Covenants im Firmenkundenkreditgeschäft der Volks - DHBW ...
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6 Grundlagen zu <strong>Covenants</strong><br />
nur einem Berater, zu reduzieren. 31 Zum an<strong>der</strong>en macht <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitige starke Wettbe-<br />
werb am Bankenmarkt einen Wechsel <strong>der</strong> bisherigen Bankverbindung o<strong>der</strong> einen Ab-<br />
schluss von Produkten bei dem jeweils günstigsten Kreditinstitut deutlich attraktiver. 32<br />
Aus diesem Grund muss dem bisher vorhandenen Informationsvorteil <strong>der</strong> <strong>Volks</strong>- und<br />
Raiffeisenbanken und <strong>der</strong> Sparkassen künftig deutlich weniger Bedeutung beigemes-<br />
sen werden, als dies heute noch <strong>der</strong> Fall ist.<br />
In diesem Zusammenhang ist <strong>der</strong> Einsatz von <strong>Covenants</strong> zum Abbau von Unsicherhei-<br />
ten sinnvoll. Vor allem die Reduktion <strong>der</strong> ex inter<strong>im</strong>en Unsicherheiten und dabei auch<br />
<strong>der</strong> Ausschluss von Moral Hazard auf Basis eines möglichen Interessenkonflikts zwi-<br />
schen Eigen- und Fremdkapitalgebern <strong>der</strong> kreditnehmenden Unternehmen 33 legt den<br />
Einsatz von <strong>Covenants</strong> nahe. Der Abschluss dieser individuellen Vereinbarungen kann<br />
für den Kreditgeber auch als Vertrauensanreiz interpretiert werden und folglich zu einer<br />
guten Geschäftsbeziehung führen. 34<br />
2.3 Herkunft<br />
Ihren Ursprung haben <strong>Covenants</strong> in Kreditverträgen <strong>im</strong> angloamerikanischen Raum. 35<br />
Hierfür sind maßgeblich zwei Faktoren verantwortlich:<br />
Einerseits machte es die Welle <strong>der</strong> Unternehmensübernahmen in den USA in den acht-<br />
ziger Jahren erfor<strong>der</strong>lich die Anleihegläubiger stärker zu schützen. 36 Da die meisten<br />
Übernahmen in Form von sog. Leveraged Buy Outs 37 umgesetzt wurden, erhöhte sich<br />
<strong>der</strong> Verschuldungsgrad <strong>der</strong> Unternehmen z.T. drastisch. Hierdurch verschlechterte sich<br />
die Bonität <strong>der</strong> Unternehmen und damit auch <strong>der</strong> Marktwert <strong>der</strong> entsprechenden Anlei-<br />
hen. Eine Abstufung einer Anleihe von Investment-Grade-Emittenten auf „Junk-Niveau“<br />
ist dabei durchaus möglich. 38 Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, wurden zu-<br />
nehmend sog. Event Risk <strong>Covenants</strong> in die Anleihebedingungen <strong>im</strong>plementiert um bei-<br />
spielsweise über Change of Control Klauseln 39 die Anleihegläubiger vor den Risiken<br />
entsprechen<strong>der</strong> Übernahmen zu schützen.<br />
31 Vgl. Kley, Finanzrestriktionen, S. 257.<br />
32 Vgl. Kley, Hausbankbeziehungen, S. 174.<br />
33 Vgl. Menz, Moral Hazard und <strong>Covenants</strong>, S. 776.<br />
34 Vgl. Velte, Reformierung des Kapitalerhaltungssystems, S. 642.<br />
35 Vgl. Kästle, Rechtsfragen <strong>der</strong> Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 23.<br />
36 Vgl. Schulte, Event Risks, S. 289.<br />
37 Mit Fremdkapital finanzierte Unternehmensübernahmen.<br />
38 Vgl. Fernandez, Das Ende <strong>der</strong> laxen <strong>Covenants</strong>, S. 17.<br />
39 Bieten Handlungsmöglichkeiten für Gläubiger bei einer Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Eigentümerstruktur des<br />
Schuldners, ausführlich hierzu Kapitel 4.2.5.