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Krankenversicherung im Rahmen eines DAAD-Postdoc-Stipendiums

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<strong>Rahmen</strong>bedingungen der ERASMUS-Mobilität: kleine<br />

Versicherungskunde<br />

Marina Palm, Referat 294<br />

ERASMUS-Regionaltagungen in Osnabrück und Bamberg<br />

am 29./30.09. und 06./07.10.2011


Allgemeine Hinweise zum Europäischen<br />

<strong>Krankenversicherung</strong>ssystem (EHIC)<br />

Quellen: GKV-Spitzenverband DVKA und GKV-Studentenservice<br />

� Die gesetzliche <strong>Krankenversicherung</strong> kommt <strong>im</strong> Ausland nur sehr begrenzt zum<br />

Tragen. Auch die Hausratversicherung- und Haftpflichtversicherung (z.B. über Eltern)<br />

gilt nicht bei einem - auch wenn nur vorübergehenden - Wohnsitz <strong>im</strong> Ausland.<br />

� Der Anspruch auf Erstattung von Behandlungskosten besteht nur bei<br />

Notfallbehandlungen und höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei<br />

Erbringung <strong>im</strong> Inland zu tragen hätte.<br />

� Versorgung <strong>im</strong> stationären Bereich kann <strong>im</strong> EU-/EWR-Ausland nur mit vorheriger<br />

Zust<strong>im</strong>mung der deutschen Krankenkasse erfolgen. Zust<strong>im</strong>mung ist, ausgenommen<br />

von unabweisbar notwendiger Behandlung, vor dem Krankenhausaufenthalt<br />

einzuholen.<br />

� Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport sowie die Rückführung <strong>im</strong><br />

Todesfall sind nicht erstattungsfähig. Diese Risiken sowie für eventuelle Restkosten<br />

sollten durch eine private Auslandskrankenversicherung abgedeckt werden.<br />

� Es ist den Studierenden dringend zu empfehlen sich vor dem Auslandsaufenthalt über<br />

den Versicherungsschutz (dies gilt auch für Privatversicherte) zu informieren.


Kritisch/Problematisch<br />

� Referat 114 mussten in den letzten Jahren leider vermehrt feststellen, dass die Mitarbeiter<br />

der gesetzlichen Krankenkassen die Studierenden falsch beraten!<br />

� z.B. die GKV kann bei einem Auslandssemester = Urlaubssemester ausgesetzt werden<br />

oder über die GKV sind nur für längstens 3 Monate <strong>im</strong> Ausland versichert)<br />

� Fakt ist, dass in jedem Land und dort wiederum sogar von Ort zu Ort der<br />

<strong>Krankenversicherung</strong>sschutz bzw. die Kostenregulierung/ -erstattung differiert und<br />

dadurch auf den Studierenden Kosten in nicht unerheblicher Höhe zukommen können<br />

� Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist dringend zu empfehlen.<br />

� Die <strong>DAAD</strong> kombinierte Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung des <strong>DAAD</strong> ist genau auf<br />

diesen Personenkreis zugeschnitten und die Versicherungsleistungen entsprechen denen,<br />

die der <strong>DAAD</strong> auch für seine individuell geförderten Stipendiaten abschließt.


Kombinierte Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung über<br />

den Gruppenvertrag des <strong>DAAD</strong><br />

� Vertragspartner: Continentale <strong>Krankenversicherung</strong> a.G. und Generali Versicherung AG<br />

München<br />

� Die Versicherung leistet in den Outgoer-Programmen weltweit für privatärztliche<br />

Behandlungen (ambulanten/stationär). In den Incomer-Programmen <strong>im</strong> ambulanten<br />

Bereich privatärztlich und bei stationären Heilbehandlungen <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> der allgemeinen<br />

Pflegeklasse (Regelleistungen ohne freie Arzt- und bessere Unterbringung).<br />

� Erasmus SMP Incomer/Outgoer – Monatsprämie EUR 23,50<br />

� Erasmus SMS Incomer/Outgoer – Monatsprämie EUR 54,50<br />

� Die Unterlagen sind zum Downloaden auf der homepage des <strong>DAAD</strong> eingestellt<br />

� Informationen für Deutsche/Service/Versicherungen – Tarife 720 oder 726<br />

� Informationen für Ausländer/Service/Versicherungen – Tarife 720 oder 762


<strong>DAAD</strong>-Gruppenvertrag<br />

Leistungen/Versicherungsschutz<br />

� Medizinisch notwendige Heilbehandlungen ambulant und stationär inklusive<br />

Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen (laut eingeführten Vorsorgeprogrammen)<br />

� Ärztlich verordnete Medikamente, physiotherapeutische Behandlungen, Hilfsmittel in<br />

einfacher Ausführung, einschl. Zuschuss für Sehhilfen aufgrund geänderter Sehstärke bis<br />

max<strong>im</strong>al 80,00 Euro (Wartezeit vier Monate)<br />

� Schmerzstillende Zahnbehandlungen (Karies, Wurzelbehandlung, Extraktionen, Röntgen<br />

etc.) einschließlich Füllungen in einfacher Ausführung<br />

� Kein Leistungsschutz besteht für vorvertragliche Erkrankungen bzw. Behandlungen aus<br />

laufenden Versicherungsfällen, Zahnersatz- und kieferorthopädische Behandlungen,<br />

Behandlung von psychischen Erkrankungen und für Entbindungskosten die vor Ablauf der<br />

achtmonatigen Wartefrist (maßgeblich ist der voraussichtliche Entbindungstermin)

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