Covenants im Firmenkundenkreditgeschäft der Volks - DHBW ...
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50 Rechtsfolgen bei Verstößen<br />
nehmer <strong>im</strong> Falle einer Konditionsanpassung genau gestaltet sind. Achtert weist darauf-<br />
hin, dass die bisherigen gesetzlichen Interpretationen, die bei einer Zinsän<strong>der</strong>ung auf<br />
einen variablen Kreditzins schließen lassen, lediglich auf marktzinsinduzierte Zinsände-<br />
rungen abzielten. 243 Weiterhin betont er, dass bei einer Anwendung des § 489 Abs. 2<br />
BGB auf bonitätsorientierte Zinsanpassungen eine Zielverfehlung vorliege. Dies resul-<br />
tiere aus <strong>der</strong> Tatsache, dass <strong>der</strong> Kunde die Möglichkeit habe, seinen Kreditzinssatz bei<br />
besserer Bonität zu reduzieren, allerdings bei einer Erhöhung <strong>der</strong> Konditionen <strong>im</strong> Zuge<br />
einer späteren Bonitätsverschlechterung den Kredit ohne Zahlung einer Vorfälligkeits-<br />
entschädigung kündigen könne. 244 Hierbei würde eine eindeutige Benachteiligung des<br />
Kreditgebers vorliegen. Es gilt die künftige Entwicklung und Rechtsprechung in diesem<br />
Bereich abzuwarten. 245<br />
In <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> <strong>Volks</strong>- und Raiffeisenbanken werden Zinsgleitklauseln zur Margenan-<br />
passung verwendet. Ca. 57 % <strong>der</strong> Banken, die sich für die Anwendung von Financial<br />
<strong>Covenants</strong> entschieden haben, nutzten Zinsgleitklauseln zur Margenanpassung. 65 %<br />
dieser Banken geben an sie gelegentlich o<strong>der</strong> oft zu verwenden (siehe Kapitel 7, Frage<br />
3.11).<br />
6.3 Son<strong>der</strong>kündigungsrecht<br />
Auch die Ausübung eines Son<strong>der</strong>kündigungsrechts von Seiten des Kreditgebers kann<br />
eine Sanktion auf einen Verstoß gegen die vereinbarten <strong>Covenants</strong> darstellen. Abb. 7<br />
zeigt, dass es hierfür zwei unterschiedliche Möglichkeiten gibt. Es kann entwe<strong>der</strong> ein di-<br />
rektes Kündigungsrecht in den Kreditvertrag aufgenommen werden o<strong>der</strong> die Kündigung<br />
kann aus einer Nichterfüllung des eingefor<strong>der</strong>ten Nachbesicherungsanspruchs erfolgen.<br />
Wie bei <strong>der</strong> vertraglichen Vereinbarung eines Nachbesicherungsanspruchs ist auch bei<br />
einem Son<strong>der</strong>kündigungsrecht auf die weitere Gültigkeit <strong>der</strong> AGB-Banken dringend hin-<br />
zuweisen.<br />
Da die Möglichkeit <strong>der</strong> außerordentlichen Kündigung auch aus Nr. 19 AGB-Banken ab-<br />
geleitet werden kann, ist häufig ein Verzicht auf die Vereinbarung einer entsprechenden<br />
Klausel <strong>im</strong> Kreditvertrag möglich. 246 Das vertraglich vereinbarte Kündigungsrecht kann<br />
jedoch als Konkretisierung des in Nr. 19 Abs. 3 AGB-Banken festgelegten wichtigen<br />
243 Vgl. Achtert, Dynamische Darlehenskonditionen, S. 232.<br />
244 Vgl. Achtert, Dynamische Darlehenskonditionen, S. 236.<br />
245 Vertiefend zur Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong> rechtlichen Thematik bonitätsorientierter Zinsgleitklauseln<br />
vgl. Achtert, Dynamische Darlehenskonditionen, S. 219 - 288.<br />
246 Vgl. Degenhart/Szkola, Financial <strong>Covenants</strong> in <strong>der</strong> Praxis, S. 17.