Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe_Stand 26.03-205
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe_Stand 26.03-205
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe_Stand 26.03-205
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<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Leistungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong><br />
Bitte füllen Sie den <strong>Antrag</strong> in Druckbuchstaben aus!<br />
Bitte reichen Sie den <strong>Antrag</strong> bei folgender Stelle ein: Landkreis Diepholz – Fachdienst Soziales –<br />
Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz<br />
Wichtiger Hinweis: Der aktuelle Leistungsbescheid (Wohngeld, Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II, etc.) ist in Kopie beizufügen!<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>26.03</strong>.2012<br />
Name, Vorname (Erziehungsberechtigte/r) Geburtsdatum<br />
__________________________________________________________________________________________________<br />
Straße, PLZ u. Wohnort Geburtsort<br />
__________________________________________________________________________________________________<br />
Bankverbindung Telefonnummer<br />
__________________________________________________________________________________________________<br />
Konto Bankleitzahl Geldinstitut<br />
In den letzten 6 Monaten wurden <strong>Leistungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong> bereits von anderer Stelle gezahlt<br />
ja (Bescheide sind beizufügen!) nein<br />
Für<br />
________________________________ _____________________________________ _____________________<br />
(Name) (Vorname) (Geburtsdatum)<br />
besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule u. erhält keine Ausbildungsvergütung besucht eine Kindertageseinrichtung/Hort<br />
________________________________ _____________________________________________________________________<br />
(Name der Schule / Einrichtung) (Anschrift der Schule / Einrichtung)<br />
werden folgende <strong>Leistungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong> beantragt:<br />
<strong>für</strong> ein- <strong>und</strong> mehrtägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung<br />
<strong>für</strong> mehrtägige Klassenfahrten<br />
(Bitte eine Bestätigung der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung über Art, Dauer <strong>und</strong> Kosten der Klassenfahrt vorlegen;<br />
ebenfalls ist die Anschrift <strong>und</strong> die Bankverbindung des Zahlungsempfängers anzugeben.)<br />
Schulbedarf (nur <strong>für</strong> Empfänger von Wohngeld / Kinderzuschlag gesondert zu beantragen)<br />
<strong>für</strong> Schülerbeförderung ab Klasse 11<br />
(Bitte fügen Sie eine Schulbesuchsbescheinigung <strong>und</strong> die Fahrkarten/Belege sowie die K<strong>und</strong>enkarte (falls vorhanden) bei)<br />
Die Kosten hier<strong>für</strong> betragen __________€<br />
<strong>für</strong> eine ergänzende angemessene Lernförderung<br />
(Bitte reichen Sie die von der Schule ausgefüllte Anlage „Bestätigung über die Notwendigkeit von Lernförderung“ ein.<br />
Werden <strong>Leistungen</strong> nach § 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII (Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe) durch das zuständige Jugendamt<br />
erbracht? ja nein<br />
Falls ja, bitte entsprechenden Bescheid beifügen.<br />
<strong>für</strong> gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule Kindertageseinrichtung Hort<br />
zur <strong>Teilhabe</strong> am sozialen <strong>und</strong> kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten, o.ä.)<br />
Die o. g. Person möchte im Zeitraum vom _____________ bis _____________ an folgender Aktivität teilnehmen:<br />
__________________________________________ __________________________________________________________________<br />
(Aktivität/Vereinsmitgliedschaft) (Name <strong>und</strong> Anschrift des Leistungsanbieters/Vereins)<br />
Die Kosten hier<strong>für</strong> betragen _________ Euro im Monat im Quartal im Halbjahr im Jahr.<br />
Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis bei.<br />
Ich bestätige die Richtigkeit der vorstehenden Angaben <strong>und</strong> verpflichte mich, Änderungen bei <strong>Leistungen</strong><br />
nach dem SGB II, XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag unverzüglich anzuzeigen.<br />
