Infobroschüre "Existenzgründung im Handwerk" - bei der ...
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40 5. Schritte in die Selbstständigkeit<br />
Einkommensteuer- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung festgelegt. Diesen<br />
Fragebogen sollten Sie deshalb am besten in Abst<strong>im</strong>mung mit Ihrem<br />
Steuerberater ausfüllen.<br />
Gewerbeaufsicht <strong>der</strong> Bezirksregierung<br />
Der neue Betrieb wird in einer Zentralkartei erfasst. Grundsätzlich überwacht<br />
das Gewerbeaufsichtsamt die Einhaltung von ar<strong>bei</strong>tsrechtlichen<br />
und Ar<strong>bei</strong>tsschutzbest<strong>im</strong>mungen sowie den Bereich des Emissionsschutzes.<br />
Agentur für Ar<strong>bei</strong>t<br />
Von <strong>der</strong> Agentur für Ar<strong>bei</strong>t erhalten Sie eine Betriebsnummer, die Sie<br />
sowohl für die Ausstellung von Versicherungsnachweisen für Ihre Beschäftigten<br />
benötigen als auch für den Fall, dass Sie Ar<strong>bei</strong>tnehmer für<br />
Ihren Betrieb suchen.<br />
Berufsgenossenschaften<br />
Eine Mitteilung geht auch an die für Ihr Gewerbe zuständige Berufsgenossenschaft.<br />
Ungeachtet <strong>der</strong> automatischen Meldung durch das<br />
Statistische Landesamt müssen Sie auch von sich aus <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft<br />
die Gründung Ihres Unternehmens binnen einer Woche nach<br />
tatsächlichem Betriebsbeginn anzeigen.<br />
Die Berufsgenossenschaft schickt Ihnen ein Anmeldeformular mit Fragebogen<br />
zu, das Sie unverzüglich ausfüllen und zurücksenden müssen. Sie<br />
und Ihr mitar<strong>bei</strong>ten<strong>der</strong> Ehepartner – soweit er ohne Ar<strong>bei</strong>tsvertrag mitar<strong>bei</strong>tet<br />
– sind in <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft nicht Kraft Gesetzes versichert.<br />
Bei einigen Berufsgenossenschaften besteht jedoch Kraft Satzung eine<br />
Pflichtversicherung (z. B. <strong>im</strong> Friseurhandwerk). Eine freiwillige Versicherung<br />
ist <strong>im</strong>mer möglich. Für Ihre Mitar<strong>bei</strong>ter sind Sie gesetzlich verpflichtet,<br />
die Beiträge in voller Höhe an die Berufsgenossenschaft zu zahlen.