Covenants im Firmenkundenkreditgeschäft der Volks - DHBW ...
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14 Positive <strong>Covenants</strong><br />
� Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG (wenn keine Bilanz<br />
erstellt wird)<br />
� Debitoren- und Kreditorenlisten<br />
� Auftragsbestände 79<br />
Insbeson<strong>der</strong>e die Einreichung <strong>der</strong> Business-Pläne und <strong>der</strong> Planrechnungen haben eine<br />
große Bedeutung bei <strong>der</strong> Beurteilung des Kreditnehmers. Sie haben nicht nur eine<br />
wichtige Aussagekraft über die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers, son<strong>der</strong>n<br />
geben bei einem späteren Soll-Ist-Vergleich auch Aufschluss über die Qualität des Ma-<br />
nagements 80 und des Controllings des Unternehmens. Gerade dies sind bedeutende<br />
Faktoren, da Managementfehler und insbeson<strong>der</strong>e ein fehlendes Controlling die Haupt-<br />
gründe für Unternehmensinsolvenzen sind (siehe Anhang 2). 81<br />
Die Einbindung von Informationspflichten 82 in die Kreditverträge durch <strong>Volks</strong>- und Raif-<br />
feisenbanken ist sinnvoll und erfolgt in <strong>der</strong> Praxis häufig. Frage 2.4 <strong>der</strong> Umfrage in Ka-<br />
pitel 7 zeigt, dass 95 % <strong>der</strong> <strong>Volks</strong>- und Raiffeisenbanken, die allgemeine <strong>Covenants</strong> 83<br />
verwenden, gezielt Informationspflichten nutzen. Das entspricht etwa 70 % aller an <strong>der</strong><br />
Umfrage teilnehmenden Banken. Die Durchsetzung be<strong>im</strong> Kreditnehmer ist aufgrund <strong>der</strong><br />
geringen Eingriffsintensität eher unproblematisch. Verstöße gegen das AGB-Recht o<strong>der</strong><br />
ein sittenwidriges Rechtsgeschäft gem. § 138 BGB sind aufgrund des beson<strong>der</strong>en In-<br />
formationsinteresses, nicht zuletzt durch § 18 KWG, kaum zu befürchten. 84 Tillmann<br />
weist daraufhin, dass zusätzliche Informationsrechte den Verdacht einer gesellschafter-<br />
ähnlichen Person und somit Risiken durch das Eigenkapitalersatzrecht nahe legen. 85<br />
Bei einem Einsatz von Information <strong>Covenants</strong> ist einzelfallbezogen abzuwägen, welche<br />
Unterlagen eingereicht werden müssen, um die Relation zwischen dem Nutzen des<br />
Kreditgebers und dem Aufwand für den Kreditnehmer in ein vernünftiges Verhältnis zu<br />
stellen. Es empfiehlt sich daher bei einem geringen Kreditrisiko nur die Unterlagen ein-<br />
zufor<strong>der</strong>n, die das Unternehmen ohnehin schon erstellt. Auf diese Art und Weise wird<br />
eine höhere Akzeptanz <strong>der</strong> Informationspflichten be<strong>im</strong> Kreditnehmer gewährleistet. Eine<br />
Verweigerung o<strong>der</strong> verzögerte Einreichung <strong>der</strong> Unterlagen ohne ersichtlichen Grund ist<br />
ein erstes Indiz für eine wirtschaftliche Problematik und sollte ein Anlass für eine ge-<br />
79<br />
Vgl. Bantleon/Schorr, Kapitaldienstfähigkeit, S. 40.<br />
80<br />
Vgl. Achtert, Dynamische Darlehenskonditionen, S. 67.<br />
81<br />
Vgl. Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, Studie zu Ursachen von Insolvenzen, S. 20.<br />
82<br />
Werden auch als Information <strong>Covenants</strong> bezeichnet.<br />
83<br />
Unter allgemeinen <strong>Covenants</strong> werden in dieser Arbeit Positive und Negative <strong>Covenants</strong> subsummiert.<br />
84<br />
Vgl. Gladenbeck/Rohle<strong>der</strong>, Mezzanine, S. 372.<br />
85<br />
Vgl. Tillmann, Gesellschafterähnliche Darlehensgeber, S. 200.