Anfrage der Initiative Mensch & Natur. Antwort per Mail - Die Linke ...
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<strong>Anfrage</strong> <strong>der</strong> <strong>Initiative</strong> <strong>Mensch</strong> & <strong>Natur</strong>.<br />
Sehr geehrte Damen und Herren!<br />
Ich wende mich an Sie im Namen <strong>der</strong> <strong>Initiative</strong> <strong>Mensch</strong> & <strong>Natur</strong>.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Initiative</strong> <strong>Mensch</strong> & <strong>Natur</strong> hat sich zum Ziel gesetzt, dass die größtmögliche Harmonie von <strong>Mensch</strong><br />
und <strong>Natur</strong>, nämlich <strong>der</strong> Aufenthalt eines nackten <strong>Mensch</strong>en in <strong>der</strong> freien <strong>Natur</strong>, allgemeine<br />
gesellschaftliche Akzeptanz findet und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann.<br />
Im Vorfeld <strong>der</strong> vielen diesjährigen Wahlen möchten wir gerne bei Ihnen für unser Anliegen werben und<br />
gleichzeitig Ihren Standpunkt bzw. den Standpunkt Ihrer Partei erfragen, um diesen unseren<br />
Unterstützern und allen Interessierten nahe zu bringen um eine diesbezügliche Wahlentscheidung zu<br />
erleichtern.<br />
Wir haben auf unserer Homepage www.menschundnatur.org viele<br />
Fakten und weiterführende Infos zu diesem Thema zusammengetragen, sammeln online<br />
Unterstützungsunterschriften und haben auch einen Aufsatz über die Bewertung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen<br />
Rechtslage veröffentlicht. Gerne können Sie sich dort eingehen<strong>der</strong> informieren.<br />
Ein kleiner Auszug:<br />
In Deutschland ist die öffentliche Nacktheit wie in den meisten Län<strong>der</strong>n nicht explizit verboten. Durch<br />
gerichtliche Entscheidungen ist die „Nacktheit in Strandnähe" in Deutschland faktisch legalisiert.<br />
An<strong>der</strong>swo kann aber die Nacktheit als Ordnungswidrigkeit („Belästigung <strong>der</strong> Allgemeinheit", § 118 OWiG)<br />
mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden. <strong>Die</strong> Nacktheit in freier <strong>Natur</strong> gilt als juristischer<br />
Grenzfall – faktisch kommt es darauf an, ob jemand behauptet, belästigt zu werden und deswegen die<br />
Verfolgung <strong>der</strong> Ordnungswidrigkeit verlangt.<br />
Und genau hier setzen wir an: Es muss juristisch und vor allem gesetzlich eindeutig festgelegt werden,<br />
dass eine Anwendung des § 118 OwiG auf die Fälle eines nackten Aufenthalts o<strong>der</strong> nackter sportlicher<br />
Betätigung in <strong>der</strong> freien <strong>Natur</strong> nicht länger anwendbar ist. Hier muß Rechtssicherheit herrschen!<br />
Im Harz wird in diesem Frühjahr ein explizit ausgewiesener offizieller Nacktwan<strong>der</strong>weg eröffnet und<br />
dieses Beispiel zeigt deutlich, dass sowohl <strong>der</strong> Bedarf vorhanden ist als auch die allgemeine<br />
gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber einer naturistischen Lebensweise steigt.<br />
In Deutschland gibt es nach realistischer Einschätzung des DFK (Deutscher Verband für<br />
Freikör<strong>per</strong>kultur) ca. 7 Millionen (!) FKK-Anhänger. <strong>Die</strong>s stellt ein erhebliches Wählerpotential dar, auch<br />
wenn selbstverständlich viele Überlegungen in eine Wahlentscheidung einfließen.<br />
Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns die Position Ihrer Partei in diesem Punkt nahe bringen<br />
könnten (sehr gerne <strong>per</strong> Email an info@menschundnatur.org).<br />
Hochachtungsvoll und mit nudistischen Grüßen<br />
Stefan Lehner<br />
<strong>Antwort</strong> <strong>per</strong> <strong>Mail</strong>:<br />
Vielen Dank für Ihre interessanten Hinweise und Ihre <strong>Anfrage</strong> an DIE LINKE Brandenburg.<br />
In <strong>der</strong> DDR und damit auch in Brandenburg gab es bekanntlich eine breit angelegte<br />
Freikör<strong>per</strong>kultur. FKK-Strände und Zeltplätze gehörten zur Normalität und wurden gern und<br />
intensiv genutzt. In <strong>der</strong> darüber hinausgehenden Öffentlichkeit war die Nacktheit ebenfalls<br />
weitgehend akzeptiert. <strong>Die</strong> Ausstellung „Akt und Landschaft“ in Potsdam erfreute sich einer<br />
großen unaufgeregten Beliebtheit.
Allerdings wird nach wie vor Ihre Ansicht, des Nacktseins in <strong>der</strong> freien <strong>Natur</strong> von einer<br />
Mehrheit <strong>der</strong> Bevölkerung nicht geteilt. Und sicher vertritt auch ein Großteil <strong>der</strong> eigentlichen<br />
FKK-Anhänger nicht den Standpunkt, dass Nacktheit in <strong>der</strong> Öffentlichkeit, im Stadtbild, bei<br />
Kulturveranstaltungen, eben im täglichen Leben immer und überall zur Normalität zählt.<br />
Insofern halten wir die ausgewiesenen öffentlichen Angebote von Möglichkeiten für Anhänger<br />
<strong>der</strong> Freikör<strong>per</strong>kultur, wie das von Ihnen benannte Projekt eines Wan<strong>der</strong>weges im Harz, für gut<br />
geeignet, um ihren Interessen nachgehen zu können. DIE LINKE setzt sich darüber hinaus für<br />
ein gesellschaftliches Klima <strong>der</strong> gegenseitigen Toleranz und Achtung ein. Ein solches Klima<br />
könnte auch eine richterliche Entscheidung in den meisten Fällen entbehren.<br />
Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass diesbezüglich noch interessante gesellschaftliche<br />
Entwicklungen stattfinden. Bis dahin gilt es daher gegenseitig Toleranz zu üben und auf die<br />
Interessen an<strong>der</strong>er Rücksicht zu nehmen.