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Covenants im Firmenkundenkreditgeschäft der Volks - DHBW ...

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Financial <strong>Covenants</strong> 27<br />

Um in <strong>der</strong> praktischen Anwendung einen wirklichen Nutzen zu stiften, sollten die ver-<br />

einbarten Financial <strong>Covenants</strong> verständlich und durchsetzungsstark sein. 146 In diesem<br />

Zusammenhang gilt es darauf zu achten, dass die Finanzkennzahlen nicht unnötig<br />

komplex werden und nicht zu viele Financial <strong>Covenants</strong> gleichzeitig eingesetzt werden.<br />

Dadurch wird vermieden, dass <strong>der</strong> Kreditnehmer zu stark eingeschränkt wird.<br />

Zudem kann sich <strong>der</strong> Kreditnehmer auf einzelne maßgebliche Zahlen fokussieren, de-<br />

ren Zustandekommen er nachvollziehen kann. Weiterhin ist auch eine genaue und ex-<br />

plizite Definition <strong>der</strong> Financial <strong>Covenants</strong> in die Verträge aufzunehmen um Unklarheiten<br />

o<strong>der</strong> Diskussionspotenzial zu vermeiden. 147 Die Kennzahlen sollten direkt aus <strong>der</strong> Bi-<br />

lanz und <strong>der</strong> Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet werden, sodass <strong>der</strong> Kreditnehmer<br />

selbst in <strong>der</strong> Lage ist, diese zu berechnen. Auch für den Kreditgeber ist so die Kontrolle<br />

<strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Kennzahlen einfacher.<br />

Des Weiteren sollten die Periodizität <strong>der</strong> Überwachung, eine eindeutige Formulierung<br />

<strong>der</strong> Sanktionen bei einer Verfehlung <strong>der</strong> Vereinbarungen, sowie eventuell Toleranz-<br />

grenzen für eine Unter- bzw. Überschreitung <strong>der</strong> Richtgrößen vertraglich festgehalten<br />

werden. 148<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Periodizität gibt es die Möglichkeit <strong>der</strong> Festlegung einer je<strong>der</strong>zeitigen<br />

Einhaltung o<strong>der</strong> einer stichtagsbezogenen Einhaltung. 149 Aus Sicht <strong>der</strong> Kreditgeber wä-<br />

re aufgrund <strong>der</strong> Aktualität eine je<strong>der</strong>zeitige Einhaltung vorzuziehen. Da die Kunden <strong>der</strong><br />

<strong>Volks</strong>- und Raiffeisenbanken vor allem die kleineren regionalen mittelständischen Un-<br />

ternehmen sind und diese in ihrem Rechnungswesen z.T. nicht <strong>im</strong>mer aktuelle Daten<br />

vorweisen können, 150 ist eine stichtagsbezogene Kontrolle generell praktikabler. Bei<br />

größeren Kreditnehmern mit einem ausgefeilten Controlling könnte eine je<strong>der</strong>zeitige<br />

Einhaltung geprüft werden. Insbeson<strong>der</strong>e die Verpflichtung des Kreditnehmers zur un-<br />

verzüglichen Selbstanzeige bei einem Verstoß gegen Financial <strong>Covenants</strong> würde sich<br />

hier anbieten.<br />

5.3 Unterarten und Umsetzbarkeit bei den <strong>Volks</strong>- und Raiffeisenbanken<br />

Theoretisch lassen sich auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Informationsquellen unendlich viele unter-<br />

schiedliche Kennzahlen ableiten. Es hat sich allerdings eine Differenzierung etabliert,<br />

146 Vgl. Breitenbach, Risikoorientierte Konditionenanpassung, S. 7.<br />

147 Vgl. Breitenbach, Risikoorientierte Konditionenanpassung, S. 7.<br />

148 Vgl. Achtert, Dynamische Darlehenskonditionen, S. 78.<br />

149 Vgl. Kästle, Rechtsfragen <strong>der</strong> Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 65.<br />

150 Dies ist in vielen Fällen auch nicht sinnvoll, da die Kosten den Nutzen übersteigen würden.

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