Covenants im Firmenkundenkreditgeschäft der Volks - DHBW ...
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22 Negative <strong>Covenants</strong><br />
Vermögen gezielt entziehen möchten und nicht das Interesse <strong>der</strong> Fortführung des Ge-<br />
schäftsbetriebes verfolgen.<br />
Von den an <strong>der</strong> Umfrage in Kapitel 7 teilnehmenden Kreditinstituten haben sich 12 %<br />
<strong>der</strong>er, die allgemeine <strong>Covenants</strong> verwenden, in <strong>der</strong> Vergangenheit für den Einsatz die-<br />
ser Vertragsklausel entschieden (siehe Frage 2.4).<br />
4.2.5 Change of Control-Klausel<br />
Die Change of Control-Klausel bzw. Owner Maintenance-Klausel soll es dem Kreditge-<br />
ber erlauben, bei einer Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Eigentümerstruktur auf <strong>der</strong> Seite des Kreditneh-<br />
mers einzuschreiten und negative Auswirkungen zu vermeiden. 122 Die Verwendung die-<br />
ser Vertragsklausel hat pr<strong>im</strong>är das Ziel die wirtschaftliche Identität des Schuldners zu<br />
wahren, die bei einer Integration in einen Konzern deutlich beeinträchtigt werden<br />
kann. 123 Die Komplexität dieser Klausel ist insbeson<strong>der</strong>e von <strong>der</strong> Rechtsform des<br />
Schuldners abhängig. Während bei einem einzelkaufmännischen Unternehmen <strong>der</strong><br />
Vertragsabschluss mit dem Kreditnehmer ausreicht, ist bei einer Gesellschaft auch die<br />
Einbindung und Zust<strong>im</strong>mung <strong>der</strong> Gesellschafter erfor<strong>der</strong>lich. 124 Abschließend muss <strong>der</strong><br />
Eigentümerwechsel, <strong>der</strong> dem Gläubiger z.B. ein außerordentliches Kündigungsrecht<br />
einräumt, <strong>im</strong> Vertrag genau definiert werden. 125<br />
Ein Einsatz <strong>der</strong> Klausel durch <strong>Volks</strong>- und Raiffeisenbanken kann bei ausgewählten,<br />
größeren Unternehmen jedoch trotz <strong>der</strong> Komplexität sinnvoll sein und wird von 10 %<br />
<strong>der</strong> allgemeine <strong>Covenants</strong> nutzenden Banken praktiziert (siehe Kapitel 7, Frage 2.4).<br />
4.3 Zwischenergebnis<br />
Ein Einsatz von Negative <strong>Covenants</strong> sollte bei <strong>Volks</strong>- und Raiffeisenbanken mit Bedacht<br />
erfolgen. Der Hauptgrund hierfür liegt in den potenziellen rechtlichen Risiken. Diese er-<br />
geben sich aus einer sittenwidrigen Knebelung des Kreditnehmers i.S.v. § 138 BGB, mit<br />
<strong>der</strong> Folge <strong>der</strong> gesamten o<strong>der</strong> teilweisen Nichtigkeit des Vertragswerks, 126 i.V.m. einem<br />
möglichen Schadenersatzanspruch gem. § 826 BGB. 127 Weiterhin kann eine Haftung<br />
des Kreditgebers für steuerliche Verbindlichkeiten des Kreditnehmers aus § 74 AO er-<br />
122<br />
Vgl. Hartmann-Wendels et al., Bankbetriebslehre, S. 176.<br />
123<br />
Vgl. Kästle, Rechtsfragen <strong>der</strong> Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 61.<br />
124<br />
Vgl. Achtert, Dynamische Darlehenskonditionen, S. 138.<br />
125<br />
Vgl. Fernandez, Das Ende <strong>der</strong> laxen <strong>Covenants</strong>, S. 17.<br />
126<br />
Vertiefend zur Nichtigkeit von Verträgen resultierend aus § 138 BGB, vgl. Säcker, Beck Münchner<br />
Kommentar, Bürgerliches Gesetzbuch, S.1713.<br />
127<br />
Vgl. Kästle, Rechtsfragen <strong>der</strong> Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 133.