Infobroschüre "Existenzgründung im Handwerk" - bei der ...
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2. Gründung als Chance und Herausfor<strong>der</strong>ung<br />
Betriebe. Dagegen sind <strong>im</strong> handwerksähnlichen Bereich (also ohne Meisterbrief)<br />
nach dieser Zeit nur noch 40 % am Markt.<br />
Auch qualifizierte Gesellen mit langjähriger Berufserfahrung können eine<br />
Existenz in Gewerken <strong>der</strong> Anlage A <strong>der</strong> Handwerksordnung (HwO) gründen.<br />
Hierzu müssen sie nach bestandener Gesellenprüfung sechs Jahre <strong>im</strong> entsprechenden<br />
Handwerk tätig gewesen sein, davon nachweislich vier Jahre in<br />
leiten<strong>der</strong> Funktion. Diese so genannte „Altgesellenregelung“ gilt allerdings<br />
nicht für Schornsteinfeger, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker,<br />
Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker.<br />
Darüber hinaus besteht in Härtefällen zudem die Möglichkeit, eine Ausnahmebewilligung<br />
zu beantragen. Gerne informiert Sie Ihre zuständige Handwerkskammer<br />
über die Voraussetzungen sowie die formalen Schritte <strong>der</strong><br />
Beantragung.<br />
Eine weitere Möglichkeit <strong>der</strong> Gründung eines Unternehmens in einem zulassungspflichtigen<br />
Handwerk besteht seit <strong>der</strong> Handwerksnovelle 2004 in <strong>der</strong><br />
Anstellung eines Meisters als Ar<strong>bei</strong>tnehmer. Das „Inhaberprinzip“, welches<br />
bis 2004 vorsah, dass <strong>der</strong> Betriebsinhaber zugleich auch Meister sein musste,<br />
existiert so nicht mehr.<br />
<strong>Existenzgründung</strong> <strong>im</strong> zulassungsfreien<br />
o<strong>der</strong> handwerksähnlichen Bereich<br />
In den Anlage B1 <strong>der</strong> Handwerksordnung findet man die so genannten zulassungsfreien<br />
Berufe, für welche die Meisterausbildung möglich, aber nicht<br />
zwingende Voraussetzung für eine <strong>Existenzgründung</strong> ist. Die Anlage B2 gibt<br />
Auskunft über die handwerksähnlichen Berufe, die ohne beson<strong>der</strong>e Zulassungsbedingungen<br />
selbstständig betrieben werden können.<br />
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