Verhandlungsschrift über die 27. Sitzung des ... - Gemeinde Neuhofen
Verhandlungsschrift über die 27. Sitzung des ... - Gemeinde Neuhofen Verhandlungsschrift über die 27. Sitzung des ... - Gemeinde Neuhofen
Anwesende: Vorsitzender : Bürgermeister Günter Engertsberger Verhandlungsschrift über die 27. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Neuhofen an der Krems am 25. April 2007 (Funktionsperiode 2003/2009) Mitglieder des Gemeindevorstandes: Vbgm. Gertraud Eckerstorfer SPÖ Vbgm. Johann Kaplinger ÖVP Alfred Strauß SPÖ Mag. Max Leonhardmair ÖVP Rudolf List SPÖ Franz Hagmair ÖVP übrige Mitglieder des Gemeinderates: SPÖ: Walter Linzmeier ÖVP: Baumgartner Petra Kurt Wurzer Ing. Ernst Aigner Karl Krennmüller Karl-Heinz Pramhaas Harald Palmetshofer Packy Andreas Johann Karmedar Dipl.-Ing. Karl Weinberger Mag. Wolfgang Streitner Manfred Kobler Franz Lina Alfred Fiedermutz Othmar Johler Ersatz Alfred Eichinger Ersatz Wolfgang Streitner sen. Ersatz Hermann Stoiber Ersatz Erich Rossler Ersatz Grüne: Karin Chalupar FPÖ: Johann Hauhart Helmut Mayr Ottilie Irndorfer Ing. Gustav Oberhuber Ersatz entschuldigt: Helmut Tripolt SPÖ Ingrid Lauss SPÖ Elisabeth Bernecker SPÖ Georg Bachmair ÖVP Claudia Durchschlag ÖVP Mag. Erika Hoffelner GRÜNE für die Gemeinde: als Schriftführerin: AL Willibald Mitterbaur Sonja Emrich Vorsitzender: 1
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- Seite 14 und 15: Punkt 6) Allfälliges (1) Für die
Anwesende: Vorsitzender :<br />
Bürgermeister Günter Engertsberger<br />
<strong>Verhandlungsschrift</strong><br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>27.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />
am 25. April 2007<br />
(Funktionsperiode 2003/2009)<br />
Mitglieder <strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong>vorstan<strong>des</strong>:<br />
Vbgm. Gertraud Eckerstorfer SPÖ Vbgm. Johann Kaplinger ÖVP<br />
Alfred Strauß SPÖ Mag. Max Leonhardmair ÖVP<br />
Rudolf List SPÖ Franz Hagmair ÖVP<br />
übrige Mitglieder <strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />
SPÖ: Walter Linzmeier ÖVP: Baumgartner Petra<br />
Kurt Wurzer Ing. Ernst Aigner<br />
Karl Krennmüller Karl-Heinz Pramhaas<br />
Harald Palmetshofer Packy Andreas<br />
Johann Karmedar Dipl.-Ing. Karl Weinberger<br />
Mag. Wolfgang Streitner Manfred Kobler<br />
Franz Lina Alfred Fiedermutz<br />
Othmar Johler Ersatz Alfred Eichinger Ersatz<br />
Wolfgang Streitner sen. Ersatz Hermann Stoiber Ersatz<br />
Erich Rossler Ersatz<br />
Grüne: Karin Chalupar FPÖ: Johann Hauhart<br />
Helmut Mayr Ottilie Irndorfer<br />
Ing. Gustav Oberhuber Ersatz<br />
entschuldigt: Helmut Tripolt SPÖ<br />
Ingrid Lauss SPÖ<br />
Elisabeth Bernecker SPÖ<br />
Georg Bachmair ÖVP<br />
Claudia Durchschlag ÖVP<br />
Mag. Erika Hoffelner GRÜNE<br />
für <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong>: als Schriftführerin:<br />
AL Willibald Mitterbaur Sonja Emrich<br />
Vorsitzender:<br />
1
Ich eröffne <strong>die</strong> heutige <strong>27.</strong> <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung <strong>die</strong>ser Funktionsperiode um 19.00 Uhr, begrüße<br />
Sie alle herzlich und stelle fest, dass<br />
a) <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> von mir ordnungsgemäß einberufen wurde,<br />
b) Ihnen <strong>die</strong> Einladung und Tagesordnung rechtzeitig zugegangen sind,<br />
c) <strong>die</strong> Beschlussfähigkeit gegeben ist, da alle <strong>Gemeinde</strong>rats- bzw. Ersatzmitglieder<br />
anwesend sind<br />
d) <strong>die</strong> Tagesordnung keine Ergänzung bzw. Änderung erfährt:<br />
e) Zur Schriftführerin wird Sonja Emrich bestellt.<br />
f) Ich stelle weiters fest, dass <strong>über</strong> alle gestellten Anträge per Akklamation abgestimmt wird, es<br />
sei denn, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat eine andere Art der Abstimmung beschließt.<br />
g) Die <strong>Verhandlungsschrift</strong> vom wurde unterzeichnet und liegt zur Einsicht auf.<br />
Werden bis zum <strong>Sitzung</strong>sschluss keine Einwendungen vorgebracht, so erkläre ich <strong>die</strong> <strong>Verhandlungsschrift</strong><br />
bereits jetzt für genehmigt.<br />
Ich gehe nun zur Tagesordnung <strong>über</strong>:<br />
Tagesordnung<br />
Punkt 1) Berichte <strong>des</strong> Bürgermeisters und der Ausschussobleute<br />
Punkt 2) Errichtung der Stockschützenhalle sowie Sanierung der Sauna - Übertragungsverordnung<br />
Punkt 3) Vergabe der Arbeiten für <strong>die</strong> Ballsporthalle<br />
Punkt 4) Kanal<br />
a) Vergabe der Grabungsarbeiten für Schachtsanierungen<br />
b) Vergabe der Rohrsanierung mittels Inline-Verfahren (= grabungsfrei)<br />
Punkt 5) Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen – Änderung der Satzungen<br />
Punkt 6) Allfälliges<br />
Punkt 1) Berichte <strong>des</strong> Bürgermeisters und der Ausschussobleute<br />
a) Gemeinschaftsraum für betreutes Wohnen<br />
Ein Gemeinschaftsraum für <strong>die</strong> Anlage „betreutes Wohnen“ wird benötigt. Eine Unterbringung<br />
im Bezirksaltenheim kommt für <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> teurer, als eine Wohnung im Objekt selbst anzumieten.<br />
Der zuständige Ausschuss wird sich damit auseinandersetzen.<br />
b) Nachmittagsbetreuung<br />
