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Covenants im Firmenkundenkreditgeschäft der Volks - DHBW ...

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Financial <strong>Covenants</strong> 31<br />

grad). Unter <strong>der</strong> Antwort „Verschuldungsgrad“ werden hier sowohl das Verhältnis zwi-<br />

schen Eigen- und Fremdkapital als auch <strong>der</strong> dynamische Verschuldungsgrad erfasst.<br />

5.3.3 Ertragslage<br />

Für die Messung <strong>der</strong> Ertragskraft des Unternehmens können insbeson<strong>der</strong>e Zinsde-<br />

ckungs- und Schuldendienstdeckungsklauseln verwendet werden. 167<br />

Bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Zinsdeckung werden das EBIT 168 o<strong>der</strong> das EBITDA 169 in das<br />

Verhältnis zu den gesamten Zinszahlungen gesetzt. 170 Auch wenn theoretisch die Ab-<br />

schreibungen des EBITDA für Zinszahlungen verwendet werden könnten, da diese kei-<br />

nen direkten Abfluss von Liquidität verursachen, 171 erscheint generell die Verwendung<br />

des konservativeren EBIT als maßgebliche Größe zielführen<strong>der</strong>. Um die künftigen Er-<br />

träge des kreditnehmenden Unternehmens für die Kreditrückführung zu sichern, gilt es,<br />

Investitionsstaus zu vermeiden. Daher sollte grundsätzlich die Höhe <strong>der</strong> Abschreibun-<br />

gen für Ersatzinvestitionen veranschlagt werden. Sollte <strong>der</strong> Kreditnehmer hohe anteilige<br />

Tilgungszahlungen vornehmen, müsste dies zu seinen Gunsten berücksichtigt werden.<br />

An diesem Beispiel wird deutlich, dass Financial <strong>Covenants</strong> individuell auf die einzelnen<br />

Kreditengagements abgest<strong>im</strong>mt werden müssen.<br />

Bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Zinsdeckungsquote könnte auf eine Berücksichtigung <strong>der</strong> Steu-<br />

ern aufgrund ihrer Abhängigkeit vom Ertrag verzichtet werden. Des Weiteren ist eine<br />

Tilgung von Verbindlichkeiten mit dem für die Begleichung des Steueraufwandes ge-<br />

planten Cashflow nicht möglich. Wird <strong>der</strong> Kreditnehmer dazu gedrängt seine Bankver-<br />

bindlichkeiten anstatt <strong>der</strong> Steuerverbindlichkeiten zu begleichen, können daraus Haf-<br />

tungsrisiken für das Kreditinstitut aus <strong>der</strong> AO entstehen. 172 Letztlich wäre somit das EBI<br />

die zweckdienstlichste Größe für die Ermittlung <strong>der</strong> Zinsdeckung. Bei <strong>der</strong> Verwendung<br />

einer <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Größen wäre ein entsprechen<strong>der</strong> Aufschlag auf die zu erreichende<br />

Zinsdeckungsquote vorzunehmen.<br />

Durch die Zinsdeckung kann dargestellt werden, inwieweit es dem Unternehmen mög-<br />

lich ist, die erfor<strong>der</strong>lichen Zinszahlungen aus dem Gewinn vor Steuern zu leisten. Au-<br />

167 Vgl. Haghani et al., Studie zum Management von Financial <strong>Covenants</strong>, S. 6.<br />

168 U.a. Hahn/Ortner, Risikoadäquate Kreditbepreisung, S. 357; Kästle, Rechtsfragen <strong>der</strong> Verwendung<br />

von <strong>Covenants</strong>, S. 68; Coenenberg, Jahresabschluss, S. 1077.<br />

169 Vgl. Haghani et al., Studie zum Management von Financial <strong>Covenants</strong>, S. 6.<br />

170 Vgl. Schackmann/Behling, Akquisitions- und Unternehmensfinanzierung, S. 791.<br />

171 Achtert ordnet die Zinsdeckungsklausel unter Verwendung des EBITDA sogar den Liquiditätsklauseln<br />

zu, vgl. hierzu Achtert, Dynamische Darlehenskonditionen, S. 88.<br />

172 Vgl. Siebert, Steuerliche Haftung, S. 397 f.

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