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Was Unternehmer wissen sollten: Viele weitere Fachbeiträge, interessante Tipps, Checklisten und Arbeitshilfen aus <strong>de</strong>n Bereichen Steuern,<br />
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Wie stelle ich eine Rechnung richtig?<br />
Fehler in einer Rechnung sind beson<strong>de</strong>rs lästig: Die Korrektur kostet Zeit, die Buchhaltung stimmt nicht<br />
mehr, und die Fehler wer<strong>de</strong>n meist auch noch in die Umsatzsteuer-Voranmeldung übernommen. Deshalb<br />
sollten Sie beim Ausstellen einer Rechnung beson<strong>de</strong>rs genau sein. VON CECILIA HARDENBERG<br />
DIE LÖSUNG<br />
Wenn Sie ein Produkt verkaufen o<strong>de</strong>r eine Leistung erbringen,<br />
müssen Sie spätestens nach sechs Monaten Ihre Rechnung stellen.<br />
Der Leistungsmonat wird nicht mitgerechnet. Wenn Sie beispielsweise<br />
im Januar das Bad eines Kun<strong>de</strong>n sanieren, müssen Sie ihm<br />
spätestens im Juli die Rechnung schicken. Dabei sollten Sie einige<br />
Punkte beachten.<br />
1. Pfl ichtangaben einer Rechnung<br />
> Name und vollständige Anschrift <strong>de</strong>s Rechnungsstellers,<br />
> Name und vollständige Anschrift <strong>de</strong>s Rechnungsempfängers,<br />
> Ihre vom Finanzamt erteilte Steuernummer o<strong>de</strong>r Ihre vom<br />
Bun<strong>de</strong>szentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-<br />
I<strong>de</strong>ntifi kationsnummer (USt-IdNr.),<br />
> Ausstellungsdatum <strong>de</strong>r Rechnung,<br />
> fortlaufen<strong>de</strong> Rechnungsnummer,<br />
> Menge und Art (han<strong>de</strong>lsübliche Bezeichnung) <strong>de</strong>r gelieferten<br />
Gegenstän<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Art und Umfang <strong>de</strong>r sonstigen Leistung,<br />
> Zeitpunkt <strong>de</strong>r Lieferung beziehungsweise Leistung,<br />
DAS IST ZU BEACHTEN<br />
Denken Sie an die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen<br />
Ihre Buchhaltung muss so eingerichtet sein, dass die Aufzeichnungspfl<br />
ichten für die Umsatzsteuer erfüllt und die Umsätze für<br />
die Voranmeldung getrennt wer<strong>de</strong>n. Für die geson<strong>de</strong>rt abzugeben<strong>de</strong><br />
zusammenfassen<strong>de</strong> Meldung (bei Auslandsgeschäften)<br />
müssen darüber hinaus die Umsatzsteuer-I<strong>de</strong>ntifi kationsnummer<br />
(USt-IdNr.) und die Bemessungsgrundlagen je Empfänger innergemeinschaftlicher<br />
Lieferungen aufgezeichnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Alle Eingangsrechnungen, die Sie als Unternehmer erhalten, müssen<br />
Sie im Original zehn Jahre lang aufbewahren. Von je<strong>de</strong>r Ausgangsrechnung<br />
müssen Sie eine Kopie anfertigen und diese ebenfalls<br />
zehn Jahre aufbewahren. Sie sollten daher getrennte Ordner<br />
für Ein- und Ausgangsrechnungen anlegen und diese nach Daten<br />
sortieren. Dasselbe gilt für Buchungs- und an<strong>de</strong>re Papierbelege.<br />
Was Unternehmer wissen sollten:<br />
Viele weitere Fachbeiträge, interessante Tipps, Checklisten<br />
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ProFirma 04 2012<br />
> Netto-Entgelt und gegebenenfalls die im Voraus vereinbarte<br />
Entgeltmin<strong>de</strong>rung (Nachlass, Skonto),<br />
> anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Umsatzsteuersatz sowie <strong>de</strong>n auf das Entgelt<br />
entfallen<strong>de</strong>n Steuerbetrag,<br />
> bei Steuerbefreiung: Einen Hinweis auf die Steuerbefreiung.<br />
Wichtig: Buchen Sie die Umsatzsteuer, sobald Sie die Rechnung<br />
erstellen. Sie gelangt damit automatisch in die richtige Umsatzsteuer-Voranmeldung.<br />
2. Beachten Sie die Kleinunternehmerregelung<br />
Für Kleinunternehmer und Grün<strong>de</strong>r gibt es einige Erleichterungen.<br />
Sie sind von <strong>de</strong>r Umsatzsteuer befreit und wer<strong>de</strong>n wie Verbraucher<br />
behan<strong>de</strong>lt. Sie müssen also keine Umsatzsteuer an das Finanzamt<br />
abführen, sofern sie folgen<strong>de</strong> Punkte beachten:<br />
> Sie weisen keine Umsatzsteuer aus.<br />
> Sie weisen auf die Anwendung <strong>de</strong>r Kleinunternehmerregelung<br />
hin („Gemäß § 19 UStG ist keine Umsatzsteuer enthalten.“)<br />
> Sie geben keine Steuer-I<strong>de</strong>ntifi kationsnummer an<br />
PRAXISBEISPIEL<br />
Unberechtigter Umsatzsteuerausweis<br />
Fall: Herr Schwarz stellt als Kleinunternehmer eine Rechnung über<br />
1.000 Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer.<br />
Folge: Die Rechnung enthält zwar die Min<strong>de</strong>stangaben, aber Herr<br />
Schwarz hätte als Kleinunternehmer eine solche Rechnung gar<br />
nicht ausstellen dürfen. Es han<strong>de</strong>lt sich <strong>de</strong>shalb um einen unberechtigten<br />
Steuerausweis. Da er die Umsatzsteuer angibt, muss er<br />
<strong>de</strong>n Betrag von 190 Euro an das Finanzamt zahlen.<br />
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