Egelner Nachrichten März 2008 - Druckerei Lohmann
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<strong>Egelner</strong> Mulde <strong>Nachrichten</strong><br />
Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Egelner</strong> Mulde<br />
und ihrer Mitgliedsgemeinden<br />
verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 06/ 008 vom 1 . <strong>März</strong> 008<br />
Aus der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Das Ordnungsamt informiert!<br />
Gemäß § 5 des Feiertagsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt besteht am Karfreitag<br />
ein erhöhter Schutz des christlichen Feiertages.<br />
Öffentliche Veranstaltungen, die dem Charakter des Feiertages widersprechen sind<br />
gesetzlich untersagt.<br />
Aus der Verwaltungsgemeinschaft<br />
für die Gemeinden Egeln, Hakeborn, Tarthun und Unseburg<br />
Raumordnungsverfahren (RO-Verfahren)<br />
mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
zum Vorhaben „B 180 Ortsumgehung<br />
Schneidlingen“<br />
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat am<br />
18.02.<strong>2008</strong> das Raumordnungsverfahren für das o.g.<br />
Vorhaben eingeleitet.<br />
Das Raumordnungsverfahren hat den Zweck, vor der Erteilung<br />
öffentlich-rechtlicher Genehmigung festzustellen,<br />
- ob raumbedeutsame Planung und Maßnahmen bzw.<br />
Vorhaben, die überörtliche Auswirkungen haben oder<br />
erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt erwarten<br />
lassen, mit den Erfordernissen der Raumordnung<br />
übereinstimmen,<br />
- wie solche Vorhaben unter raumordnerischen Gesichtspunkten<br />
aufeinander abgestimmt oder durchgeführt<br />
werden können.<br />
Gleichzeitig beinhaltet das Raumordnungsverfahren eine<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Die Planunterlagen können bei der<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Egelner</strong> Mulde<br />
39435 Egeln<br />
Markt 18<br />
Zimmer-Nr. 22<br />
während der allgemeinen Dienstzeit<br />
vom 25.03.<strong>2008</strong> bis zum<br />
25.04.<strong>2008</strong> eingesehen werden.<br />
Das Raumordnungsverfahren trifft noch keine detaillierte<br />
Festlegung.<br />
Es hat deshalb keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber<br />
dem einzelnen Bürger. Hierzu dient erst das nachfolgende<br />
Verfahren.<br />
Jeder, dessen Belange durch das Verfahren berührt werden,<br />
kann bis zum 30.04.<strong>2008</strong> schriftlich oder zur Niederschrift<br />
bei der Gemeinde Einwendungen gegen die<br />
Planung erheben.<br />
Über das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird<br />
die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit unterrichtet.