Anzeige - Samtgemeinde Lachendorf
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Schau der Gewässer III. Ordnung<br />
Die diesjährige Schau der Gewässer III. Ordnung wird gem. den Bestimmungen der Unterhaltungs- und Schauordnung<br />
für den Landkreis Celle wie folgt durchgeführt:<br />
Ahnsbeck 15.01.2013 10:00 Uhr Treffpunkt: Parkplatz „Heidehof“ Ahnsbeck<br />
Bargfeld 14.01.2013 10:00 Uhr Treffpunkt: Parkplatz Gaststätte Bangemann<br />
Beedenbostel 16.01.2013 13:30 Uhr Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus Schulstraße<br />
Eldingen 16.01.2013 08:30 Uhr Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus Schulstraße<br />
Gockenholz 14.01.2013 13:30 Uhr Treffpunkt: Parkplatz Restaurant Birkenhof<br />
Heese 17.01.2013 08:30 Uhr Treffpunkt: Buswartehäuschen (Hof Lange)<br />
Helmerkamp 21.01.2013 13:30 Uhr Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus Helmerkamp<br />
Hohne 22.01.2013 10:00 Uhr Treffpunkt: Kindergarten/Dorfstraße<br />
Hohnhorst 15.01.2013 08:30 Uhr Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus<br />
Jarnsen/Bunkenburg 21.01.2013 08:30 Uhr Treffpunkt: Vereinsheim Kiebitzverein<br />
<strong>Lachendorf</strong> 17.01.2013 10:00 Uhr Treffpunkt: Rathaus<br />
Luttern 16.01.2013 10:30 Uhr Treffpunkt: Lutterbrücke (K41)<br />
Metzingen 17.01.2013 13:30 Uhr Treffpunkt: Parkplatz Gaststätte Friko`s<br />
Spechtshorn 22.01.2013 08:30 Uhr Treffpunkt: Dorfgemeinschaftshaus (Ortsmitte)<br />
Wohlenrode 14.01.2013 08:30 Uhr Treffpunkt: Gedenkstein (Ortsmitte)<br />
Grebshorn 21.01.2013 10:00 Uhr Treffpunkt: Bushaltestelle Grebshorner Straße<br />
Zu den angesetzten Schautagen müssen sämtliche Gewässer III. Ordnung von den Unterhaltspflichtigen durch Ausmähen<br />
der Böschungen, Ausschaufeln der Grabensohlen und Entfernen aller Abflusshindernisse geräumt sein. Als Weide<br />
genutzte Grundstücke an einem Gewässer sollen mit einem Zaun gegen den Wasserlauf versehen werden. Der Zaun ist<br />
in einem Abstand von mindestens 1 m von der oberen Uferkante zu setzen. Viehtränken innerhalb des Abflussquerschnittes<br />
sind nicht gestattet und müssen entfernt werden.<br />
Der Umfang der Unterhaltspflicht in einzelnen ergibt sich aus den §§ 2 - 4 der Unterhaltungs- und Schauordnung für<br />
den Landkreis Celle, die in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder beim Landkreis Celle eingesehen werden kann.<br />
Der Einsatz von chemischen Mitteln zur Entkrautung der Grabenprofile ist von der ausdrücklichen Zustimmung der<br />
Wasserbehörde abhängig.<br />
Die Schaukommissionen werden an den angeordneten Schautagen die Räumungszustände der Gräben überprüfen und<br />
die Ergebnisse dem Landkreis Celle mitteilen.<br />
Evtl. festgestellte Mängel werden als Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der vorgenannten Verordnung als<br />
Ordnungswidrigkeit geahndet.<br />
Sportlerehrung in den Gemeinden<br />
Ahnsbeck, Beedenbostel, Eldingen,<br />
Hohne und <strong>Lachendorf</strong><br />
Die Gemeinden bereiten sich auf die 2013 durchzuführende<br />
Sportlerehrung vor. Die Ehrung findet am Freitag,<br />
den 15.02.2013, 18:00 Uhr, im Forum der Oberschule<br />
<strong>Lachendorf</strong> statt. Ich bitte alle Vereine, uns die<br />
in Frage kommenden Sportler zu melden. Geehrt werden<br />
Personen, die aktiv im Sport tätig sind und ihren<br />
Wohnsitz in der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Lachendorf</strong> haben, oder<br />
sich um den Sport auf Gemeindeebene besondere Verdienste<br />
erworben haben.<br />
Vorgesehen ist die Ehrung für<br />
a) Gewinn eines Staffelsieges im Fußball und in allen<br />
anderen Sportarten, die Erringung einer Kreis-, Bezirks-,<br />
Landes-, Regional- oder Deutschen Meisterschaft,<br />
b) Teilnehmer an Deutschen-, Europa- oder Weltmeisterschaften<br />
und an Olympischen Spielen,<br />
c) Mitglieder von Nationalmannschaften,<br />
d) Bezirks-, Landes- oder Bundessieger der Schulwettbewerbe,<br />
e) Bestleistungen (Rekorde) ab Kreisebene, die vom<br />
jeweiligen Sportfachverband anerkannt sind.<br />
Voraussetzungen für eine Ehrung ist in der Regel eine<br />
Qualifikation auf Kreisebene. Die Wettkampfarten<br />
(Disziplinen) müssen in dem Förderungskatalog des<br />
Landessportbundes enthalten sein. Daneben können<br />
auch Personen geehrt werden, die einem Fachverband<br />
angehören, der außerordentliches Mitglied im Landessportbund<br />
oder im Deutschen Sportbund ist.<br />
Ich bitte Sie, die Vorschläge bei Vorliegen der o. g.<br />
Voraussetzungen im Jahr 2012 der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Lachendorf</strong>,<br />
Frau Reinelt, Zimmer 204 (Tel. 05145<br />
970103) bis zum 02.01.2013 zu melden. Den Anmeldevordruck<br />
finden Sie im Internet unter<br />
www.lachendorf.de – „Aktuelles“).