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Infobroschüre "Existenzgründung im Handwerk" - bei der ...

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2. Gründung als Chance und Herausfor<strong>der</strong>ung<br />

Betriebe. Dagegen sind <strong>im</strong> handwerksähnlichen Bereich (also ohne Meisterbrief)<br />

nach dieser Zeit nur noch 40 % am Markt.<br />

Auch qualifizierte Gesellen mit langjähriger Berufserfahrung können eine<br />

Existenz in Gewerken <strong>der</strong> Anlage A <strong>der</strong> Handwerksordnung (HwO) gründen.<br />

Hierzu müssen sie nach bestandener Gesellenprüfung sechs Jahre <strong>im</strong> entsprechenden<br />

Handwerk tätig gewesen sein, davon nachweislich vier Jahre in<br />

leiten<strong>der</strong> Funktion. Diese so genannte „Altgesellenregelung“ gilt allerdings<br />

nicht für Schornsteinfeger, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker,<br />

Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker.<br />

Darüber hinaus besteht in Härtefällen zudem die Möglichkeit, eine Ausnahmebewilligung<br />

zu beantragen. Gerne informiert Sie Ihre zuständige Handwerkskammer<br />

über die Voraussetzungen sowie die formalen Schritte <strong>der</strong><br />

Beantragung.<br />

Eine weitere Möglichkeit <strong>der</strong> Gründung eines Unternehmens in einem zulassungspflichtigen<br />

Handwerk besteht seit <strong>der</strong> Handwerksnovelle 2004 in <strong>der</strong><br />

Anstellung eines Meisters als Ar<strong>bei</strong>tnehmer. Das „Inhaberprinzip“, welches<br />

bis 2004 vorsah, dass <strong>der</strong> Betriebsinhaber zugleich auch Meister sein musste,<br />

existiert so nicht mehr.<br />

<strong>Existenzgründung</strong> <strong>im</strong> zulassungsfreien<br />

o<strong>der</strong> handwerksähnlichen Bereich<br />

In den Anlage B1 <strong>der</strong> Handwerksordnung findet man die so genannten zulassungsfreien<br />

Berufe, für welche die Meisterausbildung möglich, aber nicht<br />

zwingende Voraussetzung für eine <strong>Existenzgründung</strong> ist. Die Anlage B2 gibt<br />

Auskunft über die handwerksähnlichen Berufe, die ohne beson<strong>der</strong>e Zulassungsbedingungen<br />

selbstständig betrieben werden können.<br />

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