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Covenants im Firmenkundenkreditgeschäft der Volks - DHBW ...

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Grundlagen zu <strong>Covenants</strong> 9<br />

wendung von Negative und Financial <strong>Covenants</strong>, aufgrund <strong>der</strong> mit ihnen verbundenen<br />

rechtlichen Risiken, 49 nahe liegend.<br />

Des Weiteren ist auch die Durchführung eines Neu-Produkt-Prozesses bei <strong>der</strong> Einfüh-<br />

rung von <strong>Covenants</strong> zu prüfen. 50 Einerseits ist die Einführung eines neuen „Produktes“<br />

durch die Verwendung von <strong>Covenants</strong> zunächst fraglich. 51 An<strong>der</strong>erseits handelt es sich<br />

aber bei <strong>Covenants</strong> um Instrumente und bei <strong>der</strong>en Implementierung in die Kreditverträ-<br />

ge um Prozesse, in denen ein gewisses Risikopotenzial aufgrund <strong>der</strong> rechtlichen Ris-<br />

ken und <strong>der</strong> möglichen Reaktionen <strong>der</strong> Kunden steckt. Da bei <strong>der</strong> Verwendung von Co-<br />

venants auch eine weitergehende Qualifikation <strong>der</strong> Mitarbeiter und die Einführung neuer<br />

Arbeitsabläufe erfor<strong>der</strong>lich sind, liegen zwei Indikatoren für das Vorhandensein einer<br />

„Neuartigkeit“ vor, die notwendig für die Durchführung eines Neu-Produkt-Prozesses<br />

ist. 52 Abschließend weisen die MaRisk darauf hin, dass „soweit nach Einschätzung <strong>der</strong><br />

in die Arbeitsabläufe eingebundenen Organisationseinheiten Aktivitäten in einem neuen<br />

Produkt o<strong>der</strong> auf einem neuen Markt sachgerecht gehandhabt werden können, (...) die<br />

Anwendung des AT 8 nicht erfor<strong>der</strong>lich“ 53 ist. Ob eine sachgerechte Handhabung bei<br />

<strong>der</strong> Einführung von <strong>Covenants</strong> uneingeschränkt <strong>der</strong> Fall ist, kann zunächst angezweifelt<br />

werden. Insofern ist bei den Kreditinstituten die Durchführung eines Neu-Produkt-<br />

Prozesses erfor<strong>der</strong>lich. Folglich muss bei <strong>der</strong> erstmaligen Verwendung von <strong>Covenants</strong><br />

eine Analyse und Dokumentation des Risikogehalts <strong>der</strong> Vereinbarungen durchgeführt<br />

werden. 54 Auch ein Konzept zum Management <strong>der</strong> rechtlichen Risiken und <strong>der</strong> Kompe-<br />

tenzverteilung bezüglich des Einsatzes von <strong>Covenants</strong> muss entwickelt werden.<br />

2.6 Systematisierung<br />

Die Aufteilung von <strong>Covenants</strong> in einzelne Grundarten erfolgt in <strong>der</strong> Fachliteratur in un-<br />

terschiedlicher Art und Weise. Nach Heidorn, Jaster und Willeitner ist aufgrund <strong>der</strong> Viel-<br />

zahl von <strong>Covenants</strong> und <strong>der</strong> gegenseitigen Verflechtungen eine systematische Abhand-<br />

lung schwierig. 55 Um die Vielfalt <strong>der</strong> unterschiedlichen Definitionen zu verdeutlichen,<br />

folgt nun ein kurzer Überblick über die in <strong>der</strong> Literatur verwendeten Abgrenzungen:<br />

49<br />

Auf die rechtlichen Risken von Negative und Financial <strong>Covenants</strong> wird in den Kapiteln 4 und 5 näher<br />

eingegangen.<br />

50<br />

Vgl. BaFin, MaRisk, AT 8.<br />

51<br />

Vgl. Hahn/Ortner, Risikoadäquate Kreditbepreisung, S. 360.<br />

52<br />

Vgl. Hannemann et al., MaRisk-Kommentierung, S. 258.<br />

53<br />

BaFin, MaRisk, AT 8, Tz. 6.<br />

54<br />

Vgl. Hahn/Ortner, Risikoadäquate Kreditbepreisung, S. 360.<br />

55<br />

Vgl. Heidorn et al., Event Risk <strong>Covenants</strong>, S. 8.

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