Krankenversicherung im Rahmen eines DAAD-Postdoc-Stipendiums
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<strong>Rahmen</strong>bedingungen der ERASMUS-Mobilität: kleine<br />
Versicherungskunde<br />
Marina Palm, Referat 294<br />
ERASMUS-Regionaltagungen in Osnabrück und Bamberg<br />
am 29./30.09. und 06./07.10.2011
Allgemeine Hinweise zum Europäischen<br />
<strong>Krankenversicherung</strong>ssystem (EHIC)<br />
Quellen: GKV-Spitzenverband DVKA und GKV-Studentenservice<br />
� Die gesetzliche <strong>Krankenversicherung</strong> kommt <strong>im</strong> Ausland nur sehr begrenzt zum<br />
Tragen. Auch die Hausratversicherung- und Haftpflichtversicherung (z.B. über Eltern)<br />
gilt nicht bei einem - auch wenn nur vorübergehenden - Wohnsitz <strong>im</strong> Ausland.<br />
� Der Anspruch auf Erstattung von Behandlungskosten besteht nur bei<br />
Notfallbehandlungen und höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei<br />
Erbringung <strong>im</strong> Inland zu tragen hätte.<br />
� Versorgung <strong>im</strong> stationären Bereich kann <strong>im</strong> EU-/EWR-Ausland nur mit vorheriger<br />
Zust<strong>im</strong>mung der deutschen Krankenkasse erfolgen. Zust<strong>im</strong>mung ist, ausgenommen<br />
von unabweisbar notwendiger Behandlung, vor dem Krankenhausaufenthalt<br />
einzuholen.<br />
� Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport sowie die Rückführung <strong>im</strong><br />
Todesfall sind nicht erstattungsfähig. Diese Risiken sowie für eventuelle Restkosten<br />
sollten durch eine private Auslandskrankenversicherung abgedeckt werden.<br />
� Es ist den Studierenden dringend zu empfehlen sich vor dem Auslandsaufenthalt über<br />
den Versicherungsschutz (dies gilt auch für Privatversicherte) zu informieren.
Kritisch/Problematisch<br />
� Referat 114 mussten in den letzten Jahren leider vermehrt feststellen, dass die Mitarbeiter<br />
der gesetzlichen Krankenkassen die Studierenden falsch beraten!<br />
� z.B. die GKV kann bei einem Auslandssemester = Urlaubssemester ausgesetzt werden<br />
oder über die GKV sind nur für längstens 3 Monate <strong>im</strong> Ausland versichert)<br />
� Fakt ist, dass in jedem Land und dort wiederum sogar von Ort zu Ort der<br />
<strong>Krankenversicherung</strong>sschutz bzw. die Kostenregulierung/ -erstattung differiert und<br />
dadurch auf den Studierenden Kosten in nicht unerheblicher Höhe zukommen können<br />
� Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist dringend zu empfehlen.<br />
� Die <strong>DAAD</strong> kombinierte Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung des <strong>DAAD</strong> ist genau auf<br />
diesen Personenkreis zugeschnitten und die Versicherungsleistungen entsprechen denen,<br />
die der <strong>DAAD</strong> auch für seine individuell geförderten Stipendiaten abschließt.
Kombinierte Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung über<br />
den Gruppenvertrag des <strong>DAAD</strong><br />
� Vertragspartner: Continentale <strong>Krankenversicherung</strong> a.G. und Generali Versicherung AG<br />
München<br />
� Die Versicherung leistet in den Outgoer-Programmen weltweit für privatärztliche<br />
Behandlungen (ambulanten/stationär). In den Incomer-Programmen <strong>im</strong> ambulanten<br />
Bereich privatärztlich und bei stationären Heilbehandlungen <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> der allgemeinen<br />
Pflegeklasse (Regelleistungen ohne freie Arzt- und bessere Unterbringung).<br />
� Erasmus SMP Incomer/Outgoer – Monatsprämie EUR 23,50<br />
� Erasmus SMS Incomer/Outgoer – Monatsprämie EUR 54,50<br />
� Die Unterlagen sind zum Downloaden auf der homepage des <strong>DAAD</strong> eingestellt<br />
� Informationen für Deutsche/Service/Versicherungen – Tarife 720 oder 726<br />
� Informationen für Ausländer/Service/Versicherungen – Tarife 720 oder 762
<strong>DAAD</strong>-Gruppenvertrag<br />
Leistungen/Versicherungsschutz<br />
� Medizinisch notwendige Heilbehandlungen ambulant und stationär inklusive<br />
Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen (laut eingeführten Vorsorgeprogrammen)<br />
� Ärztlich verordnete Medikamente, physiotherapeutische Behandlungen, Hilfsmittel in<br />
einfacher Ausführung, einschl. Zuschuss für Sehhilfen aufgrund geänderter Sehstärke bis<br />
max<strong>im</strong>al 80,00 Euro (Wartezeit vier Monate)<br />
� Schmerzstillende Zahnbehandlungen (Karies, Wurzelbehandlung, Extraktionen, Röntgen<br />
etc.) einschließlich Füllungen in einfacher Ausführung<br />
� Kein Leistungsschutz besteht für vorvertragliche Erkrankungen bzw. Behandlungen aus<br />
laufenden Versicherungsfällen, Zahnersatz- und kieferorthopädische Behandlungen,<br />
Behandlung von psychischen Erkrankungen und für Entbindungskosten die vor Ablauf der<br />
achtmonatigen Wartefrist (maßgeblich ist der voraussichtliche Entbindungstermin)