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Verhandlungsschrift über die 16. Sitzung des ... - Gemeinde Neuhofen

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Die FPÖ-Fraktion wird dem vorliegenden Nachtragsvoranschlag nicht zustimmen, weil ihre Wünsche<br />

bis dato unberücksichtigt geblieben sind: Errichtung der Straße in der Au, Installierung der<br />

Straßenbeleuchtung oberhalb der Hanningergründe.<br />

Der Bürgermeister sagt zu, dass sich der zuständige Ausschuss mit der Straßenerrichtung beschäftigen<br />

wird. Die Straßenbeleuchtung oberhalb der Hanningergründe wird heuer noch gemacht.<br />

Die Grünen werden dem Nachtragsvoranschlag nicht zustimmen, da sich <strong>die</strong> Ausgaben im Straßenbau<br />

sich von �12.000,-- auf �120.000,-- erhöht haben. Die Ausstattung <strong>des</strong> Speiseraumes in<br />

der Volksschule mit einer neuen Beleuchtung sowie <strong>die</strong> Verbesserung der Beleuchtung am Schulhof<br />

ist auch noch nicht umgesetzt worden.<br />

Der Bürgermeister führt dazu aus, dass geplant ist, auf eine energiesparende Beleuchtung umzusteigen.<br />

Im SHV wird gerade eine solche Beleuchtung getestet. Dieser Test soll abgewartet werden.<br />

Die ÖVP-Fraktion wird dem Nachtragsvoranschlag aus folgenden Gründen nicht zustimmen:<br />

- Umwidmung und zweckentfremdete Verwendung der Kanalrücklagen<br />

- Kostenerhöhung für den Kinderspielplatz in der Dambachstraße von �21.000,-- auf<br />

�30.000,--<br />

- Kostenerhöhung der Asphaltierung im Altstoffsammelzentrum von �5.000,- auf �20.000,--<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Nachtragsvoranschlag zu genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />

14 Stimmen dafür: SPÖ<br />

13 Stimmen dagegen: ÖVP, Mayr<br />

4 Stimmenthaltungen: FPÖ, Chalupar, Hoffelner<br />

Punkt 4) Abänderung der Kanalgebührenordnung ab 1.1.2006<br />

Mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 30. Juni 2004 wurde <strong>die</strong> Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde<br />

<strong>Neuhofen</strong>/Kr. neu gefasst und mit GR-Beschluss vom 15. Dezember 2004 an <strong>die</strong> vorgeschriebenen<br />

Min<strong>des</strong>tsätze <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> angepasst.<br />

Die Min<strong>des</strong>tanschlussgebühren sind lt. Erlass <strong>des</strong> Amtes der O.Ö. Lan<strong>des</strong>regierung vom<br />

11.07.2005, Gem-300037/11-2005-Sec ab 1.1.2006 neuerlich anzupassen.<br />

Weiters wurden im zit. Erlass <strong>die</strong> Min<strong>des</strong>tbenützungsgebühren für den Zeitraum 2006 bis 2010<br />

festgesetzt. Das bedeutet, dass <strong>die</strong> Min<strong>des</strong>tanschlussgebühren bei Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

ab 1. Jänner 2006 auf min<strong>des</strong>tens �2.635,00 zzgl. MWSt. anzuheben sind.<br />

Ab 1. Jänner 2006 sind daher folgende Kanalgebühren vorzuschreiben:<br />

A) Kanalanschlussgebühr:<br />

je Quadratmeter der<br />

Bemessungsgrundlage �19,31 inkl. MWSt. (bisher �18,76. inkl. MWSt),<br />

min<strong>des</strong>tens aber �2.635,00, d.s. �2.898,50 inkl. MWSt. (bisher �2.813,80 inkl. MWSt).<br />

B) Kanalbenützungsgebühr:<br />

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