Wege zur Kultur - Deutscher Museumsbund
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84 Felix Welfz'<br />
nengruppen Mitteilungen an den Ausschuss fur die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />
richten, wenn sie behaupten, Opfer einer Verletzung des Übereinkommens<br />
durch den betreffenden Vertragsstaat zu sein. Voraussetzung ist, dass die innerstaatlichen<br />
Rechtsbehelfe erschöpft worden sind, es sei denn, dass das Verfahren unangemessen<br />
lange dauert. Der Ausschuss kann den Vertragsstaat in dem Verfahren auffordern,<br />
Stellung zu beziehen und weitere Untersuchungen veranlassen. Die Ergebnisse werden<br />
dem Vertragsstaat mitgeteilt. Unmittelbare Sanktionen oder Rechtswirkungen sind<br />
mit dem Verfahren nicht verbunden. Es ist aber zu vermuten, dass die Bundesrepublik<br />
Deutschland sich anstrengen würde, dass keine Menschenrechtsverletzungen durch<br />
den Ausschuss festgestellt werden.<br />
4. Schluss<br />
Die Zugänglichkeit öffentlicher Verwaltungen, Dienste und Einrichtungen ist eine<br />
Voraussetzung dafur, dass behinderte Menschen gleichberechtigt mit anderen an der<br />
Gesellschaft, am Arbeitsleben, an Bildung, <strong>Kultur</strong> und Wirtschaftsleben teilhaben und<br />
von ihren Grund- und Menschenrechten Gebrauch machen können. Die barrierefreie<br />
Gestaltung und Planung sind eine wesentliche Voraussetzung der Zugänglichkeit, insbesondere,<br />
soweit diese nicht über teure, nicht immer erreichbare und im Fürsorgesystem<br />
verortete Assistenzleistungen erreicht werden soll. Es kommt teurer und ist weniger<br />
effektiv, wenn behinderte Menschen einen gesonderten Fahrdienst benötigen, weil<br />
sie öffentliche Verkehresmittel nicht benutzen können oder wenn sie eine Vorlesekrafi:<br />
brauchen, weil Internetseiten nicht auf sehbehinderte Menschen eingerichtet sind.<br />
Obwohl die Barrierefreiheit in der deutschen Rechtsordnung seit 2002 gesetzlich<br />
fur weite Bereiche des öffentlichen Lebens verankert ist, steht die faktische Rezeption<br />
in großen Teilen der Verwaltung und der Wirtschaft noch aus. Auch die Verbände<br />
behinderter Menschen und andere sozialpolitisch relevante Organisationen - wie Sozialverbände,<br />
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände - scheinen die Relevanz des<br />
Themas noch nicht erkannt zu haben. Die demografische Entwicklung sorgt dafur,<br />
dass ein immer größerer Teil der Bevölkerung aufBarrierefteiheit angewiesen ist. Staat,<br />
Bildungswesen und Wirtschaft dürfen und können es sich nicht mehr leisten, schon<br />
durch ihre Gestaltung viele Bürgerinnen und Bürger auszuschließen. Das Recht hält die<br />
Instrumente vor, um die nötigen Entscheidungen zu treffen und Konflikte zu fuhren.<br />
Bund, Länder, Städte, Gemeinden, Kreise, Sozialversicherungsträger, Stiftungen und<br />
Anstalten sollten in Aktionsplänen den Weg <strong>zur</strong> Zugänglichkeit öffentlicher Dienste<br />
und Einrichtungen skizzieren und dabei die Verbände behinderter Menschen einbeziehen.<br />
Diese sollten konfliktbereit bleiben und notwendige Änderungen auch durch<br />
öffentlichen Druck und auf dem Klageweg einfordern.