Ort/Datum Unterschrift <strong>Antrag</strong>stellerin/<br />
<strong>Antrag</strong>steller<br />
Ausgabe<br />
Eingang<br />
Ort/Datum Unterschrift des gesetzlichen<br />
Vertreters minderjähriger<br />
<strong>Antrag</strong>stellerinnen/<strong>Antrag</strong>steller
Hinweise zum Ausfüllen des <strong>Antrag</strong>s <strong>auf</strong> <strong>Leistungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong><br />
Wichtige Hinweise:<br />
<strong>Leistungen</strong> werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der <strong>Antrag</strong> gestellt wird.<br />
Die <strong>Leistungen</strong> zur <strong>Teilhabe</strong> am sozialen <strong>und</strong> kulturellen Leben können <strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />
beantragt werden, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.<br />
Die übrigen <strong>Leistungen</strong> können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn eine<br />
Kindertageseinrichtung bzw. allgemein- oder berufsbildende Schule besucht wird.<br />
Der aktuelle Leistungsbescheid (Wohngeld, Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II, etc.) ist in Kopie<br />
beizufügen!<br />
Zuständig <strong>für</strong> die Entscheidung über den <strong>Antrag</strong> ist der Landkreis Diepholz. Bitte übersenden Sie den<br />
<strong>Antrag</strong> daher an folgende Adresse:<br />
Landkreis Diepholz, Fachdienst Soziales, Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz<br />
Die Anträge können aber auch bei den Jobcentern in Syke, Diepholz <strong>und</strong> Sulingen<br />
sowie bei den jeweiligen Städten, Gemeinden <strong>und</strong> Samtgemeinden abgegeben werden.<br />
Bitte geben Sie an, <strong>für</strong> welches Kind, welchen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen die <strong>Leistungen</strong> beantragt<br />
werden. Mit dem <strong>Antrag</strong> können mehrere <strong>Leistungen</strong> beansprucht werden.<br />
Bitte beachten Sie: Für jedes Kind oder Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ist ein eigener <strong>Antrag</strong> zu stellen.<br />
• Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung:<br />
Zu den Kosten gehören nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld <strong>auf</strong>gebracht werden (z. B.<br />
Sportschuhe, Badezeug).<br />
• Schulbedarf<br />
Eine <strong>Antrag</strong>stellung ist nur <strong>für</strong> Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag erforderlich. Empfänger von<br />
<strong>Leistungen</strong> nach dem SGB II <strong>und</strong> SGB XII erhalten die Mittel <strong>für</strong> den Schulbedarf in Höhe von 70 ,- € zum<br />
Schuljahresbeginn (01.08.) <strong>und</strong> in Höhe von 30,- € zum Beginn des 2. Halbjahres (01.02.) automatisch mit den<br />
monatlichen <strong>Leistungen</strong> ausgezahlt.<br />
• Ergänzende angemessene Lernförderung:<br />
Ohne die Bestätigung der Schule (Lehrer/Lehrerin), welcher Lernförderbedarf zur Erreichung des Klassenziels<br />
besteht, kann über den <strong>Antrag</strong> nicht positiv entschieden werden.<br />
• Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung/Hort:<br />
Bitte beachten Sie: Pro Tag der Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen ist ein Eigenanteil in Höhe von<br />
1,00 Euro selbst zu erbringen (Kosten der Haushaltsersparnis).<br />
• <strong>Teilhabe</strong> am sozialen <strong>und</strong> kulturellen Leben<br />
Mit dieser Leistung soll es Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- <strong>und</strong><br />
Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren <strong>und</strong> insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen <strong>auf</strong>zubauen.<br />
Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden <strong>für</strong>:<br />
• Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur <strong>und</strong> Geselligkeit (z. B. Fußballverein),<br />
• Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht),<br />
• Angeleitete Aktivitäten der kulturellen <strong>Bildung</strong> (z. B. Museumsbesuche),<br />
• die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>26.03</strong>.2012<br />
Als Nachweis kann die Zahlungs<strong>auf</strong>forderung, der bereits gezahlte Mitgliedsbeitrag oder eine schriftliche<br />
Bestätigung des Anbieters/ Vereins über die zu erwartenden Kosten dienen.