07.01.2013 Aufrufe

Covenants im Firmenkundenkreditgeschäft der Volks - DHBW ...

Covenants im Firmenkundenkreditgeschäft der Volks - DHBW ...

Covenants im Firmenkundenkreditgeschäft der Volks - DHBW ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Financial <strong>Covenants</strong> 41<br />

in den Kapiteln 5.3.1 bis 5.3.4 beschriebenen Financial <strong>Covenants</strong> und ihre beson<strong>der</strong>en<br />

Merkmale.<br />

Die Verwendung von Financial <strong>Covenants</strong> und die For<strong>der</strong>ung an die Geschäftsführung<br />

des kreditnehmenden Unternehmens zur Ausstellung eines Compliance Certificates<br />

sollten be<strong>im</strong> wesentlichen Engagement praktiziert werden und bieten eine gute Mög-<br />

lichkeit <strong>der</strong> Risikofrüherkennung.<br />

Falls Kreditinstitute stark Cashflow basierende Finanzierung wie z.B. Objektfinanzierun-<br />

gen durchführen, sollten Financial <strong>Covenants</strong> eingesetzt werden, da gerade hier ihre<br />

Vorteile zur Risikoreduktion zum Tragen kommen (eine entsprechende Struktur <strong>der</strong><br />

Cashflows vorausgesetzt).<br />

Eine bedeutende Möglichkeit <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong> Finanzkennzahlen ist die in Kapitel<br />

6.2 beschriebene risikoorientierte Konditionsanpassung. Sie trägt den aktuellen auf-<br />

sichtsrechlichten Entwicklungen Rechnung und ermöglicht dem Kreditinstitut ein besse-<br />

res Zinsergebnis durch die Anpassung <strong>der</strong> Konditionen an die Bonitätsverschlechterun-<br />

gen <strong>der</strong> Kunden. 214<br />

Die rechtlichen Risken, die be<strong>im</strong> Einsatz von Financial <strong>Covenants</strong> entstehen können,<br />

sind zu beachten. Merkel sieht bei üblichen Financial <strong>Covenants</strong> (nur Finanzkennzahlen<br />

ohne darüber hinausgehende Einflussnahme) allerdings keine Gefahr, dass eine ge-<br />

fährdende Einflussnahme durch den Kreditgeber erfolgt. 215<br />

Die Financial <strong>Covenants</strong> sind nicht zu eng zu fassen, um die Geschäftsleitung des Un-<br />

ternehmens nicht zu sehr in ihrer Handlungsfreiheit einzuschränken. Dadurch werden<br />

mögliche Rechtsrisiken vermieden und gerade deshalb ist die Anstellung von qualifizier-<br />

tem und für den Umgang mit <strong>Covenants</strong> geeignetem Personal von großer Bedeutung.<br />

214 Unterstellt wird, dass mehr Bonitätsverschlechterungen als Bonitätsverbessungen bei den Engagements<br />

mit entsprechenden Anpassungsklauseln erfolgen.<br />

215 Vgl. Merkel, Atypische Sicherheiten, S. 695, Tz. 260.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!