Verhandlungsschrift über die 16. Sitzung des ... - Gemeinde Neuhofen

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23.09.2012 Aufrufe

Gemäß § 45 Abs. 1 O.ö. Bauordnung 1994, LGBl 66/1994 idF LGBl 70/1998, wird die Erklärung zum Neuplanungsgebiet über die Grundstücke Nr. 217/6, 227/2, 232/1, 268, 214/2, 227/1, 232/3, 233/2, .162, 231/2, 234/4, 233/3, 236, 234/2, .148, 233/4, 234/3, und .149, Katastralgemeinde Neuhofen, Piberbacher Austraße, um ein weiteres Jahr verlängert. Die Grenzen des Neuplanungsgebietes sind auf der beiliegenden Kopie des Flächenwidmungsplanes dargestellt. Ein Hochwasserschutzkonzept für das untere Kremstal wird erwartet, die Fertigstellung ist jedoch nicht absehbar, daher ist eine weitere Verlängerung erforderlich. Die Verhängung des Neuplanungsgebietes hat die Wirkung, dass für das angeführte Gemeindegebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 O.ö. BauO), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 O.ö. BauO) und Baubewilligungen � ausgenommen Baubewilligungen für Vorhaben gem. § 24 (1) Z 4 O.ö. BauO (§ 45 Abs 2 O.ö. BauO) � nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Bebauungsplanes/Flächenwidmungsplanes nicht erschwert oder verhindert. Der Gemeinderat kann das Neuplanungsgebiet durch Verordnung höchstens zweimal auf je ein weiteres Jahr verlängern. Eine darüber hinausgehende Verlängerung auf höchstens zwei weitere Jahre kann durch Verordnung des Gemeinderates erfolgen, wenn sich die vorgesehene Erlassung oder Änderung des Flächenwidmungsplanes/Bebauungsplanes ausschließlich deswegen verzögert, weil überörtliche Planungen berücksichtigt werden sollen. Eine solche Verordnung bedarf der Genehmigung der Landesregierung, die zu erteilen ist, wenn mit einer Fertigstellung und Berücksichtigung der überörtlichen Planung innerhalb der weiteren Verlängerungsfrist gerechnet werden kann. Auch im Fall einer Verlängerung tritt die Verordnung mit dem Rechtswirksamwerden des neuen Plans oder der Änderung des Plans außer Kraft. Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Punkt 10) Antrag der FPÖ-Fraktion � Energiekostenzuschuss für sozial Bedürftige Die FPÖ-Fraktion schlägt vor, dass die Markgemeinde Neuhofen zusätzlich zu dem vom Land OÖ bzw. vom Bund ausgeschütteten �Heizkostenzuschuss�für sozial Bedürftige einen außerordentlichen Energiekostenzuschuss in Höhe von �70.- gewährt. Die FPÖ Fraktion stellt den Antrag, dass der Sozialausschuss über den Vorschlag berät und einen Beschluss fasst, aufgrund dessen die Ausbezahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt. Ein weiterer Gemeinderatsbeschluss ist nicht mehr notwendig. Begründung: 1. Erneut sind die Rohölpreise eklatant angestiegen. Der Heizölpreis hat sich nahezu verdoppelt, auch die Gaspreise werden voraussichtlich weiter steigen. 18

2. Gerade sozial schwache Menschen haben berechtigte Sorgen, dass sie sich deswegen im bevorstehenden Winter die Heizkosten nicht mehr leisten können. Die Marktgemeinde Neuhofen sollte daher ihren sozialen Auftrag in dieser Hinsicht wahrnehmen. Erläuterung: 1. Im Jahr 2003 erhielten 57 Personen den Heizkostenzuschuss. Der dafür aufgewendete Betrag seitens der Marktgemeinde war �3887,03. 2. Bei einer Gewährung des Energiezuschusses wie im Antrag vorgesehen auf z.B. �70.ergäben sich � bei gleich bleibender Personenanzahl �maximale Mehrkosten von �3990.- ein durchaus vertretbarer Betrag, der allerdings auch budgetär berücksichtigt werden müsste. Der Bürgermeister fordert den Gemeinderat auf, über den Antrag abzustimmen. Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Punkt 11) Verleihung des Ehrenzeichens in Gold an Herrn Josef Oberhuber Punkt 12) Allfälliges Die Freiwillige Feuerwehr beantragt die Verleihung des Ehrenzeichens in Gold an Herrn Josef Oberhuber für seine 65jährige Mitgliedschaft von. Dieses Ansuchen entspricht den geltenden Richtlinien. Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Verleihung des Ehrenzeichens in Gold an Herrn Josef Oberhuber zu beschließen. Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. a) Kreisverkehr GR Krenn regt an, das Schild, das die Straßensperre des Kreisverkehrs ankündigt, weiter nach vorne zu versetzen, da derzeit noch einige Leute einfahren. Die Bauzeit des Kreisverkehrs wird ca. sechs Wochen betragen. Der Feinbelag wird erst im nächsten Jahr aufgezogen werden. b) Tiefgarage Gappstraße 19

2. Gerade sozial schwache Menschen haben berechtigte Sorgen, dass sie sich <strong>des</strong>wegen im<br />

bevorstehenden Winter <strong>die</strong> Heizkosten nicht mehr leisten können. Die Marktgemeinde<br />

<strong>Neuhofen</strong> sollte daher ihren sozialen Auftrag in <strong>die</strong>ser Hinsicht wahrnehmen.<br />

Erläuterung:<br />

1. Im Jahr 2003 erhielten 57 Personen den Heizkostenzuschuss. Der dafür aufgewendete<br />

Betrag seitens der Marktgemeinde war �3887,03.<br />

2. Bei einer Gewährung <strong>des</strong> Energiezuschusses wie im Antrag vorgesehen auf z.B. �70.ergäben<br />

sich � bei gleich bleibender Personenanzahl �maximale Mehrkosten von<br />

�3990.- ein durchaus vertretbarer Betrag, der allerdings auch budgetär berücksichtigt<br />

werden müsste.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, <strong>über</strong> den Antrag abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 11) Verleihung <strong>des</strong> Ehrenzeichens in Gold an Herrn Josef Oberhuber<br />

Punkt 12) Allfälliges<br />

Die Freiwillige Feuerwehr beantragt <strong>die</strong> Verleihung <strong>des</strong> Ehrenzeichens in Gold an Herrn Josef<br />

Oberhuber für seine 65jährige Mitgliedschaft von.<br />

Dieses Ansuchen entspricht den geltenden Richtlinien.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, <strong>die</strong> Verleihung <strong>des</strong> Ehrenzeichens in Gold an Herrn Josef<br />

Oberhuber zu beschließen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

a) Kreisverkehr<br />

GR Krenn regt an, das Schild, das <strong>die</strong> Straßensperre <strong>des</strong> Kreisverkehrs ankündigt, weiter nach<br />

vorne zu versetzen, da derzeit noch einige Leute einfahren.<br />

Die Bauzeit <strong>des</strong> Kreisverkehrs wird ca. sechs Wochen betragen. Der Feinbelag wird erst im<br />

nächsten Jahr aufgezogen werden.<br />

b) Tiefgarage Gappstraße<br />

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