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Infobroschüre "Existenzgründung im Handwerk" - bei der ...

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34 5. Schritte in die Selbstständigkeit<br />

Eintragung <strong>im</strong> Handelsregister<br />

Handwerksbetriebe, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer<br />

Weise geführten Geschäftsbetrieb erfor<strong>der</strong>n, müssen in das Handelsregister<br />

be<strong>im</strong> Amtsgericht eingetragen werden.<br />

Alle an<strong>der</strong>en Gewerbetreibenden können sich eintragen lassen und dann<br />

eine betriebsbezogene Firma führen. Daraus entstehen gewisse Vorteile,<br />

aber auch Pflichten, denn es sind die Vorschriften des HGB zu beachten. Es ist<br />

daher empfehlenswert, dass Sie sich <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Handelsregistereintragung<br />

an die Rechtsberater <strong>der</strong> Handwerkskammer wenden.<br />

Hans Handwerker<br />

Meisterbetrieb<br />

Mustergasse 123, 12345 Musterstadt<br />

Tel.: 063... , Fax 063..., E-Mail: hh@...

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