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Egelner Nachrichten März 2008 - Druckerei Lohmann

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<strong>Egelner</strong> Mulde <strong>Nachrichten</strong><br />

Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Egelner</strong> Mulde<br />

und ihrer Mitgliedsgemeinden<br />

verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 06/ 008 vom 1 . <strong>März</strong> 008<br />

Aus der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Das Ordnungsamt informiert!<br />

Gemäß § 5 des Feiertagsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt besteht am Karfreitag<br />

ein erhöhter Schutz des christlichen Feiertages.<br />

Öffentliche Veranstaltungen, die dem Charakter des Feiertages widersprechen sind<br />

gesetzlich untersagt.<br />

Aus der Verwaltungsgemeinschaft<br />

für die Gemeinden Egeln, Hakeborn, Tarthun und Unseburg<br />

Raumordnungsverfahren (RO-Verfahren)<br />

mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

zum Vorhaben „B 180 Ortsumgehung<br />

Schneidlingen“<br />

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat am<br />

18.02.<strong>2008</strong> das Raumordnungsverfahren für das o.g.<br />

Vorhaben eingeleitet.<br />

Das Raumordnungsverfahren hat den Zweck, vor der Erteilung<br />

öffentlich-rechtlicher Genehmigung festzustellen,<br />

- ob raumbedeutsame Planung und Maßnahmen bzw.<br />

Vorhaben, die überörtliche Auswirkungen haben oder<br />

erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt erwarten<br />

lassen, mit den Erfordernissen der Raumordnung<br />

übereinstimmen,<br />

- wie solche Vorhaben unter raumordnerischen Gesichtspunkten<br />

aufeinander abgestimmt oder durchgeführt<br />

werden können.<br />

Gleichzeitig beinhaltet das Raumordnungsverfahren eine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Die Planunterlagen können bei der<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Egelner</strong> Mulde<br />

39435 Egeln<br />

Markt 18<br />

Zimmer-Nr. 22<br />

während der allgemeinen Dienstzeit<br />

vom 25.03.<strong>2008</strong> bis zum<br />

25.04.<strong>2008</strong> eingesehen werden.<br />

Das Raumordnungsverfahren trifft noch keine detaillierte<br />

Festlegung.<br />

Es hat deshalb keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber<br />

dem einzelnen Bürger. Hierzu dient erst das nachfolgende<br />

Verfahren.<br />

Jeder, dessen Belange durch das Verfahren berührt werden,<br />

kann bis zum 30.04.<strong>2008</strong> schriftlich oder zur Niederschrift<br />

bei der Gemeinde Einwendungen gegen die<br />

Planung erheben.<br />

Über das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird<br />

die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit unterrichtet.

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