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Verhandlungsschrift über die 16. Sitzung des ... - Gemeinde Neuhofen

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Punkt 8) Ankauf <strong>des</strong> ehemaligen Bezirksgerichtsgebäu<strong>des</strong> - Grundsatzbeschluss<br />

Kosten Ankauf Bezirksgericht:<br />

Kaufpreis �401.000,00<br />

Nebenkosten � 29.000,00 (Grunderw.Steuer, Eintr.Gebühr, Notar)<br />

Gesamt: �430.000,00<br />

Das Schätzgutachten weist einen Betrag in Höhe von �496.000,-- aus. Bei Gesamtfinanzierung<br />

mit Darlehen von �430.000,00 ergibt sich lt. Zinsberechnung bei dzt. Zinsniveau und einer Laufzeit<br />

von 15 Jahren eine jährliche Gesamtbelastung von rd. �34.500,00.<br />

Dzt. wird das Budget mit jährlich �25.400,00 an Miete für Hort und Kindernest belastet, d.h.<br />

das Budget würde bei oa. Finanzierung zusätzlich mit rd. �9.100,00 jährlich belastet, rd.<br />

�5.400,00 würden durch Mieteinnahmen von der Gendarmerie refun<strong>die</strong>rt, sodass eine jährliche<br />

Nettomehrbelastung <strong>des</strong> Budgets von rd. �3.700,00 zu erwarten wäre.<br />

Es wurde eine Besichtigung vorgenommen. Das Kellergeschoß ist feucht und ohne eine entsprechende<br />

Sanierung kaum nutzbar, im Heizraum befindet sich eine Gas-Zentralheizung. Im Erdgeschoß<br />

sind <strong>die</strong> nördlichen Räume (nicht unterkellerte Schattenseite) ebenfalls feucht, <strong>die</strong> südlichen<br />

Räumlichkeiten (unterkellerte Sonnenseite) sind aber besser und wenig feucht. Die Trockenlegungskosten<br />

werden sich auf ca. �40.000,-- bis �60.000,-- belaufen. Im 1. OG sind <strong>die</strong> Räumlichkeiten<br />

trocken, nur geringe Ausbesserungen (Maler) erforderlich.<br />

Genaue Kosten liegen noch nicht vor. Heute soll der Grundsatzbeschluss für den Ankauf gefasst<br />

werden. Nach <strong>die</strong>sem Schritt sollen <strong>die</strong> Sanierungskosten eruiert werden. In weiterer Folge muss<br />

dann <strong>die</strong>ses Vorhaben bei der Lan<strong>des</strong>regierung eingereicht werden.<br />

Die Kinderbetreuungseinrichtungen könnten in dem gegenständlichen Gebäude untergebracht<br />

werden. Der Mietvertrag mit dem Vermieter <strong>des</strong> Hauses, in dem <strong>die</strong> Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

derzeit untergebracht sind, müsste bis Ende <strong>des</strong> Jahres gekündigt werden.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für den Ankauf <strong>des</strong> Gerichtsgebäu<strong>des</strong><br />

zu fassen und eine ARGE zu installieren, <strong>die</strong> aus den Mitgliedern und den beratenden Mitgliedern<br />

<strong>des</strong> Bauausschusses besteht, <strong>die</strong> Untersuchungen hinsichtlich Sanierung <strong>des</strong> Amtsgebäu<strong>des</strong><br />

und Umbau und Ankauf <strong>des</strong> Gerichtsgebäu<strong>des</strong> zur Verwertung für <strong>Gemeinde</strong>zwecke durchführt.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 9) Örtliche Raumordnungsverfahren<br />

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