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Infobroschüre "Existenzgründung im Handwerk" - bei der ...

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Anlage eines Lohnkontos □<br />

für jeden Ar<strong>bei</strong>tnehmer. Lohnunterlagen sind, getrennt nach<br />

Kalen<strong>der</strong>jahren, für jeden Beschäftigten zu führen, unabhängig davon,<br />

ob dieser <strong>der</strong> Versicherungspflicht unterliegt.<br />

Anmeldung <strong>der</strong> Beschäftigten <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Krankenkasse<br />

binnen 2 Wochen nach Beginn <strong>der</strong> Beschäftigung. Son<strong>der</strong>fälle: Betriebsinhaber<br />

des Bauhandwerks und des Gebäu<strong>der</strong>einigerhandwerks haben<br />

jeden Beschäftigten spätestens am Tag <strong>der</strong> Beschäftigungsaufnahme<br />

<strong>der</strong> Krankenkasse mittels elektronischer Übermittlung zu melden<br />

(Meldung entfällt, wenn die reguläre Anmeldung spätestens am Tag<br />

<strong>der</strong> Beschäftigungsaufnahme erfolgt). Je<strong>der</strong> geringfügig Beschäftigte<br />

ist innerhalb einer Woche ab Ar<strong>bei</strong>tsbeginn <strong>der</strong> Knappschaft Bahn-See<br />

zu melden.<br />

Erfüllung steuerlicher Pflichten □<br />

Abgabe <strong>der</strong> Lohnsteueranmeldung und <strong>der</strong> einbehaltenen Lohn- und<br />

Kirchensteuer zum 10. des jeweiligen Folgemonats.<br />

Abführung <strong>der</strong> Sozialversicherungs<strong>bei</strong>träge □<br />

Kranken-, Pflege-, Renten-, Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherungs<strong>bei</strong>träge an<br />

die Krankenkasse bzw. an die Deutsche Rentenversicherung o<strong>der</strong><br />

eventuell an die Knappschaft Bahn-See (zum Vormonatsende –<br />

drittletzter Bankar<strong>bei</strong>tstag).<br />

Aushänge <strong>im</strong> Betrieb □<br />

Ar<strong>bei</strong>tszeitgesetz; Anschlag über Beginn und Ende <strong>der</strong> regelmäßigen<br />

Ar<strong>bei</strong>tszeit und <strong>der</strong> Ruhepausen; Unfallverhütungsvorschriften und<br />

Adresse <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft; Jugendar<strong>bei</strong>tsschutzgesetz und<br />

Adresse des Gewerbeaufsichtsamtes, wenn Jugendliche beschäftigt<br />

werden; ggf. Mutterschutzgesetz, Ladenschlussgesetz, Betriebsvereinbarungen.<br />

Anmeldung <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Zusatzversorgungskasse und <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Agentur für<br />

Ar<strong>bei</strong>t �<br />

Sofern es sich um einen Betrieb o<strong>der</strong> eine Betriebsabteilung des<br />

Baugewerbes handelt und dieser überwiegend Ar<strong>bei</strong>ten auf Baustellen<br />

erbringt (Achtung: auch von Betrieben aus den handwerksähnlichen<br />

Gewerben, z. B. Montagebetriebe), müssen Beiträge an eine<br />

Zusatzversorgungskasse und zur Winterbauumlage an die Agentur für<br />

Ar<strong>bei</strong>t gezahlt werden.<br />

Information <strong>der</strong> Mitar<strong>bei</strong>ter über die Möglichkeiten <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Altersvorsorge<br />

6. Der <strong>Existenzgründung</strong>sfahrplan<br />

erledigt am:<br />

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