08.01.2013 Aufrufe

Wege zur Kultur - Deutscher Museumsbund

Wege zur Kultur - Deutscher Museumsbund

Wege zur Kultur - Deutscher Museumsbund

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

84 Felix Welfz'<br />

nengruppen Mitteilungen an den Ausschuss fur die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />

richten, wenn sie behaupten, Opfer einer Verletzung des Übereinkommens<br />

durch den betreffenden Vertragsstaat zu sein. Voraussetzung ist, dass die innerstaatlichen<br />

Rechtsbehelfe erschöpft worden sind, es sei denn, dass das Verfahren unangemessen<br />

lange dauert. Der Ausschuss kann den Vertragsstaat in dem Verfahren auffordern,<br />

Stellung zu beziehen und weitere Untersuchungen veranlassen. Die Ergebnisse werden<br />

dem Vertragsstaat mitgeteilt. Unmittelbare Sanktionen oder Rechtswirkungen sind<br />

mit dem Verfahren nicht verbunden. Es ist aber zu vermuten, dass die Bundesrepublik<br />

Deutschland sich anstrengen würde, dass keine Menschenrechtsverletzungen durch<br />

den Ausschuss festgestellt werden.<br />

4. Schluss<br />

Die Zugänglichkeit öffentlicher Verwaltungen, Dienste und Einrichtungen ist eine<br />

Voraussetzung dafur, dass behinderte Menschen gleichberechtigt mit anderen an der<br />

Gesellschaft, am Arbeitsleben, an Bildung, <strong>Kultur</strong> und Wirtschaftsleben teilhaben und<br />

von ihren Grund- und Menschenrechten Gebrauch machen können. Die barrierefreie<br />

Gestaltung und Planung sind eine wesentliche Voraussetzung der Zugänglichkeit, insbesondere,<br />

soweit diese nicht über teure, nicht immer erreichbare und im Fürsorgesystem<br />

verortete Assistenzleistungen erreicht werden soll. Es kommt teurer und ist weniger<br />

effektiv, wenn behinderte Menschen einen gesonderten Fahrdienst benötigen, weil<br />

sie öffentliche Verkehresmittel nicht benutzen können oder wenn sie eine Vorlesekrafi:<br />

brauchen, weil Internetseiten nicht auf sehbehinderte Menschen eingerichtet sind.<br />

Obwohl die Barrierefreiheit in der deutschen Rechtsordnung seit 2002 gesetzlich<br />

fur weite Bereiche des öffentlichen Lebens verankert ist, steht die faktische Rezeption<br />

in großen Teilen der Verwaltung und der Wirtschaft noch aus. Auch die Verbände<br />

behinderter Menschen und andere sozialpolitisch relevante Organisationen - wie Sozialverbände,<br />

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände - scheinen die Relevanz des<br />

Themas noch nicht erkannt zu haben. Die demografische Entwicklung sorgt dafur,<br />

dass ein immer größerer Teil der Bevölkerung aufBarrierefteiheit angewiesen ist. Staat,<br />

Bildungswesen und Wirtschaft dürfen und können es sich nicht mehr leisten, schon<br />

durch ihre Gestaltung viele Bürgerinnen und Bürger auszuschließen. Das Recht hält die<br />

Instrumente vor, um die nötigen Entscheidungen zu treffen und Konflikte zu fuhren.<br />

Bund, Länder, Städte, Gemeinden, Kreise, Sozialversicherungsträger, Stiftungen und<br />

Anstalten sollten in Aktionsplänen den Weg <strong>zur</strong> Zugänglichkeit öffentlicher Dienste<br />

und Einrichtungen skizzieren und dabei die Verbände behinderter Menschen einbeziehen.<br />

Diese sollten konfliktbereit bleiben und notwendige Änderungen auch durch<br />

öffentlichen Druck und auf dem Klageweg einfordern.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!