07.01.2013 Aufrufe

Covenants im Firmenkundenkreditgeschäft der Volks - DHBW ...

Covenants im Firmenkundenkreditgeschäft der Volks - DHBW ...

Covenants im Firmenkundenkreditgeschäft der Volks - DHBW ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Financial <strong>Covenants</strong> 35<br />

5.4 Bedeutung als Teil des Risikofrüherkennungssystems<br />

Die MaRisk verpflichten alle Kreditinstitute dazu, ein Verfahren zur Früherkennung von<br />

Risiken in ihre Organisation zu <strong>im</strong>plementieren, das „insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> rechtzeitigen I-<br />

dentifizierung von Kreditnehmern, bei <strong>der</strong>en Engagements sich erhöhte Risiken abzu-<br />

zeichnen beginnen“ 188 dient. Financial <strong>Covenants</strong> können dabei eine Funktion als Indi-<br />

kator zur frühzeitigen Identifizierung von Risiken i. S. v. BTO 1.3 Tz. 2 <strong>der</strong> MaRisk ein-<br />

nehmen. 189<br />

Ein Verstoß gegen Financial <strong>Covenants</strong> <strong>im</strong>pliziert eine Verschlechterung <strong>der</strong> wirtschaft-<br />

lichen Lage des Kreditnehmers und weist folglich auf eine Erhöhung des Ausfallrisikos<br />

hin. Um ihre Funktion als Risikofrühwarnindikator adäquat erfüllen zu können, sind die<br />

Kennzahlen so festzulegen, dass sie nicht erst kurz vor einem Unternehmenszusam-<br />

menbruch greifen. 190 Dem Kreditgeber und dem Unternehmen werden somit noch Mög-<br />

lichkeiten geschaffen auf eine schwierige wirtschaftliche Situation zu reagieren. Weiter-<br />

hin ist eine periodische Überwachung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> <strong>Covenants</strong> dringend erfor<strong>der</strong>-<br />

lich, um die rechtzeitige Generierung von Warnsignalen in Form eines Bruches <strong>der</strong> ver-<br />

einbarten <strong>Covenants</strong> zu gewährleisten. 191 Nach Kellner/Ortner sollen in diesem Zu-<br />

sammenhang die einzureichenden Unterlagen und <strong>der</strong> Zeitpunkt <strong>der</strong> Einreichung fest<br />

<strong>im</strong> Kreditvertrag fixiert werden, um die Verfügbarkeit <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Informationen<br />

sicherzustellen. 192<br />

Kritiker könnten auf Basis <strong>der</strong> bisherigen Ausführung argumentieren, dass Financial<br />

<strong>Covenants</strong> keine positive Wirkung als Risikofrühwarnindikatoren erzielen, da die Ver-<br />

schlechterung <strong>der</strong> Kennzahlen auch <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> gewöhnlichen Auswertung <strong>der</strong> Un-<br />

terlagen entdeckt werden könnte. Demzufolge wäre die Verwendung von Financial Co-<br />

venants in diesem Zusammenhang unnötig.<br />

Allerdings sprechen zwei weitere Argumente für die punktuelle Verwendung von Finan-<br />

cial <strong>Covenants</strong> zur Risikofrüherkennung.<br />

Zum einen ist es nicht nur ausschließlich das Interesse des Kreditgebers über eine Ver-<br />

schlechterung <strong>der</strong> wirtschaftlichen Lage des kreditnehmenden Unternehmens informiert<br />

zu sein. Auch das kreditnehmende Unternehmen selbst hat idealtypisch Interesse dar-<br />

188 BaFin, MaRisk, BTO 1.3, Tz. 1.<br />

189 U.a. Lützenrath/Schröer, Klare Zielvorgaben für Kreditnehmer, S. 20.<br />

190 Vgl. Hoffmann, Frühwarnsysteme von Krediten verlieren Wirkung, S. 2.<br />

191 Vgl. Schminke, Immobiliengeschäft <strong>der</strong> LRP, S. 443.<br />

192 Vgl. Kellner/Ortner, Instrumente <strong>der</strong> Risikofrüherkennung, S. 74.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!