Fürs nächste Schuljahr wird ein Raum für <strong>die</strong> Nachmittagsbetreuung für Hauptschulkinder benötigt.<br />
Der Verhandlungssaal im ehemaligen Bezirksgerichtsgebäude wird dafür ins Auge gefasst.<br />
c) Biomasseanlage<br />
2
Das Projekt Biomasseanlage wurde zur Genehmigung beim Amt der OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung eingereicht.<br />
d) Kommunales Immobilienmanagement<br />
Erste Ergebnisse der Untersuchung der Firma p u. p Facilitymanagement liegen vor. Diese werden<br />
an <strong>die</strong> Fraktionen weitergeleitet.<br />
e) Ablagerungen im Kanal<br />
Der Bürgermeister zeigt Fotos, auf denen zu sehen ist, welche Ablagerungen aus dem Kanal entfernt<br />
wurden, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Entsorgung von Beton entstanden sind.<br />
f) Abgang im ordentlichen Haushalt<br />
Wir werden von Seiten der Abteilung <strong>Gemeinde</strong>n ersucht, alle Möglichkeiten zu ergreifen, <strong>die</strong><br />
zu einer Reduzierung <strong>des</strong> Abganges führen. Vor allem hat <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>die</strong> nach derzeitigem<br />
Stand zu erwartenden Mehreinnahmen bei den Ertragsanteilen nicht für zusätzliche Ausgaben,<br />
sondern zum Abbau <strong>des</strong> veranschlagten Abganges im ordentlichen Haushalt zu verwenden. Es<br />
wird uns mitgeteilt, dass ein Großteil der <strong>Gemeinde</strong>n, <strong>die</strong> bereits für das Jahr 2006 eine Aufforderung<br />
zur Reduzierung <strong>des</strong> Abgangs im ordentlichen Haushalt erhielten, entsprechend positiv<br />
reagiert hat. Bei jenen <strong>Gemeinde</strong>n, <strong>die</strong> <strong>die</strong>se Aufforderung nicht beachtet haben, wird <strong>die</strong>s bei<br />
der Bemessung von Bedarfszuweisungsmitteln für den Ausgleich <strong>des</strong> ordentlichen Haushalts<br />
entsprechend berücksichtigt werden. Es wird <strong>die</strong>se Vorgangsweise auch bei den Rechnungsabschlüssen<br />
2007 angewandt. Außerdem werden wird darauf hingewiesen, dass <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> vor<br />
Abschluss von Leasingverträgen bzw. leasingähnlichen Verpflichtungen auch für Mobilien ausnahmslos<br />
<strong>die</strong> Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong>aufsicht einzuholen hat.<br />
g) Orts – Bus - Konzept<br />
Der Beschluss, dass sich <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an dem Projekt „Ortsbus <strong>Neuhofen</strong> – Kematen<br />
– Piberbach“ beteiligt, wurde im <strong>Gemeinde</strong>vorstand gefasst. Der Auftrag für das ÖV-Konzept<br />
wurde nun vom Land Oberösterreich genehmigt und in Auftrag gegeben. Zwei Drittel der Kosten<br />
werden vom Land Oberösterreich getragen, ein Drittel wird auf <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong>n aufgeteilt.<br />
h) Bericht aus dem Ausschuss für Soziales und Generationen<br />
3
Obfrau Gertraud Eckerstorfer ersucht, dass sich noch <strong>Gemeinde</strong>räte für Taxi<strong>die</strong>nste für den Seniorennachmittag<br />
zur Verfügung stellen.<br />
Zwei interessante Veranstaltungen wurden besucht: Auditseminar „kinder- und familienfreundliche<br />
<strong>Gemeinde</strong>“ und eine Infoveranstaltung <strong>über</strong> das neue Kinderbetreuungsgesetz.<br />
i) Bericht aus dem Ausschuss für Verkehrswege und Ortsgestaltung<br />
Obmann Alfred Strauß berichtet <strong>über</strong><br />
- Sanierung Aufbahrungshalle: innen sind <strong>die</strong> Maßnahmen abgeschlossen; Die Renovierung<br />
der Fassade und <strong>die</strong> Außengestaltung mit Bepflanzung sind noch durchzuführen.<br />
- Projekt <strong>Neuhofen</strong> 2020: Vorarbeiten sind abgeschlossen, Arbeitsgruppen sind tätig, am 3.5.<br />
findet eine Präsentation im <strong>Gemeinde</strong>vorstand statt<br />
j) Bericht aus dem Finanzausschuss<br />
Obmann Rudolf List teilt mit, dass derzeit ein neues Budget kreiert wird. Einige Positionen<br />
werden neu <strong>über</strong>legt. Dann soll mit den Fraktionsobleuten gesprochen werden, um zu einer Einigung<br />
zu gelangen.<br />
k) Bericht aus dem Ausschuss für Umwelt und Abfallwirtschaft<br />
Obmann Helmut Mayr berichtet, dass <strong>die</strong> Unterlagen für den Betritt zur „Klimabündnisgemeinde“<br />
eingelangt sind. Das Thema wird in der nächsten Ausschusssitzung behandelt.<br />
l) Bericht aus dem Kulturausschuss<br />
Obmann Mag. Leonhardmair teilt mit, dass das Kulturleitbild <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> im Ausschuss besprochen<br />
wird. Am 4.6.2007 soll eine öffentliche Präsentation <strong>des</strong> Kulturleitbil<strong>des</strong> stattfinden.<br />
m) Bericht aus dem Ausschuss für Sport und Freizeitzentrum<br />
Obmann Johann Kaplinger berichtet, dass der Betreiber <strong>des</strong> Freizeitzentrums Vorschläge und<br />
Vorstellungen dem Ausschuss präsentiert hat. Es werden Kostenvoranschläge eingeholt. Die<br />
Umsetzung einiger Maßnahmen ist noch für heuer geplant. Ob der Vertrag mit dem jetzigen<br />
Betreiber verlängert werden soll, wird im Vorfeld in den Fraktionen diskutiert.<br />
Am 1.5.2007 findet der Mailauf statt. Um zahlreiche Teilnahme wird ersucht.<br />
4
Punkt 2) Errichtung der Stockschützenhalle sowie Sanierung der Sauna - Übertragungsverordnung<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Übertragungsverordnung zu erlassen:<br />
