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Anfrage der Initiative Mensch & Natur. Antwort per Mail - Die Linke ...

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<strong>Anfrage</strong> <strong>der</strong> <strong>Initiative</strong> <strong>Mensch</strong> & <strong>Natur</strong>.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Ich wende mich an Sie im Namen <strong>der</strong> <strong>Initiative</strong> <strong>Mensch</strong> & <strong>Natur</strong>.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Initiative</strong> <strong>Mensch</strong> & <strong>Natur</strong> hat sich zum Ziel gesetzt, dass die größtmögliche Harmonie von <strong>Mensch</strong><br />

und <strong>Natur</strong>, nämlich <strong>der</strong> Aufenthalt eines nackten <strong>Mensch</strong>en in <strong>der</strong> freien <strong>Natur</strong>, allgemeine<br />

gesellschaftliche Akzeptanz findet und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann.<br />

Im Vorfeld <strong>der</strong> vielen diesjährigen Wahlen möchten wir gerne bei Ihnen für unser Anliegen werben und<br />

gleichzeitig Ihren Standpunkt bzw. den Standpunkt Ihrer Partei erfragen, um diesen unseren<br />

Unterstützern und allen Interessierten nahe zu bringen um eine diesbezügliche Wahlentscheidung zu<br />

erleichtern.<br />

Wir haben auf unserer Homepage www.menschundnatur.org viele<br />

Fakten und weiterführende Infos zu diesem Thema zusammengetragen, sammeln online<br />

Unterstützungsunterschriften und haben auch einen Aufsatz über die Bewertung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen<br />

Rechtslage veröffentlicht. Gerne können Sie sich dort eingehen<strong>der</strong> informieren.<br />

Ein kleiner Auszug:<br />

In Deutschland ist die öffentliche Nacktheit wie in den meisten Län<strong>der</strong>n nicht explizit verboten. Durch<br />

gerichtliche Entscheidungen ist die „Nacktheit in Strandnähe" in Deutschland faktisch legalisiert.<br />

An<strong>der</strong>swo kann aber die Nacktheit als Ordnungswidrigkeit („Belästigung <strong>der</strong> Allgemeinheit", § 118 OWiG)<br />

mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden. <strong>Die</strong> Nacktheit in freier <strong>Natur</strong> gilt als juristischer<br />

Grenzfall – faktisch kommt es darauf an, ob jemand behauptet, belästigt zu werden und deswegen die<br />

Verfolgung <strong>der</strong> Ordnungswidrigkeit verlangt.<br />

Und genau hier setzen wir an: Es muss juristisch und vor allem gesetzlich eindeutig festgelegt werden,<br />

dass eine Anwendung des § 118 OwiG auf die Fälle eines nackten Aufenthalts o<strong>der</strong> nackter sportlicher<br />

Betätigung in <strong>der</strong> freien <strong>Natur</strong> nicht länger anwendbar ist. Hier muß Rechtssicherheit herrschen!<br />

Im Harz wird in diesem Frühjahr ein explizit ausgewiesener offizieller Nacktwan<strong>der</strong>weg eröffnet und<br />

dieses Beispiel zeigt deutlich, dass sowohl <strong>der</strong> Bedarf vorhanden ist als auch die allgemeine<br />

gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber einer naturistischen Lebensweise steigt.<br />

In Deutschland gibt es nach realistischer Einschätzung des DFK (Deutscher Verband für<br />

Freikör<strong>per</strong>kultur) ca. 7 Millionen (!) FKK-Anhänger. <strong>Die</strong>s stellt ein erhebliches Wählerpotential dar, auch<br />

wenn selbstverständlich viele Überlegungen in eine Wahlentscheidung einfließen.<br />

Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns die Position Ihrer Partei in diesem Punkt nahe bringen<br />

könnten (sehr gerne <strong>per</strong> Email an info@menschundnatur.org).<br />

Hochachtungsvoll und mit nudistischen Grüßen<br />

Stefan Lehner<br />

<strong>Antwort</strong> <strong>per</strong> <strong>Mail</strong>:<br />

Vielen Dank für Ihre interessanten Hinweise und Ihre <strong>Anfrage</strong> an DIE LINKE Brandenburg.<br />

In <strong>der</strong> DDR und damit auch in Brandenburg gab es bekanntlich eine breit angelegte<br />

Freikör<strong>per</strong>kultur. FKK-Strände und Zeltplätze gehörten zur Normalität und wurden gern und<br />

intensiv genutzt. In <strong>der</strong> darüber hinausgehenden Öffentlichkeit war die Nacktheit ebenfalls<br />

weitgehend akzeptiert. <strong>Die</strong> Ausstellung „Akt und Landschaft“ in Potsdam erfreute sich einer<br />

großen unaufgeregten Beliebtheit.


Allerdings wird nach wie vor Ihre Ansicht, des Nacktseins in <strong>der</strong> freien <strong>Natur</strong> von einer<br />

Mehrheit <strong>der</strong> Bevölkerung nicht geteilt. Und sicher vertritt auch ein Großteil <strong>der</strong> eigentlichen<br />

FKK-Anhänger nicht den Standpunkt, dass Nacktheit in <strong>der</strong> Öffentlichkeit, im Stadtbild, bei<br />

Kulturveranstaltungen, eben im täglichen Leben immer und überall zur Normalität zählt.<br />

Insofern halten wir die ausgewiesenen öffentlichen Angebote von Möglichkeiten für Anhänger<br />

<strong>der</strong> Freikör<strong>per</strong>kultur, wie das von Ihnen benannte Projekt eines Wan<strong>der</strong>weges im Harz, für gut<br />

geeignet, um ihren Interessen nachgehen zu können. DIE LINKE setzt sich darüber hinaus für<br />

ein gesellschaftliches Klima <strong>der</strong> gegenseitigen Toleranz und Achtung ein. Ein solches Klima<br />

könnte auch eine richterliche Entscheidung in den meisten Fällen entbehren.<br />

Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass diesbezüglich noch interessante gesellschaftliche<br />

Entwicklungen stattfinden. Bis dahin gilt es daher gegenseitig Toleranz zu üben und auf die<br />

Interessen an<strong>der</strong>er Rücksicht zu nehmen.

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