Covenants im Firmenkundenkreditgeschäft der Volks - DHBW ...
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48 Rechtsfolgen bei Verstößen<br />
schäfte dem Produkt aus Schadensquote, Ausfallwahrscheinlichkeit und dem Kredit-<br />
äquivalent bei Ausfall. 231<br />
Um eine Quersubventionierung <strong>der</strong> Kreditnehmer mit schlechten Bonitäten durch Kre-<br />
ditnehmer mit guten Bonitäten zu unterbinden, ist eine risikoadjustierte und somit ra-<br />
tingbezogene Anpassung <strong>der</strong> Konditionen bei den Kreditengagements erfor<strong>der</strong>lich.<br />
I.d.R. erfolgt in Deutschland die Festlegung <strong>der</strong> Konditionen zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Kredit-<br />
vergabe in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Bonität des Schuldners. Eine mehrjährige Zinsfest-<br />
schreibung wird vertraglich vereinbart. Mögliche künftige Bonitätsverän<strong>der</strong>ungen finden<br />
auf <strong>der</strong> Basis von aus <strong>der</strong> Vergangenheit abgeleiteten Migrations- und Ausfallwahr-<br />
scheinlichkeiten in gewissem Maße Berücksichtigung. 232<br />
Der Eintritt von unerwarteten Verlusten verpflichtet das Kreditinstitut zur Vorhaltung ei-<br />
nes angemessenen Eigenkapitalpuffers. Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Kre-<br />
ditinstitute die Frage, ob es möglich ist, die erhöhten Kosten über eine Konditionsan-<br />
passung direkt an die Kunden weiterzureichen. 233 Über eine Zinsanpassung könnte ein<br />
zusätzlicher Ertrag generiert werden, <strong>der</strong> durch einen Anstieg des Eigenkapitals indirekt<br />
zur Abdeckung <strong>der</strong> unerwarteten Verluste verwendet werden kann. 234 An dieser Stelle<br />
gewinnen Financial <strong>Covenants</strong> an Bedeutung.<br />
6.2.2 Financial <strong>Covenants</strong> und Zinsgleitklauseln<br />
Wie Abb. 7 veranschaulicht, existieren zwei unterschiedliche Möglichkeiten um eine<br />
Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kreditkonditionen durch <strong>Covenants</strong> zu erwirken: 235<br />
� Ein Zinsanpassungsrecht für die Dauer <strong>der</strong> Nichteinhaltung<br />
� Eine Kopplung <strong>der</strong> Marge an Financial <strong>Covenants</strong><br />
Bei einem vertraglich vereinbarten Zinsanpassungsrecht bei einer Nichteinhaltung <strong>der</strong><br />
<strong>Covenants</strong> erfolgt ein vorab festgelegter Margenaufschlag auf den regulären Kreditzins-<br />
satz. Für eine Kopplung <strong>der</strong> Marge an Financial <strong>Covenants</strong> werden klar definierte Kon-<br />
ditionstableaus in die Kreditverträge aufgenommen. 236 Anhang 3 und Anhang 4 zeigen,<br />
wie solche Konditionstableaus gestaltet sein können und verdeutlichen, dass unter<br />
231 Vgl. Breitenbach, Risikoorientierte Konditionenanpassung, S. 7.<br />
232 Vgl. Breitenbach, Risikoorientierte Konditionenanpassung, S. 7.<br />
233 Vgl. Von <strong>der</strong> Linden, AGB-rechtliches Transparenzgebot, S. 195.<br />
234 Vgl. Breitenbach, Risikoorientierte Konditionenanpassung, S. 7.<br />
235 Auf eine Kopplung <strong>der</strong> Konditionen an ein externes Rating wird nicht näher eingegangen, da ein solches<br />
Rating bei den Kunden <strong>der</strong> <strong>Volks</strong>- und Raiffeisenbanken nur selten vorliegt.<br />
236 Vgl. Hahn/Ortner, Risikoadäquate Kreditbepreisung, S. 357.