br />
diese Säule e<strong>in</strong>e Monitor<strong>in</strong>gfunktion, da sie erfassen soll,<br />
ob und welchen Risiken der durchschnittliche Verbraucher<br />
durch die Benutzung der auf dem Markt bef<strong>in</strong>dlichen kosmetischen<br />
Mittel ausgesetzt ist. Neben gesundheitlichen<br />
Risiken sollen hier <strong>in</strong>sbesondere auch Täuschungsrisiken<br />
erkannt werden. Auch neue Trends und Entwicklungen auf<br />
dem Markt sollen zeitnah aufgespürt werden. Um das vielfältige<br />
Marktangebot kosmetischer Mittel repräsentativ zu<br />
überprüfen, sollen die Proben für diese Säule bevorzugt im<br />
Groß- und E<strong>in</strong>zelhandel, aber auch bei gewerblichen Anwendern<br />
(Friseure, Kosmetikstudios) entnommen werden.<br />
Säule 3: Produktbezogene Risiken<br />
Produktbezogene Risiken, also Risiken, die typischerweise<br />
bei e<strong>in</strong>em Produkt oder e<strong>in</strong>er Produktgruppe weitestgehend<br />
unabhängig vom Herstellerbetrieb auftreten, werden <strong>in</strong><br />
diesem Teilprogramm behandelt. Hier werden konkrete<br />
Fragestellungen bearbeitet, die von den Sachverständigen<br />
als potentielles Risiko erkannt wurden, d. h. <strong>in</strong> der Regel<br />
bestimmte Stoff/Produktkomb<strong>in</strong>ationen (z. B. Hydroch<strong>in</strong>on<br />
<strong>in</strong> Bleichcremes, Nitrosam<strong>in</strong>e <strong>in</strong> Mascara, Schwermetalle<br />
<strong>in</strong> Puder). Nach Abschluss des Projektes kann das<br />
Ausmaß des Risikos anhand der Erkenntnisse über die<br />
Häufigkeit des Auftretens und der Schwere der Folgen abgeschätzt<br />
werden. Daraus ergibt sich, ob e<strong>in</strong>e weitere <strong>in</strong>tensive<br />
Beprobung und/oder andere Maßnahmen erforderlich<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
Primär ist dieses Teilprogramm auf gesundheitliche Risiken<br />
ausgerichtet, aber auch Täuschungsrisiken (z. B. Auslobung<br />
wertgebender Bestandteile wie Kamille, Aloe Vera<br />
etc.) können hier gezielt untersucht werden. Risiken bzgl.<br />
Gesundheitsschutz bzw. Täuschungsschutz, die bei der<br />
Marktüberwachung im Rahmen der zweiten Säule (verbraucherbezogene<br />
Risiken) aufgefallen s<strong>in</strong>d, können hier<br />
e<strong>in</strong>er vertieften schwerpunktmäßigen Überprüfung unterzogen<br />
werden. In diese Rubrik fallen <strong>in</strong> der Regel auch die<br />
im Rahmen des bundesweiten Überwachungsprogramms<br />
(BÜp) festgelegten Untersuchungsschwerpunkte, die sich<br />
auf bestimmte Stoff/Produktkomb<strong>in</strong>ationen beziehen. Die<br />
Probenahme kann auf allen Ebenen (Groß- und E<strong>in</strong>zelhandel,<br />
Hersteller, Importeure, gewerbliche Anwender) stattf<strong>in</strong>den.<br />
Die e<strong>in</strong>zelnen Säulen der Probenplanung werden im Folgenden<br />
detailliert beschrieben:<br />
2.1 Betriebsbezogene Risiken<br />
Kernelement dieser Säule ist die Risikobewertung des Betriebes.<br />
Die allgeme<strong>in</strong>en Kriterien für die Risikobeurteilung<br />
der Betriebe umfassen – <strong>in</strong> Anlehnung an die AVV-RÜb –<br />
folgende Hauptmerkmale:<br />
• Betriebsarten (Hauptmerkmal I)<br />
Anders als bei Lebensmittelbetrieben hat die Betriebsart<br />
(s. letzter Absatz) ke<strong>in</strong>en allzu großen E<strong>in</strong>fluss auf das<br />