Übertragungsverordnung<br />
<strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> a.d.Krems vom 25.4.2007 an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand,<br />
betreffend <strong>die</strong> Übertragung von Auftragsvergaben für das Projekt „Errichtung der<br />
Stockschützenhalle sowie Sanierung der Sauna“<br />
1. Für das Projekt Umbau der Tennishalle in eine Sporthalle und Errichtung der Stockschützenhalle<br />
- wurde ein Finanzierungsplan erstellt, Lan<strong>des</strong>mittel und Bedarfszuweisungsmittel<br />
sind zugesichert. Die Finanzierungsplangenehmigung (§ 86-Genehmigung) wurde am<br />
11.7.2006 erteilt.<br />
2. Die Kompetenz für <strong>die</strong> Auftragsvergaben erfolgt an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand.<br />
3. Die Leistungsbeschreibung und <strong>die</strong> Ausschreibung sind derzeit in Arbeit.<br />
4. Die Arbeiten sollen im April vergeben und ab Mai 2007 durchgeführt werden.<br />
5. Bei den einzelnen Auftragsvergaben darf <strong>die</strong> Gesamtinvestitionssumme € 337.356,00 inkl.<br />
MWSt. nicht <strong>über</strong>schritten werden.<br />
6. An den <strong>Gemeinde</strong>rat besteht Berichtspflicht, dem <strong>Gemeinde</strong>rat wird bis zur Abrechnung<br />
<strong>die</strong>ses Bauvorhabens in jeder <strong>Sitzung</strong> Bericht erstattet.<br />
7. Sollte eine Änderung <strong>des</strong> Projektes notwendig sein und sich dadurch finanzielle Auswirkungen<br />
ergeben, ist ein <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss herbeizuführen.<br />
8. Festgestellt wird, dass <strong>die</strong>s im Sinne der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit gelegen<br />
ist.<br />
Ergänzend wird bemerkt, dass jede gravierende Änderung dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis gebracht<br />
wird.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
28 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, Mayr, Hauhart<br />
2 Stimmen dagegen: Chalupar, Oberhuber<br />
1 Stimmenthaltung: Irndorfer<br />
Punkt 3) Vergabe der Arbeiten für <strong>die</strong> Ballsporthalle<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, <strong>die</strong> VFI (Verein zur Förderung der Infrastruktur der<br />
Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems & Co KG) zu ermächtigen, <strong>die</strong> Aufträge an <strong>die</strong> Bestbieter<br />
(siehe Tabelle) zu erteilen:<br />
5
Punkt 4) Kanal<br />
Ergebnis der Angebotseröffnung Ballspielhalle:<br />
Baumeisterarbeiten<br />
Alpine Mayreder € 116.346,30<br />
Sporthallenbau Schweiger € 80.991,28<br />
Sportboden Schatzböden € 103.257,66<br />
Stahlbau Primetzhofer € 114.152,64<br />
Trennvorhang Diaplan € 23.894,50<br />
Maler Urmann € 35.451,32<br />
Summe: € 474.093,70<br />
Es können sämtliche geplanten Anschaffungen – einschließlich der Kletterwand - getätigt werden.<br />
Es sind keine Streichungen notwendig. Bei Einrichtungsgegenständen, bei denen <strong>die</strong>s erforderlich<br />
ist und noch nicht geklärt wurde, werden <strong>die</strong> Anforderungen noch mit den Schulen<br />
bzw. Sportvereinen abgesprochen.<br />
GR Chalupar teilt mit, dass der Beschluss der <strong>Gemeinde</strong>ordnung widerspricht, da kein Budget<br />
vorhanden ist.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass <strong>die</strong> §-86-Genehmigung vorliegt. Die Finanzierung ist gesichert.<br />
Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, <strong>über</strong> den gegenständlichen Antrag abzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
29 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Mayr<br />
2 Stimmen dagegen: Chalupar, Oberhuber<br />
a) Vergabe der Grabungsarbeiten für Schachtsanierungen<br />
Die Vergabe der Grabungsarbeiten für Schachtsanierungen wurde im nicht offenen Verfahren<br />
im Unterschwellenbereich von der Fa. Machowetz und Partner ausgeschrieben und an folgende<br />
Firmen versandt:<br />
Zaussinger Bau- und Transporte GmbH, 4224 Wartberg<br />
Alpine Mayreder BaugmbH, 4021 Linz<br />
Leyrer u. Graf BaugmbH, 4030 Linz<br />
Fürholzer BaugmbH, 4341 Arbing<br />
Porr GmbH, 4020 Linz<br />
Die Angebote wurden von der Firma Machowetz geprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass als<br />
Billigstbieter <strong>die</strong> Fa. Zaussinger Bau- u. Transporte GmbH, 4224 Wartberg, mit einer Summe<br />
von € 44.259,94 brutto aufscheint.<br />
Die Kanalsanierung wird von der Einfahrt Brucknerstraße bis zum Marktplatz im Inlineverfahren<br />
durchgeführt und weiter bis zur Einfahrt Gappstraße mittels Grabung.<br />
6
GR Mayr kritisiert, dass nicht noch andere Firmen (z. B. <strong>die</strong> Firma Angerlehner) zur Angebotslegung<br />
eingeladen wurden.<br />
GR Oberhuber kritisiert den späten Zeitpunkt der Vergabe. Es ist schon lange bekannt, dass <strong>die</strong><br />
Straße saniert wird.<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass der genaue Zeitpunkt der Sanierung erst seit Jänner 2007 bekannt<br />
ist.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, <strong>die</strong> Arbeiten – vorbehaltlich der Genehmigung <strong>des</strong> Amtes<br />
der OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung - an <strong>die</strong> Fa. Zaussinger Bau- u. Transporte GmbH zu vergeben.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
29 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Mayr<br />
1 Stimme dagegen: Oberhuber<br />
1 Stimmenthaltung: Chalupar<br />
b) Vergabe der Rohrsanierung mittels Inline-Verfahren (= grabungsfrei)<br />
Hier wurde ebenfalls das gleiche Vergabeverfahren von der Fa. Machowetz u. Partner ausgeschrieben.<br />
Folgende Firmen wurden zu Angebotslegung eingeladen:<br />
Strabag AG, 3342 Loosdorf<br />
Zaussinger Bau- u. Transporte GmbH, 4273 Unterweißenbach<br />
Rabmer Bau- u. Installations GmbH, 4203 Altenberg<br />
Swietelsky BaugmbH, 4020 Linz<br />
ETR Holzgethan, 2733 Grünbach<br />
Die Überprüfung der Angebote hat ergeben, dass als Billigstbieter <strong>die</strong> Fa. Strabag AG, 3382<br />
Loosdorf, mit einer Summe von € 117.979,62 brutto aufscheint.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, <strong>die</strong> Arbeiten für das Inline-Verfahren – vorbehaltlich der<br />
Genehmigung <strong>des</strong> Amtes der OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung - an <strong>die</strong> Fa. Strabag AG zu vergeben.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
29 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Mayr<br />
1 Stimme dagegen: Oberhuber<br />
1 Stimmenthaltung: Chalupar<br />
Punkt 5) Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen – Änderung der Satzungen<br />
Die Änderung der derzeit gültigen Satzung und <strong>die</strong> Beschlussfassung im Gemeindrat jeder einzelnen<br />
Mitgliedsgemeinde werden aufgrund der Erweiterung <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> durch insgesamt<br />
sechs neue <strong>Gemeinde</strong>n aus dem Bezirk Linz-Land, mit 1.1.2008 notwendig.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgender Vereinbarung zuzustimmen.<br />
7
VEREINBARUNG<br />
sämtlicher <strong>Gemeinde</strong>n <strong>des</strong>. politischen Bezirkes Kirchdorf an der Krems mit Ausnahme der<br />
Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems sowie sämtlicher <strong>Gemeinde</strong>n <strong>des</strong> politischen<br />
Bezirkes Linz-Land mit Ausnahme der Stadtgemeinde Traun sowie sämtlicher <strong>Gemeinde</strong>n <strong>des</strong><br />
politischen Bezirkes Steyr-Land, einen freiwilligen <strong>Gemeinde</strong>verband im Sinne <strong>des</strong> O.ö. <strong>Gemeinde</strong>verbändegesetzes,<br />
LGBl. Nr. 51/1988, für <strong>die</strong> Erhaltung <strong>des</strong> ländlichen Wegenetzes, im<br />
folgenden kurz Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen, zu bilden.<br />
SATZUNG<br />
§1<br />
Aufgaben, Zweck und Mittelaufbringung<br />
(1) Der Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen hat <strong>die</strong> Aufgabe, <strong>die</strong> Erhaltung <strong>des</strong> ländlichen<br />
Wegenetzes außerhalb <strong>des</strong> verbauten Gebietes sicherzustellen. Das ländliche Wegenetz außerhalb<br />
<strong>des</strong> verbauten Gebietes in <strong>die</strong>sem Sinne umfasst:<br />
a) Güterwege nach dem O.ö. Straßengesetz 1991, LGBl. Nr. 84 i.d.g.F., <strong>die</strong> unter der Bauleitung<br />
der Unterabteilung Güterwege <strong>des</strong> Amtes der o.ö. Lan<strong>des</strong>regierung, der Landwirtschaftskammer<br />
für Oberösterreich oder der Agrarbezirksbehörde zur Hoferschließung errichtet wurden<br />
(§ 8 Abs. 2 Z. 2 O.ö. Straßengesetz 1991);<br />
b) Radfahrwege, <strong>die</strong> von der Unterabteilung Güterwege <strong>des</strong> Amtes der o.ö. Lan<strong>des</strong>regierung errichtet<br />
wurden (§ 8 Abs. 2 Z. 3 O.ö. Straßengesetz 1991).<br />
(2) Der Obmann <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong> Eisenwurzen hat <strong>die</strong> im Abs. 1 lit. a und b angeführten<br />
Wege innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung der o.ö. Lan<strong>des</strong>regierung,<br />
mit der <strong>die</strong>se Vereinbarung genehmigt wird, in einem Verzeichnis<br />
festzuhalten und den verbandsangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n bekannt zu geben.<br />
(3) Zusätzlich zu den nach Abs. 2 im Verzeichnis angeführten Wegen haben <strong>die</strong> verbandsangehörigen<br />
<strong>Gemeinde</strong>n jährlich <strong>die</strong> außerhalb <strong>des</strong> verbauten Gebietes jeweils fertig-gestellten bzw.<br />
verordneten weiteren Güterund Radfahrwege im Sinne <strong>des</strong> Abs. 1 in den Wegeerhaltungsverband<br />
Eisenwurzen einzubringen und zwar mit dem Stichtag 1. November für das<br />
nachfolgende Kalenderjahr. Das im Abs. 2 angeführte Verzeichnis ist je<strong>des</strong> Jahr fortzuschreiben.<br />
(4) Der Wegeerhaltungsverband hat den Zweck, <strong>die</strong> Instandsetzung und Instandhaltung <strong>des</strong><br />
Wegenetzes nach Abs. 1 sicherzustellen und für <strong>die</strong> Aufbringung der für <strong>die</strong>se Erhaltungsmaßnahmen<br />
notwendigen Mittel, mit Ausnahme der öffentlichen Förderungen, zu sorgen.<br />
(5) Die verbandsangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n verpflichten sich, für <strong>die</strong> Instandhaltung ihres in den<br />
Wegeerhaltungsverband eingebrachten Wegenetzes nach . Abs. 1 und 2 jährlich pro angefangenen<br />
