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Krankenversicherung im Rahmen eines DAAD-Postdoc-Stipendiums

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Allgemeine Hinweise zum Europäischen<br />

<strong>Krankenversicherung</strong>ssystem (EHIC)<br />

Quellen: GKV-Spitzenverband DVKA und GKV-Studentenservice<br />

� Die gesetzliche <strong>Krankenversicherung</strong> kommt <strong>im</strong> Ausland nur sehr begrenzt zum<br />

Tragen. Auch die Hausratversicherung- und Haftpflichtversicherung (z.B. über Eltern)<br />

gilt nicht bei einem - auch wenn nur vorübergehenden - Wohnsitz <strong>im</strong> Ausland.<br />

� Der Anspruch auf Erstattung von Behandlungskosten besteht nur bei<br />

Notfallbehandlungen und höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei<br />

Erbringung <strong>im</strong> Inland zu tragen hätte.<br />

� Versorgung <strong>im</strong> stationären Bereich kann <strong>im</strong> EU-/EWR-Ausland nur mit vorheriger<br />

Zust<strong>im</strong>mung der deutschen Krankenkasse erfolgen. Zust<strong>im</strong>mung ist, ausgenommen<br />

von unabweisbar notwendiger Behandlung, vor dem Krankenhausaufenthalt<br />

einzuholen.<br />

� Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport sowie die Rückführung <strong>im</strong><br />

Todesfall sind nicht erstattungsfähig. Diese Risiken sowie für eventuelle Restkosten<br />

sollten durch eine private Auslandskrankenversicherung abgedeckt werden.<br />

� Es ist den Studierenden dringend zu empfehlen sich vor dem Auslandsaufenthalt über<br />

den Versicherungsschutz (dies gilt auch für Privatversicherte) zu informieren.

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