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Schau der Gewässer III. Ordnung<br />

Die diesjährige Schau der Gewässer III. Ordnung wird gem. den Bestimmungen der Unterhaltungs- und Schauordnung<br />

für den Landkreis Celle wie folgt durchgeführt:<br />

Ahnsbeck 15.01.2013 10:00 Uhr Treffpunkt: Parkplatz „Heidehof“ Ahnsbeck<br />

Bargfeld 14.01.2013 10:00 Uhr Treffpunkt: Parkplatz Gaststätte Bangemann<br />

Beedenbostel 16.01.2013 13:30 Uhr Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus Schulstraße<br />

Eldingen 16.01.2013 08:30 Uhr Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus Schulstraße<br />

Gockenholz 14.01.2013 13:30 Uhr Treffpunkt: Parkplatz Restaurant Birkenhof<br />

Heese 17.01.2013 08:30 Uhr Treffpunkt: Buswartehäuschen (Hof Lange)<br />

Helmerkamp 21.01.2013 13:30 Uhr Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus Helmerkamp<br />

Hohne 22.01.2013 10:00 Uhr Treffpunkt: Kindergarten/Dorfstraße<br />

Hohnhorst 15.01.2013 08:30 Uhr Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus<br />

Jarnsen/Bunkenburg 21.01.2013 08:30 Uhr Treffpunkt: Vereinsheim Kiebitzverein<br />

<strong>Lachendorf</strong> 17.01.2013 10:00 Uhr Treffpunkt: Rathaus<br />

Luttern 16.01.2013 10:30 Uhr Treffpunkt: Lutterbrücke (K41)<br />

Metzingen 17.01.2013 13:30 Uhr Treffpunkt: Parkplatz Gaststätte Friko`s<br />

Spechtshorn 22.01.2013 08:30 Uhr Treffpunkt: Dorfgemeinschaftshaus (Ortsmitte)<br />

Wohlenrode 14.01.2013 08:30 Uhr Treffpunkt: Gedenkstein (Ortsmitte)<br />

Grebshorn 21.01.2013 10:00 Uhr Treffpunkt: Bushaltestelle Grebshorner Straße<br />

Zu den angesetzten Schautagen müssen sämtliche Gewässer III. Ordnung von den Unterhaltspflichtigen durch Ausmähen<br />

der Böschungen, Ausschaufeln der Grabensohlen und Entfernen aller Abflusshindernisse geräumt sein. Als Weide<br />

genutzte Grundstücke an einem Gewässer sollen mit einem Zaun gegen den Wasserlauf versehen werden. Der Zaun ist<br />

in einem Abstand von mindestens 1 m von der oberen Uferkante zu setzen. Viehtränken innerhalb des Abflussquerschnittes<br />

sind nicht gestattet und müssen entfernt werden.<br />

Der Umfang der Unterhaltspflicht in einzelnen ergibt sich aus den §§ 2 - 4 der Unterhaltungs- und Schauordnung für<br />

den Landkreis Celle, die in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder beim Landkreis Celle eingesehen werden kann.<br />

Der Einsatz von chemischen Mitteln zur Entkrautung der Grabenprofile ist von der ausdrücklichen Zustimmung der<br />

Wasserbehörde abhängig.<br />

Die Schaukommissionen werden an den angeordneten Schautagen die Räumungszustände der Gräben überprüfen und<br />

die Ergebnisse dem Landkreis Celle mitteilen.<br />

Evtl. festgestellte Mängel werden als Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der vorgenannten Verordnung als<br />

Ordnungswidrigkeit geahndet.<br />

Sportlerehrung in den Gemeinden<br />

Ahnsbeck, Beedenbostel, Eldingen,<br />

Hohne und <strong>Lachendorf</strong><br />

Die Gemeinden bereiten sich auf die 2013 durchzuführende<br />

Sportlerehrung vor. Die Ehrung findet am Freitag,<br />

den 15.02.2013, 18:00 Uhr, im Forum der Oberschule<br />

<strong>Lachendorf</strong> statt. Ich bitte alle Vereine, uns die<br />

in Frage kommenden Sportler zu melden. Geehrt werden<br />

Personen, die aktiv im Sport tätig sind und ihren<br />

Wohnsitz in der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Lachendorf</strong> haben, oder<br />

sich um den Sport auf Gemeindeebene besondere Verdienste<br />

erworben haben.<br />

Vorgesehen ist die Ehrung für<br />

a) Gewinn eines Staffelsieges im Fußball und in allen<br />

anderen Sportarten, die Erringung einer Kreis-, Bezirks-,<br />

Landes-, Regional- oder Deutschen Meisterschaft,<br />

b) Teilnehmer an Deutschen-, Europa- oder Weltmeisterschaften<br />

und an Olympischen Spielen,<br />

c) Mitglieder von Nationalmannschaften,<br />

d) Bezirks-, Landes- oder Bundessieger der Schulwettbewerbe,<br />

e) Bestleistungen (Rekorde) ab Kreisebene, die vom<br />

jeweiligen Sportfachverband anerkannt sind.<br />

Voraussetzungen für eine Ehrung ist in der Regel eine<br />

Qualifikation auf Kreisebene. Die Wettkampfarten<br />

(Disziplinen) müssen in dem Förderungskatalog des<br />

Landessportbundes enthalten sein. Daneben können<br />

auch Personen geehrt werden, die einem Fachverband<br />

angehören, der außerordentliches Mitglied im Landessportbund<br />

oder im Deutschen Sportbund ist.<br />

Ich bitte Sie, die Vorschläge bei Vorliegen der o. g.<br />

Voraussetzungen im Jahr 2012 der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Lachendorf</strong>,<br />

Frau Reinelt, Zimmer 204 (Tel. 05145<br />

970103) bis zum 02.01.2013 zu melden. Den Anmeldevordruck<br />

finden Sie im Internet unter<br />

www.lachendorf.de – „Aktuelles“).

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