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Covenants im Firmenkundenkreditgeschäft der Volks - DHBW ...

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48 Rechtsfolgen bei Verstößen<br />

schäfte dem Produkt aus Schadensquote, Ausfallwahrscheinlichkeit und dem Kredit-<br />

äquivalent bei Ausfall. 231<br />

Um eine Quersubventionierung <strong>der</strong> Kreditnehmer mit schlechten Bonitäten durch Kre-<br />

ditnehmer mit guten Bonitäten zu unterbinden, ist eine risikoadjustierte und somit ra-<br />

tingbezogene Anpassung <strong>der</strong> Konditionen bei den Kreditengagements erfor<strong>der</strong>lich.<br />

I.d.R. erfolgt in Deutschland die Festlegung <strong>der</strong> Konditionen zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Kredit-<br />

vergabe in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Bonität des Schuldners. Eine mehrjährige Zinsfest-<br />

schreibung wird vertraglich vereinbart. Mögliche künftige Bonitätsverän<strong>der</strong>ungen finden<br />

auf <strong>der</strong> Basis von aus <strong>der</strong> Vergangenheit abgeleiteten Migrations- und Ausfallwahr-<br />

scheinlichkeiten in gewissem Maße Berücksichtigung. 232<br />

Der Eintritt von unerwarteten Verlusten verpflichtet das Kreditinstitut zur Vorhaltung ei-<br />

nes angemessenen Eigenkapitalpuffers. Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Kre-<br />

ditinstitute die Frage, ob es möglich ist, die erhöhten Kosten über eine Konditionsan-<br />

passung direkt an die Kunden weiterzureichen. 233 Über eine Zinsanpassung könnte ein<br />

zusätzlicher Ertrag generiert werden, <strong>der</strong> durch einen Anstieg des Eigenkapitals indirekt<br />

zur Abdeckung <strong>der</strong> unerwarteten Verluste verwendet werden kann. 234 An dieser Stelle<br />

gewinnen Financial <strong>Covenants</strong> an Bedeutung.<br />

6.2.2 Financial <strong>Covenants</strong> und Zinsgleitklauseln<br />

Wie Abb. 7 veranschaulicht, existieren zwei unterschiedliche Möglichkeiten um eine<br />

Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kreditkonditionen durch <strong>Covenants</strong> zu erwirken: 235<br />

� Ein Zinsanpassungsrecht für die Dauer <strong>der</strong> Nichteinhaltung<br />

� Eine Kopplung <strong>der</strong> Marge an Financial <strong>Covenants</strong><br />

Bei einem vertraglich vereinbarten Zinsanpassungsrecht bei einer Nichteinhaltung <strong>der</strong><br />

<strong>Covenants</strong> erfolgt ein vorab festgelegter Margenaufschlag auf den regulären Kreditzins-<br />

satz. Für eine Kopplung <strong>der</strong> Marge an Financial <strong>Covenants</strong> werden klar definierte Kon-<br />

ditionstableaus in die Kreditverträge aufgenommen. 236 Anhang 3 und Anhang 4 zeigen,<br />

wie solche Konditionstableaus gestaltet sein können und verdeutlichen, dass unter<br />

231 Vgl. Breitenbach, Risikoorientierte Konditionenanpassung, S. 7.<br />

232 Vgl. Breitenbach, Risikoorientierte Konditionenanpassung, S. 7.<br />

233 Vgl. Von <strong>der</strong> Linden, AGB-rechtliches Transparenzgebot, S. 195.<br />

234 Vgl. Breitenbach, Risikoorientierte Konditionenanpassung, S. 7.<br />

235 Auf eine Kopplung <strong>der</strong> Konditionen an ein externes Rating wird nicht näher eingegangen, da ein solches<br />

Rating bei den Kunden <strong>der</strong> <strong>Volks</strong>- und Raiffeisenbanken nur selten vorliegt.<br />

236 Vgl. Hahn/Ortner, Risikoadäquate Kreditbepreisung, S. 357.

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