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Covenants im Firmenkundenkreditgeschäft der Volks - DHBW ...

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50 Rechtsfolgen bei Verstößen<br />

nehmer <strong>im</strong> Falle einer Konditionsanpassung genau gestaltet sind. Achtert weist darauf-<br />

hin, dass die bisherigen gesetzlichen Interpretationen, die bei einer Zinsän<strong>der</strong>ung auf<br />

einen variablen Kreditzins schließen lassen, lediglich auf marktzinsinduzierte Zinsände-<br />

rungen abzielten. 243 Weiterhin betont er, dass bei einer Anwendung des § 489 Abs. 2<br />

BGB auf bonitätsorientierte Zinsanpassungen eine Zielverfehlung vorliege. Dies resul-<br />

tiere aus <strong>der</strong> Tatsache, dass <strong>der</strong> Kunde die Möglichkeit habe, seinen Kreditzinssatz bei<br />

besserer Bonität zu reduzieren, allerdings bei einer Erhöhung <strong>der</strong> Konditionen <strong>im</strong> Zuge<br />

einer späteren Bonitätsverschlechterung den Kredit ohne Zahlung einer Vorfälligkeits-<br />

entschädigung kündigen könne. 244 Hierbei würde eine eindeutige Benachteiligung des<br />

Kreditgebers vorliegen. Es gilt die künftige Entwicklung und Rechtsprechung in diesem<br />

Bereich abzuwarten. 245<br />

In <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> <strong>Volks</strong>- und Raiffeisenbanken werden Zinsgleitklauseln zur Margenan-<br />

passung verwendet. Ca. 57 % <strong>der</strong> Banken, die sich für die Anwendung von Financial<br />

<strong>Covenants</strong> entschieden haben, nutzten Zinsgleitklauseln zur Margenanpassung. 65 %<br />

dieser Banken geben an sie gelegentlich o<strong>der</strong> oft zu verwenden (siehe Kapitel 7, Frage<br />

3.11).<br />

6.3 Son<strong>der</strong>kündigungsrecht<br />

Auch die Ausübung eines Son<strong>der</strong>kündigungsrechts von Seiten des Kreditgebers kann<br />

eine Sanktion auf einen Verstoß gegen die vereinbarten <strong>Covenants</strong> darstellen. Abb. 7<br />

zeigt, dass es hierfür zwei unterschiedliche Möglichkeiten gibt. Es kann entwe<strong>der</strong> ein di-<br />

rektes Kündigungsrecht in den Kreditvertrag aufgenommen werden o<strong>der</strong> die Kündigung<br />

kann aus einer Nichterfüllung des eingefor<strong>der</strong>ten Nachbesicherungsanspruchs erfolgen.<br />

Wie bei <strong>der</strong> vertraglichen Vereinbarung eines Nachbesicherungsanspruchs ist auch bei<br />

einem Son<strong>der</strong>kündigungsrecht auf die weitere Gültigkeit <strong>der</strong> AGB-Banken dringend hin-<br />

zuweisen.<br />

Da die Möglichkeit <strong>der</strong> außerordentlichen Kündigung auch aus Nr. 19 AGB-Banken ab-<br />

geleitet werden kann, ist häufig ein Verzicht auf die Vereinbarung einer entsprechenden<br />

Klausel <strong>im</strong> Kreditvertrag möglich. 246 Das vertraglich vereinbarte Kündigungsrecht kann<br />

jedoch als Konkretisierung des in Nr. 19 Abs. 3 AGB-Banken festgelegten wichtigen<br />

243 Vgl. Achtert, Dynamische Darlehenskonditionen, S. 232.<br />

244 Vgl. Achtert, Dynamische Darlehenskonditionen, S. 236.<br />

245 Vertiefend zur Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong> rechtlichen Thematik bonitätsorientierter Zinsgleitklauseln<br />

vgl. Achtert, Dynamische Darlehenskonditionen, S. 219 - 288.<br />

246 Vgl. Degenhart/Szkola, Financial <strong>Covenants</strong> in <strong>der</strong> Praxis, S. 17.

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