Risiko und damit auf die Anzahl der im Rahmen der risikoorientierten<br />
Probennahme zu entnehmenden Proben.<br />
<strong>DLR</strong> | November/Dezember 2008 «<br />
» Orig<strong>in</strong>alarbeiten<br />
37<br />
Die Risiken, die die Probenzahlen bee<strong>in</strong>flussen sollten,<br />
werden durch die Kriterien der Hauptmerkmale II–IV<br />
erfasst.<br />
• Verlässlichkeit des Unternehmers (Hauptmerkmal II)<br />
Allgeme<strong>in</strong>es Unternehmerverhalten (rechtskonformes<br />
Verhalten bzw. Häufigkeit und Schwere von gesundheits-<br />
bzw. täuschungsrelevanten Rechtsverstößen, Maßnahmen<br />
zur Qualitätssicherung)<br />
Rückverfolgbarkeit,<br />
Mitarbeiterschulung<br />
• Betriebliches Eigenkontrollsystem (Hauptmerkmal III)<br />
Qualität der Sicherheitsbewertungen und der übrigen<br />
Produktunterlagen gem. § 5b KosmetikV,<br />
Eigenkontrollen/-untersuchungen im Rahmen von GMP,<br />
Erkenntnisse aus Betriebs<strong>in</strong>spektionen<br />
• Hygienemanagement (Hauptmerkmal IV):<br />
Bauliche Beschaffenheit (Instandhaltung),<br />
Re<strong>in</strong>igung und Des<strong>in</strong>fektion/Produktionshygiene,<br />
Personalhygiene<br />
Als Basis zur Ableitung e<strong>in</strong>er risikoorientierten Probenzahl<br />
werden daher für den Faktor der Betriebse<strong>in</strong>stufung nur<br />
die Hauptmerkmale II bis IV herangezogen, die für Hersteller<br />
bzw. Importeure kosmetischer Mittel angepasst werden<br />
müssen. Über die E<strong>in</strong>zelheiten dieserAnpassung, die<br />
Aufgliederung <strong>in</strong> weitere essentielle Teilaspekte und das<br />
Punktebewertungssystem soll <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Veröffentlichung<br />
über die Betriebsrisikoe<strong>in</strong>stufung berichtet werden, da es<br />
den Rahmen des vorliegenden Artikels sprengen würde.<br />
Die Ableitung der Probenzahl im Rahmen des vorgesehenen<br />
Kont<strong>in</strong>gents für die Säule „betriebsbezogenes Risiko“ erfolgt<br />
nach Ansicht der Autoren variabel aus der o. g. Bewertung<br />
der Betriebe ggf. unter E<strong>in</strong>beziehung von Produktrisiko,<br />
Produktvielfalt und Produktionsmenge. Zur Berechnung<br />
von konkreten Probenzahlen kann man sich aber auch am<br />
Modell OWL 6) für Lebensmittelbetriebe orientieren.<br />
E<strong>in</strong>bezogene Betriebsarten:<br />
Erfasst werden sollen hier sowohl Kosmetikproduzenten<br />
als auch Importeure von Kosmetikprodukten aus Drittländern.<br />
Die Bandbreite der Produzenten ist groß; hierzu zählen:<br />
Selbsthersteller (<strong>in</strong>dustrieller Hersteller oder kle<strong>in</strong>gewerblicher<br />
Hersteller mit Abgabe von Eigenprodukten an Endverbraucher,<br />
z. B. Apotheker, Kosmetikstudios, Seifenhersteller…),<br />
Lohnhersteller sowie Lohnabfüller von Bulkware,<br />
wobei die beiden letztgenannten nicht zw<strong>in</strong>gend über<br />
Sicherheitsbewertungen verfügen müssen.<br />
2.2 Verbraucherbezogene Risiken<br />
Diese Säule der Beprobung zeichnet sich durch relativ große<br />
Konstanz aus, da die bestimmenden Faktoren i. a. gleichbleibend<br />
s<strong>in</strong>d. In die Bewertung der verbraucherbezogenen<br />
Risiken gehen die vier Faktoren Anwendungsmenge, Anwendungshäufigkeit,<br />
Produktvielfalt und Täuschungsrisiko<br />
e<strong>in</strong>. Alle vier Faktoren werden jeweils mit Gewichtungsfaktoren<br />
versehen, die sich folgendermaßen ergeben: