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Covenants im Firmenkundenkreditgeschäft der Volks - DHBW ...

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40 Financial <strong>Covenants</strong><br />

Objektes, welches die Cashflows generiert und als Sicherheit dient, deutlich reduzieren.<br />

Gerade darin steckt das Hauptrisiko <strong>der</strong> Non-Recourse Finanzierungen. In einer Kri-<br />

sensituation, in welcher <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> Sicherheit Bedeutung erlangt, wird die Sicherheit-<br />

nicht mehr werthaltig sein. Die Bedeutung des Cashflows ist daher bei Non-Recourse<br />

Finanzierungen beson<strong>der</strong>s hoch.<br />

Sollte ein Kredit für eine Projektfinanzierung tatsächlich notleidend werden, könnte ein<br />

Verkauf des Kredites angestrebt werden, sofern dies <strong>der</strong> Geschäftspolitik des Institutes<br />

entspricht. Es ist dabei <strong>im</strong> Immobiliengeschäft mit einem Preisabschlag von ca. 20 - 40<br />

% des Buchwerts nach Wertberichtigungen zu rechnen. 212<br />

Die Durchführung von Projektfinanzierungen durch <strong>Volks</strong>- und Raiffeisenbanken ist auf-<br />

grund <strong>der</strong> erhöhten Risiken genau zu prüfen und sollte eher die Ausnahme darstellen.<br />

Bei <strong>der</strong> Durchführung einer solchen Finanzierung sind <strong>Covenants</strong> dringend einzuset-<br />

zen, da diese eine gute Kontrolle ermöglichen und dem Kreditinstitut gegebenenfalls<br />

noch einen rechtzeitigen Handlungsspielraum einräumen.<br />

5.6 Zwischenergebnis<br />

Financial <strong>Covenants</strong> sind grundsätzlich für den Einsatz <strong>im</strong> <strong>Firmenkundenkreditgeschäft</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Volks</strong>- und Raiffeisenbanken geeignet. Es sollte jedoch eine genaue Prüfung des<br />

Nutzens von Financial <strong>Covenants</strong> für das jeweilige Engagement erfolgen. Aus Wirt-<br />

schaftlichkeitsgründen sollten pr<strong>im</strong>är Engagements mit einem hohen Blankotanteil aus-<br />

gewählt werden, da die Implementierung und die Überwachung von <strong>Covenants</strong> auch<br />

mit Kosten für das Kreditinstitut verbunden sind. Auch die Rechnungslegung und das<br />

Controlling des Kunden sind zu berücksichtigen, da <strong>der</strong> Einsatz von Financial Cove-<br />

nants nur bei einer angemessenen Datenbasis praktikabel ist.<br />

Der Aufwand für den Kunden muss in einem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen <strong>der</strong> Bank<br />

stehen und es gilt seine Verhandlungsstärke zu berücksichtigen.<br />

Sollte die gewünschte Durchsetzung von Financial <strong>Covenants</strong> bei einzelnen Engage-<br />

ments nicht möglich sein, ergeben sich <strong>im</strong> Zweifelsfall auch aus den AGB-Banken weit<br />

reichende Handlungsmöglichkeiten für die <strong>Volks</strong>- und Raiffeisenbanken. Durch den<br />

Einsatz von Financial <strong>Covenants</strong> können die AGB-Banken jedoch näher definiert wer-<br />

den und frühere Eingriffsmöglichkeiten bieten. 213 Abb. 5 liefert einen Überblick über die<br />

212 Vgl. Stinner, Risikomanagement <strong>im</strong> Immobiliengeschäft, S. 4.<br />

213 Ausführlich hierzu Kapitel 6.

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