Kilometer 581,00-als Vorauszahlung aufzubringen. 50 v.H. <strong>die</strong>ses Betrages sind bis 31.<br />
März und <strong>die</strong> restlichen 50 v.H. bis 30. September eines jeden Kalenderjahres auf das Konto<br />
<strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong> Eisenwurzen einzuzahlen<br />
(6) Die durch öffentliche Förderungen oder sonstige Einnahmen nicht gedeckten Kosten trägt<br />
der Wegeerhaltungsverband. Die von den verbandsangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n geleisteten<br />
Vorauszahlungen werden am Ende eines jeden Kalenderjahres abgerechnet. Kann mit dem Betrag<br />
von 581,00 pro angefangenen Kilometer nicht das Auslangen gefunden werden, entscheidet<br />
<strong>über</strong> eine Erhöhung <strong>des</strong> Kostenersatzes <strong>die</strong> Verbandsversammlung.<br />
(7) Kommt eine <strong>Gemeinde</strong> ihrer Zahlungsverpflichtung nach Abs. 5 oder 6 nicht nach, so entscheidet<br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong> Zahlungspflicht <strong>die</strong> o.ö. Lan<strong>des</strong>regierung nach den näheren Bestimmungen<br />
<strong>des</strong> § 10 Abs. 4 O.ö. <strong>Gemeinde</strong>verbändegesetz.<br />
8
(8) Es ist auch eine Aufgabe <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong>, für <strong>die</strong> Aufbringung der Mittel zur<br />
Beseitigung von Katastrophenschäden zu sorgen, soweit hiefür <strong>die</strong> Mittel nach dem Katastrophenfondsgesetz<br />
1986, BGBl. Nr. 396, nicht ausreichen.<br />
§2<br />
Mitgliedschaft<br />
(1) Die Mitgliedschaft beruht auf einem freiwilligen Zusammenschluss der <strong>Gemeinde</strong>n. Die<br />
<strong>die</strong>sbezügliche Vereinbarung der <strong>Gemeinde</strong>n <strong>über</strong> <strong>die</strong> Bildung <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong><br />
Eisenwurzen bedarf der <strong>über</strong>einstimmenden Beschlüsse der <strong>Gemeinde</strong>räte und<br />
<strong>über</strong><strong>die</strong>s der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.<br />
(2) Verfügt eine der in der Vereinbarung angeführten <strong>Gemeinde</strong>n <strong>über</strong> keinen Weg im Sinne <strong>des</strong><br />
§ 1 Abs. 1, so kann <strong>die</strong>se <strong>Gemeinde</strong> trotzdem dem Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen beitreten,<br />
hat aber erst eine Zahlungsverpflichtung, wenn ein Weg im Sinne <strong>des</strong> § 1 Abs. 1 in der<br />
betreffenden <strong>Gemeinde</strong> fertiggestellt und in den Wegeerhaltungsverband eingebracht wird (§ 1<br />
Abs. 3).<br />
§3<br />
Aus-und Beitritt<br />
(1) Der Austritt einer <strong>Gemeinde</strong> aus dem Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen bedarf eines<br />
Beschlusses <strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong>rates und darf nur aus wichtigen, insbesondere wirtschaftlichen<br />
Gründen und nur dann erfolgen, wenn <strong>die</strong>ser <strong>Gemeinde</strong> eine weitere Verbandszugehörigkeit<br />
nicht zugemutet werden kann.<br />
(2) Die Austrittserklärung ist bei der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong> Eisenwurzen<br />
einzubringen und bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde gemäß § 5 Abs. 3 O.ö.<br />
<strong>Gemeinde</strong>verbändegesetz.<br />
(3) Im Falle <strong>des</strong> Austritts einer <strong>Gemeinde</strong> hat <strong>die</strong> Verbandsversammlung mit Ende <strong>des</strong> Monats,<br />
welcher dem Monat der Wirksamkeit <strong>des</strong> Austritts folgt, einen Rechnungsabschluss herzustellen<br />
und <strong>die</strong> Kostenanteile der austretenden <strong>Gemeinde</strong> zu bestimmen.<br />
(4) Die verbleibenden verbandsangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n haben unverzüglich eine den geänderten<br />
Verhältnissen angepasste Satzung zu beschließen und <strong>die</strong>se der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung<br />
vorzulegen.<br />
(5) Jede sonstige Änderung der Vereinbarung, insbesondere auch der Beitritt von <strong>Gemeinde</strong>n,<br />
bedarf der <strong>über</strong>-einstimmenden <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse der verbands-angehörigen <strong>Gemeinde</strong>n<br />
und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde gemäß § 5 Abs. 3 O.ö. <strong>Gemeinde</strong>verbändegesetz.<br />
§4<br />
Auflösung<br />
(1) Die Auflösung <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong> Eisenwurzen kann durch <strong>über</strong>einstimmende<br />
Beschlüsse der <strong>Gemeinde</strong>räte der verbandsangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n erfolgen.<br />
(2) Die Auflösung <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong> Eisenwurzen bedarf der Genehmigung der<br />
Aufsichtsbehörde und wird mit dem Inkrafttreten der Verordnung der Aufsichtsbehörde wirksam.<br />
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(3) Im Falle der Auflösung <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong> Eisenwurzen sind allenfalls<br />
bestehende Dienstverhältnisse unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen aufzulösen.<br />
(4) Das Vermögen <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong> Eisenwurzen ist zur Abdeckung der Verbindlichkeiten<br />
