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Covenants im Firmenkundenkreditgeschäft der Volks - DHBW ...

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42 Financial <strong>Covenants</strong><br />

Eigenkapital<br />

Verschuldung <br />

Verschuldungsgrad <br />

Nettoverschuldungsgrad<br />

Ertrag<br />

Zinsdeckungsgrad<br />

Merkmale Risiken Eignung<br />

Ziel ist Erhaltung einer<br />

absoluten EK-Basis,<br />

Überschuldung ist dadurch<br />

quasi ausgeschlossen<br />

und gewisse<br />

Insolvenzmasse gesichert,<br />

führt zu Einschränkung<br />

<strong>der</strong> Ausschüttungen<br />

Quotient aus EK und<br />

FK, dynamische Größe<br />

daher von Vorteil, führt<br />

zu Einschränkung <strong>der</strong><br />

Ausschüttungen<br />

Quotient aus Verbindlichkeiten<br />

und EBITDA,<br />

dynamische Größe,<br />

zeigt in wie vielen Jahren<br />

sich das Unternehmen<br />

entschulden kann<br />

Quotient aus EBITDA<br />

o<strong>der</strong> EBIT und Zinsaufwand,<br />

zeigt Abhängigkeit<br />

vom Zinsniveau und<br />

Investitionspotenzial des<br />

Unternehmens<br />

statische Größe, da- bei genauer Definition für<br />

durch werden Risiken <strong>Volks</strong>- und Raiffeisen-<br />

evtl. zu spät erkannt, banken geeignet, einfa-<br />

Erhalt <strong>der</strong> Fortfühche Darstellbarkeit, allerrungswerte<br />

bei Liquidings ist <strong>der</strong> Verschuldationunwahrscheindungsgrad<br />

zu präferieren<br />

lich<br />

zwar eine dynamische<br />

Größe, Krisen<br />

könnten jedoch aufgrund<br />

von positiven<br />

Einmaleffekten zunächst<br />

verdeckt bleiben<br />

gut geeignet und den<br />

absoluten EK-Grenzen<br />

vorzuziehen, einfache<br />

Darstellbarkeit, ertragsorientierte<br />

Kennzahlen<br />

sind bei großen Engagements<br />

<strong>im</strong> Zuge <strong>der</strong> Risikofrüherkennungvorzuziehen<br />

das EBI wäre hier aufgrund <strong>der</strong> hohen Sen-<br />

wohl als maßgebliche sitivität <strong>der</strong> Kennzahl für<br />

Größe vorzuziehen Zinsgleitklauseln gut ge-<br />

(Diskussion in Kapitel eignet<br />

5.3.3), komplexer als<br />

<strong>der</strong> Verschuldungsgrad<br />

das EBI wäre hier zur Vereinfachung sollten<br />

wohl als maßgebliche ggf. Pauschbeträge ver-<br />

Größe vorzuziehen wendet werden, bei ge-<br />

(Diskussion in Kapitel nauer Definition für<br />

5.3.3), Tilgungsleis- <strong>Volks</strong>- und Raiffeisentungen<br />

bleiben unbebanken geeignet, allerrücksichtigt,kompledings<br />

ist <strong>der</strong> Schuldenxer<br />

als Verschuldienstdeckungsgradaufdungsgradgrund <strong>der</strong> Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Tilgungsleistungen<br />

zu präferieren

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