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Covenants im Firmenkundenkreditgeschäft der Volks - DHBW ...

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26 Financial <strong>Covenants</strong><br />

� Formulierung konkreter Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Vereinbarun-<br />

gen<br />

Unerlässlich für die Verwendung von Financial <strong>Covenants</strong> ist die vertragliche Einigung<br />

auf die Kontinuität <strong>der</strong> Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. 141 Bis auf wenige<br />

Ausnahmen erstellen die Firmenkunden <strong>der</strong> <strong>Volks</strong>- und Raiffeisenbanken ihre Jahres-<br />

abschlüsse nach den Vorgaben des HGB. IFRS, US-GAAP und an<strong>der</strong>e Rechnungsle-<br />

gungsstandards sind bisher selten. § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB schreibt zwar die Kontinui-<br />

tät <strong>der</strong> Bewertungsmethoden für HGB-bilanzierende Unternehmen gesetzlich vor, aller-<br />

dings darf gem. § 252 Abs. 2 HGB in begründeten Ausnahmefällen davon abgewichen<br />

werden. Im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung des BilMoG wird künftig auch die Kontinuität <strong>der</strong><br />

Ansatzmethoden in § 246 Abs. 3 HGB-E gesetzlich vorgeschrieben. 142 Eine Abwei-<br />

chung gemäß § 252 Abs. 2 HGB ist jedoch auch hier möglich. Im Falle solcher Abwei-<br />

chungen müsste vom Kreditnehmer ein Jahresabschluss nach den bisherigen Ansatz-<br />

und Bewertungsmethoden erstellt werden. 143 Da <strong>der</strong> Aufwand für den Kreditnehmer<br />

u.U. in Relation zum Nutzen des Kreditgebers unverhältnismäßig sein kann, könnte ei-<br />

ne Verhandlung neuer Soll-Zahlen für die Financial <strong>Covenants</strong> praktikabler sein.<br />

Die Festlegung <strong>der</strong> maßgeblichen Bilanzrelationen sollte mit Bedacht und bei jedem<br />

Kunden individuell erfolgen. Sinnvoll ist die Abstellung <strong>der</strong> Finanzkennzahlen auf die<br />

Schwächen des jeweiligen Engagements. Einfache Beispiele hierfür sind ein zu gerin-<br />

ger Ertrag o<strong>der</strong> eine niedrige Eigenkapitalquote. Weiterhin besteht bei einer falschen<br />

Wahl <strong>der</strong> Relationen die Gefahr, dass die Nachbesicherungsrechte <strong>der</strong> Banken, die sich<br />

aus den AGB-Banken ergeben, untergraben werden. Grundlage hierfür ist die Tatsa-<br />

che, dass die individuellen vertraglichen Vereinbarungen Vorrang vor den allgemeinen<br />

Vorgaben haben. 144 Um dieses Risiko zu umgehen, sollte eine Vertragsklausel einge-<br />

fügt werden, in <strong>der</strong> die weitere Gültigkeit <strong>der</strong> AGB-Banken festgelegt wird. 145<br />

141 Vgl. Kästle, Rechtsfragen <strong>der</strong> Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 65.<br />

142 Vgl. BMJ, Regierungsentwurf BilMoG, S. 5.<br />

143 Vgl. Kästle, Rechtsfragen <strong>der</strong> Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 65.<br />

144 Vgl. Leibenger, Mehr Freiraum bei Kreditvereinbarungen, S. 142.<br />

145 Vgl. Kellner/Ortner, Instrumente <strong>der</strong> Risikofrüherkennung, S. 74.

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