Covenants im Firmenkundenkreditgeschäft der Volks - DHBW ...
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40 Financial <strong>Covenants</strong><br />
Objektes, welches die Cashflows generiert und als Sicherheit dient, deutlich reduzieren.<br />
Gerade darin steckt das Hauptrisiko <strong>der</strong> Non-Recourse Finanzierungen. In einer Kri-<br />
sensituation, in welcher <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> Sicherheit Bedeutung erlangt, wird die Sicherheit-<br />
nicht mehr werthaltig sein. Die Bedeutung des Cashflows ist daher bei Non-Recourse<br />
Finanzierungen beson<strong>der</strong>s hoch.<br />
Sollte ein Kredit für eine Projektfinanzierung tatsächlich notleidend werden, könnte ein<br />
Verkauf des Kredites angestrebt werden, sofern dies <strong>der</strong> Geschäftspolitik des Institutes<br />
entspricht. Es ist dabei <strong>im</strong> Immobiliengeschäft mit einem Preisabschlag von ca. 20 - 40<br />
% des Buchwerts nach Wertberichtigungen zu rechnen. 212<br />
Die Durchführung von Projektfinanzierungen durch <strong>Volks</strong>- und Raiffeisenbanken ist auf-<br />
grund <strong>der</strong> erhöhten Risiken genau zu prüfen und sollte eher die Ausnahme darstellen.<br />
Bei <strong>der</strong> Durchführung einer solchen Finanzierung sind <strong>Covenants</strong> dringend einzuset-<br />
zen, da diese eine gute Kontrolle ermöglichen und dem Kreditinstitut gegebenenfalls<br />
noch einen rechtzeitigen Handlungsspielraum einräumen.<br />
5.6 Zwischenergebnis<br />
Financial <strong>Covenants</strong> sind grundsätzlich für den Einsatz <strong>im</strong> <strong>Firmenkundenkreditgeschäft</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Volks</strong>- und Raiffeisenbanken geeignet. Es sollte jedoch eine genaue Prüfung des<br />
Nutzens von Financial <strong>Covenants</strong> für das jeweilige Engagement erfolgen. Aus Wirt-<br />
schaftlichkeitsgründen sollten pr<strong>im</strong>är Engagements mit einem hohen Blankotanteil aus-<br />
gewählt werden, da die Implementierung und die Überwachung von <strong>Covenants</strong> auch<br />
mit Kosten für das Kreditinstitut verbunden sind. Auch die Rechnungslegung und das<br />
Controlling des Kunden sind zu berücksichtigen, da <strong>der</strong> Einsatz von Financial Cove-<br />
nants nur bei einer angemessenen Datenbasis praktikabel ist.<br />
Der Aufwand für den Kunden muss in einem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen <strong>der</strong> Bank<br />
stehen und es gilt seine Verhandlungsstärke zu berücksichtigen.<br />
Sollte die gewünschte Durchsetzung von Financial <strong>Covenants</strong> bei einzelnen Engage-<br />
ments nicht möglich sein, ergeben sich <strong>im</strong> Zweifelsfall auch aus den AGB-Banken weit<br />
reichende Handlungsmöglichkeiten für die <strong>Volks</strong>- und Raiffeisenbanken. Durch den<br />
Einsatz von Financial <strong>Covenants</strong> können die AGB-Banken jedoch näher definiert wer-<br />
den und frühere Eingriffsmöglichkeiten bieten. 213 Abb. 5 liefert einen Überblick über die<br />
212 Vgl. Stinner, Risikomanagement <strong>im</strong> Immobiliengeschäft, S. 4.<br />
213 Ausführlich hierzu Kapitel 6.