Infobroschüre "Existenzgründung im Handwerk" - bei der ...
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Anlage eines Lohnkontos □<br />
für jeden Ar<strong>bei</strong>tnehmer. Lohnunterlagen sind, getrennt nach<br />
Kalen<strong>der</strong>jahren, für jeden Beschäftigten zu führen, unabhängig davon,<br />
ob dieser <strong>der</strong> Versicherungspflicht unterliegt.<br />
Anmeldung <strong>der</strong> Beschäftigten <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Krankenkasse<br />
binnen 2 Wochen nach Beginn <strong>der</strong> Beschäftigung. Son<strong>der</strong>fälle: Betriebsinhaber<br />
des Bauhandwerks und des Gebäu<strong>der</strong>einigerhandwerks haben<br />
jeden Beschäftigten spätestens am Tag <strong>der</strong> Beschäftigungsaufnahme<br />
<strong>der</strong> Krankenkasse mittels elektronischer Übermittlung zu melden<br />
(Meldung entfällt, wenn die reguläre Anmeldung spätestens am Tag<br />
<strong>der</strong> Beschäftigungsaufnahme erfolgt). Je<strong>der</strong> geringfügig Beschäftigte<br />
ist innerhalb einer Woche ab Ar<strong>bei</strong>tsbeginn <strong>der</strong> Knappschaft Bahn-See<br />
zu melden.<br />
Erfüllung steuerlicher Pflichten □<br />
Abgabe <strong>der</strong> Lohnsteueranmeldung und <strong>der</strong> einbehaltenen Lohn- und<br />
Kirchensteuer zum 10. des jeweiligen Folgemonats.<br />
Abführung <strong>der</strong> Sozialversicherungs<strong>bei</strong>träge □<br />
Kranken-, Pflege-, Renten-, Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherungs<strong>bei</strong>träge an<br />
die Krankenkasse bzw. an die Deutsche Rentenversicherung o<strong>der</strong><br />
eventuell an die Knappschaft Bahn-See (zum Vormonatsende –<br />
drittletzter Bankar<strong>bei</strong>tstag).<br />
Aushänge <strong>im</strong> Betrieb □<br />
Ar<strong>bei</strong>tszeitgesetz; Anschlag über Beginn und Ende <strong>der</strong> regelmäßigen<br />
Ar<strong>bei</strong>tszeit und <strong>der</strong> Ruhepausen; Unfallverhütungsvorschriften und<br />
Adresse <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft; Jugendar<strong>bei</strong>tsschutzgesetz und<br />
Adresse des Gewerbeaufsichtsamtes, wenn Jugendliche beschäftigt<br />
werden; ggf. Mutterschutzgesetz, Ladenschlussgesetz, Betriebsvereinbarungen.<br />
Anmeldung <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Zusatzversorgungskasse und <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Agentur für<br />
Ar<strong>bei</strong>t �<br />
Sofern es sich um einen Betrieb o<strong>der</strong> eine Betriebsabteilung des<br />
Baugewerbes handelt und dieser überwiegend Ar<strong>bei</strong>ten auf Baustellen<br />
erbringt (Achtung: auch von Betrieben aus den handwerksähnlichen<br />
Gewerben, z. B. Montagebetriebe), müssen Beiträge an eine<br />
Zusatzversorgungskasse und zur Winterbauumlage an die Agentur für<br />
Ar<strong>bei</strong>t gezahlt werden.<br />
Information <strong>der</strong> Mitar<strong>bei</strong>ter über die Möglichkeiten <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Altersvorsorge<br />
6. Der <strong>Existenzgründung</strong>sfahrplan<br />
erledigt am:<br />
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