Verhandlungsschrift über die 16. Sitzung des ... - Gemeinde Neuhofen
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Punkt 8) Ankauf <strong>des</strong> ehemaligen Bezirksgerichtsgebäu<strong>des</strong> - Grundsatzbeschluss<br />
Kosten Ankauf Bezirksgericht:<br />
Kaufpreis �401.000,00<br />
Nebenkosten � 29.000,00 (Grunderw.Steuer, Eintr.Gebühr, Notar)<br />
Gesamt: �430.000,00<br />
Das Schätzgutachten weist einen Betrag in Höhe von �496.000,-- aus. Bei Gesamtfinanzierung<br />
mit Darlehen von �430.000,00 ergibt sich lt. Zinsberechnung bei dzt. Zinsniveau und einer Laufzeit<br />
von 15 Jahren eine jährliche Gesamtbelastung von rd. �34.500,00.<br />
Dzt. wird das Budget mit jährlich �25.400,00 an Miete für Hort und Kindernest belastet, d.h.<br />
das Budget würde bei oa. Finanzierung zusätzlich mit rd. �9.100,00 jährlich belastet, rd.<br />
�5.400,00 würden durch Mieteinnahmen von der Gendarmerie refun<strong>die</strong>rt, sodass eine jährliche<br />
Nettomehrbelastung <strong>des</strong> Budgets von rd. �3.700,00 zu erwarten wäre.<br />
Es wurde eine Besichtigung vorgenommen. Das Kellergeschoß ist feucht und ohne eine entsprechende<br />
Sanierung kaum nutzbar, im Heizraum befindet sich eine Gas-Zentralheizung. Im Erdgeschoß<br />
sind <strong>die</strong> nördlichen Räume (nicht unterkellerte Schattenseite) ebenfalls feucht, <strong>die</strong> südlichen<br />
Räumlichkeiten (unterkellerte Sonnenseite) sind aber besser und wenig feucht. Die Trockenlegungskosten<br />
werden sich auf ca. �40.000,-- bis �60.000,-- belaufen. Im 1. OG sind <strong>die</strong> Räumlichkeiten<br />
trocken, nur geringe Ausbesserungen (Maler) erforderlich.<br />
Genaue Kosten liegen noch nicht vor. Heute soll der Grundsatzbeschluss für den Ankauf gefasst<br />
werden. Nach <strong>die</strong>sem Schritt sollen <strong>die</strong> Sanierungskosten eruiert werden. In weiterer Folge muss<br />
dann <strong>die</strong>ses Vorhaben bei der Lan<strong>des</strong>regierung eingereicht werden.<br />
Die Kinderbetreuungseinrichtungen könnten in dem gegenständlichen Gebäude untergebracht<br />
werden. Der Mietvertrag mit dem Vermieter <strong>des</strong> Hauses, in dem <strong>die</strong> Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
derzeit untergebracht sind, müsste bis Ende <strong>des</strong> Jahres gekündigt werden.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für den Ankauf <strong>des</strong> Gerichtsgebäu<strong>des</strong><br />
zu fassen und eine ARGE zu installieren, <strong>die</strong> aus den Mitgliedern und den beratenden Mitgliedern<br />
<strong>des</strong> Bauausschusses besteht, <strong>die</strong> Untersuchungen hinsichtlich Sanierung <strong>des</strong> Amtsgebäu<strong>des</strong><br />
und Umbau und Ankauf <strong>des</strong> Gerichtsgebäu<strong>des</strong> zur Verwertung für <strong>Gemeinde</strong>zwecke durchführt.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 9) Örtliche Raumordnungsverfahren<br />
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