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Egelner Nachrichten März 2008 - Druckerei Lohmann

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<strong>Egelner</strong> Mulde <strong>Nachrichten</strong><br />

Gemeinde Unseburg<br />

Im Gemeindearchiv Unseburg gefunden<br />

Manfred Lotzing „Heimatstube Unseburg e.V.“<br />

Magdeburg, den 10. Mai 1884<br />

Aus den in Verfolg meiner Zirkular-Verfügung vom 22. Oktober<br />

pc. eingegangenen Berichten habe ich nicht die Überzeugung<br />

gewinnen können, dass es erforderlich sei, die Bestimmung<br />

des § 21 der Baupolizei-Ordnung für das platte Land des<br />

Regierungsbezirks, wonach alle Schornsteine von Holz oder<br />

Luftsteinen, Lehmbatzen oder Lehmstaken binnen 10 Jahren,<br />

also bis zum 2. Februar 1886 beseitigt sein müssen, auszuheben<br />

oder die gestellte Frist zu verlängern. Dagegen erachte ich<br />

es für zulässig und den obwaltenden Verhältnissen angemessen,<br />

dass in der Handhabung der gedachten Bestimmung eine<br />

Modifikation nach folgenden Grundsätzen eintritt.<br />

1. Bei der Bestimmung, dass Schornsteine aus Holz oder<br />

Lehmstaken bis zum 2. Februar 1886 zu beseitigen sind,<br />

behält es sein Bewenden. Wo dergleichen noch vorhanden<br />

sind, ist den Eigentümern die Beseitigung derselben bis<br />

zu dem angegebenen Termin unter der Androhung des Abbruchs<br />

auf ihre Kosten aufzugeben.<br />

2. Die aus Luftsteinen oder Lehmbatzen konstruierten Schornsteine<br />

sind unter genaue Kontrolle zu stellen und jährlich<br />

zu revidieren. Ergibt sich bei diesen Revisionen, dass die<br />

Abnutzung des Schornsteins bis zu einem feuergefährlichem<br />

Grade vorgeschnitten ist, so sind die Eigentümer<br />

aufzufordern, den Schornstein feuersicher herzustellen,<br />

widrigenfalls der polizeiliche Abbruch desselben erfolgen<br />

werde. Als feuerunsicher ist jeder Lehmschornstein anzusetzen,<br />

bei dem die Entfernung zwischen der inneren Wandung<br />

und den etwa umgebenden Holzteilen weniger als 20<br />

cm beträgt, siehe 2. Absatz der Baupolizeiordnung für das<br />

platte Land § 21. Die Feuersicherheit kann auch dadurch<br />

hergestellt werden, dass der abgenutzte Schornstein mit<br />

Lehmbatzen soweit verstärkt wird, dass die Entfernung<br />

von mindestends 20 cm zwischen der inneren Schornsteinwandung<br />

und den Holzteilen wieder hergestellt ist.<br />

Hiernach sind die Ortspolizeibehörden mit Anweisung zu<br />

TSG Unseburg/Tarthun e.V. informiert:<br />

Jahreshauptversammlung <strong>2008</strong><br />

Zur Jahreshauptversammlung lädt die TSG Unseburg/Tarthun<br />

e.V. am Freitag, dem 28. <strong>März</strong> <strong>2008</strong>, um 19.00 Uhr<br />

im Versammlungsraum des Sportobjektes „Großes Holz“<br />

Unseburg seine Mitglieder ein.<br />

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem der Rechenschaftsbericht<br />

des Vorstandes und die Vorstellung des<br />

Finanzplanes <strong>2008</strong>.<br />

Der Vorstand<br />

6<br />

versehen, wobei ihnen aufzugeben ist, sich bei der Kontrolle<br />

und Revision der Lehmschornsteine der Bezirksschornsteinfeger<br />

zu bedienen.<br />

Dem Ermessen der Herren Landräte überlasse ich es, die zur<br />

Durchführung dieser Anordnung etwa sonst noch erforderlichen<br />

Maßregeln zu treffen, erwarte aber über den Erfolg derselben<br />

bis zum 1. Juni 1886 Bericht.<br />

Der Regierungspräsident<br />

I. V. gez. Baudissin<br />

Wanzleben, den 23. Mai 1884<br />

An den Amtsvorstand zu Unseburg<br />

Abschrift erhält der Amtsvorstand zur Kenntnisnahme und<br />

mit der Veranlassung, dafür Sorge zu tragen, dass bis zu dem<br />

festgesetzten Termin die etwa noch vorhandenen Lehmschornsteine<br />

beseitigt sind.<br />

Zu diesem Zwecke hat sich der Amtsvorstand vor allem mit<br />

dem Bezirks-Schornsteinfeger in Verbindung zu setzen, um<br />

genau festzustellen, wieviel Schornsteine von Lehmbatzen p.p.<br />

noch vorhanden sind, entsprechen die vorhandenen Schornsteine<br />

nicht den obigen Vorschriften, so sind die Eigentümer<br />

aufzufordern, dieselben sofort abzubrechen oder feuersicher<br />

herzustellen.<br />

Sämtliche Eigentümer, in deren Häusern noch Lehmschornsteine<br />

vorhanden sind, sind übrigens schon jetzt in Kenntnis zu<br />

setzen, dass diese Schornsteine bis zum 2. Februar 1886 entfernt<br />

sein müssen, damit dieselben evtl. nicht noch zwecklose<br />

Reparaturen vornehmen lassen.<br />

Bis spätestens zum 1. April 1886 erwarte ich Anzeige, dass die<br />

Lehmschornsteine beseitigt sind.<br />

Der Landrat<br />

v. Kotze<br />

Fußballkinder der Jahrgänge 2002 bis 2004<br />

im Raum <strong>Egelner</strong> Mulde gesucht<br />

Die TSG Unseburg/Tarthun e.V. sucht Spieler der Altersklassen<br />

G- und F-Jugend.<br />

Qualifizierte Trainer stehen zur Verfügung.<br />

Der Vorstand<br />

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