heranzuziehen. Das verbleibende Vermögen ist nach dem Verhältnis der Kilometeranzahl<br />
der von den einzelnen <strong>Gemeinde</strong>n in den Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen<br />
eingebrachten Wege im Sinne <strong>des</strong> § 1 Abs. 1 aufzuteilen. Ebenso haben <strong>die</strong> verbandsangehörigen<br />
<strong>Gemeinde</strong>n nicht gedeckte Kosten und allfällige Ruhe-und Versorgungsgenüsse zu tragen.<br />
§5<br />
Rechte der Mitglieder<br />
Die verbandsangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n haben insbesondere folgende Rechte:<br />
1. das Recht auf Wegeerhaltung nach Maßgabe <strong>des</strong> jährlichen Wegeerhaltungsprogramms;<br />
2. das aktive und passive Wahlrecht der Vertreter in der Verbandsversammlung auszuüben;<br />
3. das Recht, in der Verbandsversammlung <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong> Eisenwurzen im<br />
Rahmen ihres Wirkungsbereiches Anträge zu stellen und an der Beschlussfassung teilzunehmen.<br />
§6<br />
Organe <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong><br />
Organe <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong> Eisenwurzen sind:<br />
1. <strong>die</strong> Verbandsversammlung;<br />
2. der Verbandsvorstand;<br />
3. der Obmann;<br />
4. der Prüfungsausschuss.<br />
§7<br />
Die Verbandsversammlung<br />
(1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der <strong>Gemeinde</strong>n, <strong>die</strong> Mitglieder <strong>des</strong><br />
Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong> Eisenwurzen sind. Jede verbandsangehörige <strong>Gemeinde</strong> entsendet einen<br />
Vertreter. Es können nur Mitglieder der <strong>Gemeinde</strong>räte der verbandsangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n<br />
in <strong>die</strong> Verbandsversammlung als Vertreter gewählt werden. § 33 Abs. 2 O.ö. Sozialhilfegesetz<br />
sowie § 33 Abs. 5 O.ö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 gelten sinngemäß. § 33 Abs. 3 O.ö. Sozialhilfegesetz<br />
ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass den nachträglich zu wählenden Vertretern in der<br />
Verbandsversammlung lediglich beratende Stimme zukommt. Die Stimmenanzahl der <strong>Gemeinde</strong>n<br />
richtet sich nach der Gesamtlänge der von jeder <strong>Gemeinde</strong> in den Wegeerhaltungsverband<br />
Eisenwurzen eingebrachten Wege und beträgt je <strong>Gemeinde</strong><br />
von 0 bis 20 km: 1 Stimme<br />
bis 40 km: 2 Stimmen<br />
<strong>über</strong> 40 km: 3 Stimmen.<br />
(2) Der Verbandsversammlung sind vorbehalten:<br />
1. <strong>die</strong> Wahl und <strong>die</strong> Abberufung <strong>des</strong> Obmannes, der(s) Obmannstellvertreter(s) und der übrigen<br />
Mitglieder <strong>des</strong> Verbandsvorstan<strong>des</strong>;<br />
2. <strong>die</strong> Beschlussfassung <strong>über</strong> Anträge an <strong>die</strong> verbandsangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n betreffend eine<br />
10
Änderung der Vereinbarung, insbesondere betreffend den Beitritt einer <strong>Gemeinde</strong> sowie <strong>die</strong><br />
Auflösung <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong> Eisenwurzen;<br />
3. <strong>die</strong> Beschlussfassung <strong>über</strong> den Voranschlag und das jährliche Wegeerhaltungsprogramm und<br />
den Rechnungsabschluss;<br />
4. <strong>die</strong> Bestellung von Ausschüssen;<br />
5. <strong>die</strong> Beschlussfassung <strong>über</strong> den Kostenersatz (§ 1 Abs.6);<br />
6. <strong>die</strong> Beschlussfassung <strong>über</strong> den Dienstpostenplan.<br />
§8<br />
Verbandsvorstand<br />
(1) Der Verbandsvorstand besteht aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und aus sieben<br />
übrigen Mitgliedern. Der Verbandsvorstand ist von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte<br />
zu wählen. Für <strong>die</strong> Wahl <strong>des</strong> Obmannes, <strong>des</strong> Obmannstellvertreters und der übrigen Mitglieder<br />
<strong>des</strong> Verbandsvorstan<strong>des</strong> gelten <strong>die</strong> Bestimmungen der O.ö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />
Wahl <strong>des</strong> Bürgermeisters durch den <strong>Gemeinde</strong>rat, der Vizebürgermeister und der übrigen Mitglieder<br />
<strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong>vorstan<strong>des</strong> sinngemäß.<br />
(2) Dem Verbandsvorstand obliegt:<br />
1. <strong>die</strong> Vorberatung der in <strong>die</strong> Zuständigkeit der Verbandsversammlung fallenden Angelegenheiten;<br />
2. <strong>die</strong> Bestellung <strong>des</strong> Geschäftsführers und <strong>die</strong> Beschlussfassung in allen das Personal <strong>des</strong><br />
Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong> Eisenwurzen betreffenden Angelegenheiten;<br />
3. <strong>die</strong> Besorgung aller übrigen Aufgaben <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong>, <strong>die</strong> nicht ausdrücklich<br />
einem anderen Organ <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong> Eisenwurzen vorbehalten sind.<br />
(3) Die Funktionsperiode <strong>des</strong> Verbandsvorstan<strong>des</strong> beginnt mit der Neuwahl seiner Mitglieder<br />
