07.01.2013 Aufrufe

Infobroschüre "Existenzgründung im Handwerk" - bei der ...

Infobroschüre "Existenzgründung im Handwerk" - bei der ...

Infobroschüre "Existenzgründung im Handwerk" - bei der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

38 5. Schritte in die Selbstständigkeit<br />

Für jede betriebliche Tätigkeit ist eine baurechtliche Nutzungsgenehmigung<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Nehmen Sie in jedem Falle <strong>bei</strong> Ihrer Gemeinde o<strong>der</strong> Stadt Einsicht<br />

in den Flächennutzungsplan und in den entsprechenden Bebauungsplan.<br />

Der für den Standort gültige Bebauungsplan hat Gesetzescharakter<br />

und legt die Möglichkeiten <strong>der</strong> Bebauung bzw. Nutzung fest. Die Art <strong>der</strong><br />

zulässigen Nutzung wird durch die Festsetzung als Baugebiet best<strong>im</strong>mt.<br />

Durch die Festlegung auf ein best<strong>im</strong>mtes Baugebiet wird auch die Möglichkeit<br />

einer handwerklichen Betätigung best<strong>im</strong>mt. Es ist nicht auszuschließen,<br />

dass Betriebe, die eigentlich einem best<strong>im</strong>mten Baugebiet verträglich sind,<br />

durch beson<strong>der</strong>e Umstände als unzulässig störend eingestuft werden. Störungen<br />

können entstehen durch Schall (einschließlich Kunden- und Lieferverkehr),<br />

Staub, Geruch usw. Es empfiehlt sich stets eine Einzelfallprüfung,<br />

z. B. durch einen Umweltberater Ihrer Handwerkskammer.<br />

Informationen über (freie) Gewerbeflächen finden Sie auch <strong>im</strong> Internet unter<br />

www.saar-handwerk.de und www.gewerbeflaechen.rlp.de<br />

Anmeldungen<br />

Sie müssen Ihren neuen Betrieb <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Gemeinde o<strong>der</strong> Stadtverwaltung am<br />

Ort des Betriebssitzes anmelden. Die Starterzentren bzw. SOG-Grün<strong>der</strong>zentren<br />

Ihrer Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz bzw. <strong>im</strong> Saarland können<br />

Sie da<strong>bei</strong>, aber auch <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Erledigung <strong>der</strong> meisten an<strong>der</strong>en Formalitäten<br />

unterstützen.<br />

Diese Gewerbeanmeldung wird dann von <strong>der</strong> Gemeinde bzw. Stadt an die<br />

Kreisverwaltungsbehörde bzw. an das dortige Ordnungsamt weitergegeben.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!