07.01.2013 Aufrufe

Fokus - Haufe.de

Fokus - Haufe.de

Fokus - Haufe.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Was Unternehmer wissen sollten: Viele weitere Fachbeiträge, interessante Tipps, Checklisten und Arbeitshilfen aus <strong>de</strong>n Bereichen Steuern,<br />

Buchhaltung, Finanzen, Werben und Verkaufen fi n<strong>de</strong>n Sie im Internet auf <strong>de</strong>r neuen Website von Lexware unter www.lexware.<strong>de</strong><br />

Wie stelle ich eine Rechnung richtig?<br />

Fehler in einer Rechnung sind beson<strong>de</strong>rs lästig: Die Korrektur kostet Zeit, die Buchhaltung stimmt nicht<br />

mehr, und die Fehler wer<strong>de</strong>n meist auch noch in die Umsatzsteuer-Voranmeldung übernommen. Deshalb<br />

sollten Sie beim Ausstellen einer Rechnung beson<strong>de</strong>rs genau sein. VON CECILIA HARDENBERG<br />

DIE LÖSUNG<br />

Wenn Sie ein Produkt verkaufen o<strong>de</strong>r eine Leistung erbringen,<br />

müssen Sie spätestens nach sechs Monaten Ihre Rechnung stellen.<br />

Der Leistungsmonat wird nicht mitgerechnet. Wenn Sie beispielsweise<br />

im Januar das Bad eines Kun<strong>de</strong>n sanieren, müssen Sie ihm<br />

spätestens im Juli die Rechnung schicken. Dabei sollten Sie einige<br />

Punkte beachten.<br />

1. Pfl ichtangaben einer Rechnung<br />

> Name und vollständige Anschrift <strong>de</strong>s Rechnungsstellers,<br />

> Name und vollständige Anschrift <strong>de</strong>s Rechnungsempfängers,<br />

> Ihre vom Finanzamt erteilte Steuernummer o<strong>de</strong>r Ihre vom<br />

Bun<strong>de</strong>szentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-<br />

I<strong>de</strong>ntifi kationsnummer (USt-IdNr.),<br />

> Ausstellungsdatum <strong>de</strong>r Rechnung,<br />

> fortlaufen<strong>de</strong> Rechnungsnummer,<br />

> Menge und Art (han<strong>de</strong>lsübliche Bezeichnung) <strong>de</strong>r gelieferten<br />

Gegenstän<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Art und Umfang <strong>de</strong>r sonstigen Leistung,<br />

> Zeitpunkt <strong>de</strong>r Lieferung beziehungsweise Leistung,<br />

DAS IST ZU BEACHTEN<br />

Denken Sie an die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen<br />

Ihre Buchhaltung muss so eingerichtet sein, dass die Aufzeichnungspfl<br />

ichten für die Umsatzsteuer erfüllt und die Umsätze für<br />

die Voranmeldung getrennt wer<strong>de</strong>n. Für die geson<strong>de</strong>rt abzugeben<strong>de</strong><br />

zusammenfassen<strong>de</strong> Meldung (bei Auslandsgeschäften)<br />

müssen darüber hinaus die Umsatzsteuer-I<strong>de</strong>ntifi kationsnummer<br />

(USt-IdNr.) und die Bemessungsgrundlagen je Empfänger innergemeinschaftlicher<br />

Lieferungen aufgezeichnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Alle Eingangsrechnungen, die Sie als Unternehmer erhalten, müssen<br />

Sie im Original zehn Jahre lang aufbewahren. Von je<strong>de</strong>r Ausgangsrechnung<br />

müssen Sie eine Kopie anfertigen und diese ebenfalls<br />

zehn Jahre aufbewahren. Sie sollten daher getrennte Ordner<br />

für Ein- und Ausgangsrechnungen anlegen und diese nach Daten<br />

sortieren. Dasselbe gilt für Buchungs- und an<strong>de</strong>re Papierbelege.<br />

Was Unternehmer wissen sollten:<br />

Viele weitere Fachbeiträge, interessante Tipps, Checklisten<br />

und Arbeitshilfen aus <strong>de</strong>n Bereichen Steuern, Buchhaltung,<br />

Finanzen, Werben und Verkaufen fi n<strong>de</strong>n Sie im Internet auf<br />

<strong>de</strong>r neuen Website von Lexware unter www.lexware.<strong>de</strong><br />

ProFirma 04 2012<br />

> Netto-Entgelt und gegebenenfalls die im Voraus vereinbarte<br />

Entgeltmin<strong>de</strong>rung (Nachlass, Skonto),<br />

> anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Umsatzsteuersatz sowie <strong>de</strong>n auf das Entgelt<br />

entfallen<strong>de</strong>n Steuerbetrag,<br />

> bei Steuerbefreiung: Einen Hinweis auf die Steuerbefreiung.<br />

Wichtig: Buchen Sie die Umsatzsteuer, sobald Sie die Rechnung<br />

erstellen. Sie gelangt damit automatisch in die richtige Umsatzsteuer-Voranmeldung.<br />

2. Beachten Sie die Kleinunternehmerregelung<br />

Für Kleinunternehmer und Grün<strong>de</strong>r gibt es einige Erleichterungen.<br />

Sie sind von <strong>de</strong>r Umsatzsteuer befreit und wer<strong>de</strong>n wie Verbraucher<br />

behan<strong>de</strong>lt. Sie müssen also keine Umsatzsteuer an das Finanzamt<br />

abführen, sofern sie folgen<strong>de</strong> Punkte beachten:<br />

> Sie weisen keine Umsatzsteuer aus.<br />

> Sie weisen auf die Anwendung <strong>de</strong>r Kleinunternehmerregelung<br />

hin („Gemäß § 19 UStG ist keine Umsatzsteuer enthalten.“)<br />

> Sie geben keine Steuer-I<strong>de</strong>ntifi kationsnummer an<br />

PRAXISBEISPIEL<br />

Unberechtigter Umsatzsteuerausweis<br />

Fall: Herr Schwarz stellt als Kleinunternehmer eine Rechnung über<br />

1.000 Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer.<br />

Folge: Die Rechnung enthält zwar die Min<strong>de</strong>stangaben, aber Herr<br />

Schwarz hätte als Kleinunternehmer eine solche Rechnung gar<br />

nicht ausstellen dürfen. Es han<strong>de</strong>lt sich <strong>de</strong>shalb um einen unberechtigten<br />

Steuerausweis. Da er die Umsatzsteuer angibt, muss er<br />

<strong>de</strong>n Betrag von 190 Euro an das Finanzamt zahlen.<br />

69

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!