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Covenants im Firmenkundenkreditgeschäft der Volks - DHBW ...

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28 Financial <strong>Covenants</strong><br />

die zwischen <strong>der</strong> Eigenkapitalausstattung, <strong>der</strong> Verschuldung, dem Ertrag und <strong>der</strong> Liqui-<br />

dität des Unternehmens unterscheidet. 151<br />

5.3.1 Eigenkapitalausstattung<br />

Theoretisch existieren zwei nahe liegende Varianten zur Festlegung von <strong>Covenants</strong> be-<br />

züglich <strong>der</strong> Eigenkapitalausstattung: Eine absolute Höhe des Eigenkapitals o<strong>der</strong> eine<br />

relative Eigenkapitalquote.<br />

Die Möglichkeit <strong>der</strong> Vereinbarung einer relativen Eigenkapitalquote wird unter dem in<br />

Kapitel 5.3.2 behandelten Verschuldungsgrad subsumiert, da die Charakteristika und<br />

die Wirkung dieser beiden Kennzahlen äquivalent sind.<br />

Die Festlegung einer absoluten Höhe des Mindesteigenkapitals ist die gebräuchlichste<br />

Variante zur Sicherstellung <strong>der</strong> Eigenkapitalausstattung. 152 Auch wenn es sich um ein<br />

Sicherungsinstrument handelt, ist zur Best<strong>im</strong>mung dieser Größe eine Liquidationsrech-<br />

nung zu Fortführungswerten durchzuführen. Eine Berechnung mit Zerschlagungswerten<br />

wäre unpraktikabel, da auch das in Form des Jahresabschlusses vorliegende Zahlen-<br />

werk auf Fortführungswerten beruht. 153 Dies resultiert aus dem in § 252 Abs. 1 Nr. 2<br />

HGB vorgeschriebenen Going-Concern-Prinzip. Bei <strong>der</strong> Vertragsverhandlung muss ex-<br />

plizit geklärt werden, ob Mezzaninekapital wie z.B. nachrangige Darlehen dem Eigen-<br />

o<strong>der</strong> Fremdkapital zuzurechnen sind.<br />

Weiterhin müssen auch außerbilanziellen Geschäfte, wie z.B. Bürgschaften, Garantien<br />

und Leasinggeschäfte Berücksichtigung finden. 154<br />

Häufig werden <strong>Covenants</strong> bezüglich <strong>der</strong> Eigenkapitalausstattung um Vertragsklauseln<br />

mit sog. step-up provisions erweitert. 155 Durch diesen Vertragszusatz wird <strong>der</strong> Kredit-<br />

nehmer dazu verpflichtet in jedem Geschäftsjahr sein Eigenkapital absolut zu erhöhen.<br />

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Teile des Jahresgewinns thesauriert werden<br />

und damit <strong>im</strong> Unternehmen verbleiben. Da zukünftige Gewinnprognosen bei längerfris-<br />

tigen Krediten sehr schwierig sind, kann auch ein fester Prozentsatz des Unterneh-<br />

mensgewinns als Zuführungsbetrag vereinbart werden. Als gesetzliches Beispiel ist die<br />

Mindestzuführung gemäß § 150 AktG zu nennen.<br />

151 Vgl. Kästle, Rechtsfragen <strong>der</strong> Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 66.<br />

152 Vgl. Kästle, Rechtsfragen <strong>der</strong> Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 66.<br />

153 Vgl. Schackmann/Behling, Akquisitions- und Unternehmensfinanzierung, S. 790.<br />

154 Vgl. Kästle, Rechtsfragen <strong>der</strong> Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 67.<br />

155 Vgl. Lutz, Studie zum Einsatz von <strong>Covenants</strong>, S. 10.

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