Infobroschüre "Existenzgründung im Handwerk" - bei der ...
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38 5. Schritte in die Selbstständigkeit<br />
Für jede betriebliche Tätigkeit ist eine baurechtliche Nutzungsgenehmigung<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Nehmen Sie in jedem Falle <strong>bei</strong> Ihrer Gemeinde o<strong>der</strong> Stadt Einsicht<br />
in den Flächennutzungsplan und in den entsprechenden Bebauungsplan.<br />
Der für den Standort gültige Bebauungsplan hat Gesetzescharakter<br />
und legt die Möglichkeiten <strong>der</strong> Bebauung bzw. Nutzung fest. Die Art <strong>der</strong><br />
zulässigen Nutzung wird durch die Festsetzung als Baugebiet best<strong>im</strong>mt.<br />
Durch die Festlegung auf ein best<strong>im</strong>mtes Baugebiet wird auch die Möglichkeit<br />
einer handwerklichen Betätigung best<strong>im</strong>mt. Es ist nicht auszuschließen,<br />
dass Betriebe, die eigentlich einem best<strong>im</strong>mten Baugebiet verträglich sind,<br />
durch beson<strong>der</strong>e Umstände als unzulässig störend eingestuft werden. Störungen<br />
können entstehen durch Schall (einschließlich Kunden- und Lieferverkehr),<br />
Staub, Geruch usw. Es empfiehlt sich stets eine Einzelfallprüfung,<br />
z. B. durch einen Umweltberater Ihrer Handwerkskammer.<br />
Informationen über (freie) Gewerbeflächen finden Sie auch <strong>im</strong> Internet unter<br />
www.saar-handwerk.de und www.gewerbeflaechen.rlp.de<br />
Anmeldungen<br />
Sie müssen Ihren neuen Betrieb <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Gemeinde o<strong>der</strong> Stadtverwaltung am<br />
Ort des Betriebssitzes anmelden. Die Starterzentren bzw. SOG-Grün<strong>der</strong>zentren<br />
Ihrer Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz bzw. <strong>im</strong> Saarland können<br />
Sie da<strong>bei</strong>, aber auch <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Erledigung <strong>der</strong> meisten an<strong>der</strong>en Formalitäten<br />
unterstützen.<br />
Diese Gewerbeanmeldung wird dann von <strong>der</strong> Gemeinde bzw. Stadt an die<br />
Kreisverwaltungsbehörde bzw. an das dortige Ordnungsamt weitergegeben.