und endet mit der Neuwahl <strong>des</strong> neuen Verbandsvorstan<strong>des</strong>, <strong>die</strong> spätestens innerhalb von sechs<br />
Monaten nach jeder allgemeinen <strong>Gemeinde</strong>ratswahl vorzunehmen ist. Bis zur Übernahme <strong>des</strong><br />
Vorsitzes durch den neugewählten Obmann hat <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> der Verbandsversammlung, in der<br />
<strong>die</strong> Neuwahl stattfindet, das an Jahren älteste anwesende Mitglied der Verbandsversammlung zu<br />
leiten. Im Übrigen gelten <strong>die</strong> Bestimmungen der §§ 30, 31 und 32 der O.ö.<br />
<strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 sinngemäß.<br />
§9<br />
Der Obmann<br />
(1) Dem Obmann obliegt:<br />
1. <strong>die</strong> Vertretung <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong> Eisenwurzen nach außen;<br />
2. <strong>die</strong> Einberufung und Leitung der <strong>Sitzung</strong>en der Verbandsversammlung und <strong>des</strong> Verbandsvorstan<strong>des</strong>;<br />
3. <strong>die</strong> Durchführung der Beschlüsse der Verbandsversammlung und <strong>des</strong> Verbandsvorstan<strong>des</strong>;<br />
4. <strong>die</strong> Einsetzung <strong>des</strong> Geschäftsführers für <strong>die</strong> laufende Geschäftsführung <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong><br />
Eisenwurzen als Träger von Privatrechten, insbesondere auch <strong>die</strong> Ausschreibung und<br />
Vergabe von Lieferungen und Leistungen sowie <strong>die</strong> Erhaltungsmaßnahmen;<br />
5. <strong>die</strong> Leitung der Geschäftsstelle als deren Vorstand.<br />
(2) Der Obmann wird im Falle seiner Verhinderung in <strong>die</strong>ser Funktion vom Obmannstellvertreter<br />
vertreten. § 36 Abs. 2 der O.ö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 gilt sinngemäß.<br />
§ 10<br />
Der Prüfungsausschuss<br />
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(1) Der Prüfungsausschuss besteht aus min<strong>des</strong>tens drei Mitgliedern. Die Verbandsversammlung<br />
hat <strong>die</strong> Anzahl der Mitglieder (Ersatzmitglieder) <strong>des</strong> Prüfungsausschusses festzusetzen und <strong>die</strong><br />
Mitglieder (Ersatzmitglieder) aus ihrer Mitte zu wählen. Jeder wahlwerbenden Partei, <strong>die</strong> in der<br />
Verbandsversammlung vertreten ist, steht das Recht zu, min<strong>des</strong>tens durch ein Mitglied im Prüfungsausschuss<br />
vertreten zu sein. Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) <strong>des</strong> Prüfungsausschusses<br />
dürfen dem Verbandsvorstand nicht angehören.<br />
(2) Der Prüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte den Vor-sitzenden (<strong>des</strong>sen Stellvertreter), sofern<br />
nicht <strong>die</strong> Verbandsversammlung selbst den Vorsitzenden (<strong>des</strong>sen Stellvertreter) gewählt<br />
hat.<br />
(3) Der Prüfungsausschuss hat <strong>die</strong> Aufgabe festzustellen, ob <strong>die</strong> Gebarung <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong><br />
Eisenwurzen sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig sowie in Übereinstimmung<br />
mit dem Voranschlag geführt wird, ob sie den Gesetzen und sonstigen Vorschriften entspricht<br />
und ob richtig verrechnet wird. Der Prüfungsausschuss hat sich auch von der Richtigkeit der<br />
Kassenführung und der Führung der Vermögens-und Schuldenrechnung sowie <strong>des</strong><br />
Verzeichnisses <strong>des</strong> Eigentums zu <strong>über</strong>zeugen. Diese Gebarungsprüfung ist nicht nur an Hand<br />
<strong>des</strong> Rechnungsabschlusses, sondern auch im Laufe <strong>des</strong> Haushaltsjahres, und zwar wenigstens<br />
halb-jährlich, vorzunehmen. Über das Ergebnis der Prüfung hat der Prüfungsausschuss der Verbandsversammlung<br />
nach Anhörung <strong>des</strong> Obmannes jeweils einen schriftlichen, mit<br />
den entsprechenden Anträgen versehenen Bericht zu erstatten. Vor der Vorlage <strong>des</strong> Berichtes ist<br />
dem Obmann <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong> Eisenwurzen Gelegenheit zu einer schriftlichen<br />
Äußerung, <strong>die</strong> gegebenenfalls dem Bericht anzuschließen ist, zu geben.<br />
§ 11<br />
Sitz und Geschäftsstelle<br />
Sitz und Geschäftsstelle <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong> Eisenwurzen ist das verbandseigene Bürogebäude<br />
Steyrerstraße 42, 4594 Waldneukirchen.<br />
§ 12<br />
Unterfertigung von Urkunden<br />
Urkunden <strong>über</strong> Rechtsgeschäfte <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong> Eisenwurzen sind, soweit es<br />
sich nicht um Angelegenheiten der laufenden Verwaltung handelt, vom Obmann zu unterfertigen.<br />
§ 13<br />
Entschädigungen<br />
(1) Der Obmann und der Obmannstellvertreter <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong> Eisenwurzen haben<br />
nach Maßgabe der Art und <strong>des</strong> Ausmaßes der ihnen obliegenden Aufgaben und <strong>des</strong> mit ihrer<br />
Tätigkeit verbundenen Aufwan<strong>des</strong> Anspruch auf angemessene Aufwandsentschädigung.<br />
(2) Alle Mitglieder der Verbandsversammlung (<strong>des</strong> Verbandsvorstan<strong>des</strong>) haben Anspruch auf<br />
