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Covenants im Firmenkundenkreditgeschäft der Volks - DHBW ...

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Grundlagen zu <strong>Covenants</strong> 7<br />

<strong>Covenants</strong> eignen sich an<strong>der</strong>erseits auch zur Festlegung einer angemessenen Aus-<br />

schüttungsbemessungsgrundlage. Während nach <strong>der</strong> deutschen Rechnungslegung<br />

vorsichtig bewertet wird und die Kapitalerhaltung und folglich <strong>der</strong> Gläubigerschutz <strong>im</strong><br />

Vor<strong>der</strong>grund stehen, 40 för<strong>der</strong>n die US-GAAP pr<strong>im</strong>är eine umfangreiche Informationspo-<br />

litik gegenüber den Investoren. In diesem Zusammenhang erscheinen in den US-<br />

amerikanischen Kreditverträgen neben den Konditionen und den Sicherheiten auch Co-<br />

venants, die Ausschüttungsschranken darstellen. 41 Weiterhin werden auch sog. Ac-<br />

counting <strong>Covenants</strong> vereinbart, in denen die Zusammensetzung des ausschüttungsre-<br />

levanten Unternehmensgewinns genau definiert wird.<br />

2.4 Bedeutung von <strong>Covenants</strong> <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung des BilMoG<br />

Bereits 17 von 27 EU-Staaten erklären einen Jahresabschluss nach IFRS als Ausschüt-<br />

tungsbemessungsgrundlage für zulässig, wobei zumindest von einigen eine Überleitung<br />

vom erzielten zum tatsächlich verteilbaren Gewinn gefor<strong>der</strong>t wird. 42 Dies ist auch erfor-<br />

<strong>der</strong>lich, da die Pr<strong>im</strong>ärzielsetzung <strong>der</strong> IFRS (Offenlegung <strong>der</strong> entscheidungsrelevanten<br />

Informationen) <strong>im</strong>pliziert, dass Vorgaben bezüglich gesetzlicher Ausschüttungssperren<br />

nicht erfolgen. 43 Ergänzend werden in Län<strong>der</strong>n außerhalb <strong>der</strong> EU, in denen die Informa-<br />

tionsfunktion des Jahresabschlusses <strong>im</strong> Vor<strong>der</strong>grund steht, <strong>Covenants</strong> zur Erhaltung<br />

des Eigenkapitals eingesetzt (siehe Anhang 1). 44 Dies ist in Deutschland heute noch<br />

nicht erfor<strong>der</strong>lich. Der Gesetzentwurf <strong>der</strong> Bundesregierung für das BilMoG zeigt zwar in<br />

Teilen bereits eine Annäherung <strong>der</strong> HGB-Rechnungslegung an die IFRS, dem Gläubi-<br />

gerschutz wird jedoch u.a. durch die neuen Ausschüttungssperren des § 268 Abs. 8<br />

HGB-E 45 Rechnung getragen. Privatrechtliche Ausschüttungsbeschränkungen durch<br />

<strong>Covenants</strong> werden daher nicht benötigt.<br />

Allerdings kann die Bedeutung von <strong>Covenants</strong> für Kreditinstitute dennoch <strong>im</strong> Rahmen<br />

<strong>der</strong> Umsetzung des BilMoG steigen. Durch die Anhebung <strong>der</strong> Schwellenwerte in § 267<br />

Abs. 1 und 2 HGB-E 46 können einzelne große Kapitalgesellschaften zu mittelgroßen<br />

Kapitalgesellschaften und mittelgroße zu kleinen Kapitalgesellschaften werden. Daraus<br />

40 Vgl. Baetge et al., Bilanzen, S. 101.<br />

41 Vgl. Alberth, US-amerikanische Gläubigerbilanzen, S. 805.<br />

42 Vgl. KPMG, Capital Maintenance Study, S. 320.<br />

43 Vgl. Velte, Bilanzielle Kapitalerhaltung, S. 445.<br />

44 Vgl. KPMG, Capital Maintenance Study, S. 267.<br />

45 Vgl. BMJ, Regierungsentwurf BilMoG, S. 11.<br />

46 Vgl. BMJ, Regierungsentwurf BilMoG, S. 10.

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