Ersatz der notwendigen Reise(Fahrt)auslagen sowie der Aufenthaltskosten.<br />
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(3) Die Höhe der Aufwandsentschädigung (Abs. 1) und der Ersätze (Abs. 2) sind durch Verordnung<br />
der o.ö. Lan<strong>des</strong>regierung festzusetzen.<br />
§ 14<br />
Haushaltsführung<br />
Für <strong>die</strong> Vermögensgebarung und <strong>die</strong> Haushaltsführung <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong> Eisenwurzen<br />
gelten <strong>die</strong> Bestimmungen <strong>des</strong> IV. und V. Hauptstückes der O.ö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
1990.<br />
§ 15<br />
Aufsicht <strong>über</strong> den Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen<br />
Die Geschäftsführung und Gebarung <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong> Eisenwurzen unterliegen<br />
der Aufsicht der o.ö. Lan<strong>des</strong>regierung. Für <strong>die</strong> Aufsicht gelten <strong>die</strong> Bestimmungen <strong>des</strong> VII.<br />
Hauptstückes der O.ö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990.<br />
§ 16<br />
Haftung<br />
Durch <strong>die</strong> Übernahme der Erhaltung und der Kosten der unter § 1 Abs. a) und b) genannten<br />
Straßen durch den Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen wird der § 1319a ABGB nicht berührt.<br />
Die Haftung für den jeweiligen ordnungsgemäßen Wegzustand verbleibt bei den <strong>Gemeinde</strong>n.<br />
§ 17<br />
Entscheidung in Streitfällen<br />
Die o.ö. Lan<strong>des</strong>regierung hat auf Antrag <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong> Eisenwurzen oder einer<br />
verbandsangehörigen <strong>Gemeinde</strong> <strong>über</strong> Streitigkeiten aus dem Verbandsverhältnis zu entscheiden.<br />
§ 18<br />
Mitteilungspflicht<br />
Die verbandsangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n sind verpflichtet, dem Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen<br />
alle für <strong>die</strong> Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mitteilungen zu machen.<br />
§ 19<br />
Geschäftsführung der Organe <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong><br />
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Punkt 6) Allfälliges<br />
(1) Für <strong>die</strong> Geschäftsführung der Organe <strong>des</strong> Wegeerhaltungsverban<strong>des</strong> Eisenwurzen gelten,<br />
soweit im O.ö. <strong>Gemeinde</strong>verbändegesetz nichts anderes bestimmt wird, <strong>die</strong> Bestimmungen der<br />
O.ö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Geschäftsführung der <strong>Gemeinde</strong>organe sinngemäß.<br />
(2) Dar<strong>über</strong> hinaus ist <strong>die</strong> o.ö. Lan<strong>des</strong>regierung von der Einberufung einer <strong>Sitzung</strong> der Verbandsversammlung<br />
min<strong>des</strong>tens fünf Tage vorher zu verständigen. Jeder verbandsangehörigen<br />
<strong>Gemeinde</strong> ist längstens binnen sechs Wochen nach einer <strong>Sitzung</strong> der Verbandsversammlung eine<br />
Ausfertigung der Niederschrift <strong>über</strong> <strong>die</strong> betreffende <strong>Sitzung</strong> zu <strong>über</strong>mitteln.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
29 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Mayr<br />
2 Stimmenthaltungen: Chalupar, Oberhuber<br />
a) Spatenstichfeier für Stockbahnenhalle<br />
Ein Termin für <strong>die</strong> Spatenstichfeier Stockbahnenhalle wird in nächster Zeit vom Bürgermeister<br />
den Fraktionen vorgeschlagen.<br />
b) Lange Nacht <strong>des</strong> Einkaufs<br />
Die Arge Wirtschaft veranstaltet am 4.5.2007 <strong>die</strong> lange Nacht <strong>des</strong> Einkaufs – in Verbindung mit<br />
Ausstellungen von Neuhofner Künstlern.<br />
c) Wasserknappheit<br />
Dadurch, dass viele Bürger ihr Schwimmbad befüllen, kommt es in manchen Ortsteilen zu einem<br />
Wassermangel. In Dambach waren manche Haushalte zwölf Stunden ohne Wasser. Es<br />
wird in der <strong>Gemeinde</strong>zeitung aufgerufen, dass sich <strong>die</strong> Bürger bei der Wassergenossenschaft<br />
vor Befüllung <strong>des</strong> Schwimmba<strong>des</strong> melden sollen.<br />
d) Sanierung B 139<br />
Die Sperre der Bun<strong>des</strong>straße vom 13. bis 20.5.2007 betrifft <strong>die</strong> Strecke vom Marktplatz bis zur<br />
Einfahrt Gappstraße.<br />
�����<br />
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Bürgermeister allen Anwesenden für ihre Mitarbeit,<br />
verabschiedet sich und schließt <strong>die</strong> heutige <strong>Sitzung</strong> um 19.46 Uhr.<br />
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___________________________ ________________________________<br />
Schriftführerin Vorsitzender<br />
____________________________ _________________________________<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />
____________________________ _________________________________<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />
Die gegenständliche <strong>Verhandlungsschrift</strong> wurde in der <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong>rates am<br />
_____________________ genehmigt.<br />
<strong>Neuhofen</strong>, am Bürgermeister<br />
Günter Engertsberger<br />
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