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Beispiel 2: Die XY-GmbH vermietet eigene Immobilien und verwaltet eigenen Grundbesitz. Der Gewinn<br />

2011 beträgt 100.000 Euro. Der Hebesatz zur Gewerbesteuer beträgt 400 Prozent. Die XY-GmbH ließ sich<br />

im Jahr 2011 eine Photovoltaikanlage auf einem seiner Gebäu<strong>de</strong> installieren und erzielte daraus Vergütungen.<br />

Der Gewinn erhöht sich wegen Ausgaben in gleicher Höhe nicht.<br />

Risiken bei <strong>de</strong>r Gewerbesteuer. Die<br />

Re<strong>de</strong> ist vom Wegfall <strong>de</strong>r erweiterten<br />

Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1<br />

Sätze 2 und 3 GewStG. Hintergrund:<br />

Viele Unternehmen glie<strong>de</strong>rn Betriebsgebäu<strong>de</strong><br />

aus Haftungsgrün<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r aus<br />

steuerlichen Grün<strong>de</strong>n in eigene Firmen<br />

aus. Eine solche Konstruktion bringt<br />

Vorteile bei <strong>de</strong>r Gewerbesteuer. Denn<br />

besteht die Tätigkeit eines Unternehmens<br />

in <strong>de</strong>r bloßen Grundstücksverwaltung,<br />

fällt keine Gewerbesteuer an<br />

(erweiterte Grundstückskürzung). Fatal<br />

wird es aber dann, wenn ein solches<br />

Unternehmen eine Photovoltaikanlage<br />

installieren lässt und aus <strong>de</strong>r Einspeisung<br />

<strong>de</strong>s Stroms in das Netz Einnahmen<br />

erzielt. Dann erkennt das Finanzamt die<br />

komplette Grundstückskürzung nicht<br />

mehr an (FG Berlin-Bran<strong>de</strong>nburg, Az. 6<br />

K 6181/08), siehe Beispiel 2 oben.<br />

ProFirma rät: Wer trotz erweiterter<br />

Grundstückskürzung eine Photovoltaikanlage<br />

auf <strong>de</strong>m Dach eines betrieblichen<br />

Gebäu<strong>de</strong>s installieren lassen<br />

ProFirma 04 2012<br />

GRATISTOOL <strong>de</strong>s Monats<br />

ProFirma PROFESSIONAL<br />

Einen kostenlosen Fachbeitrag zum Thema<br />

aus <strong>de</strong>m Angebot von ProFirma Professional<br />

fi n<strong>de</strong>n Sie auf www.profi rma.<strong>de</strong><br />

Ganzheitliches Energiemanagement Der<br />

Fachbeitrag gibt wertvolle Hinweise für eine<br />

nachhaltige Energieversorgung im Betrieb.<br />

Ohne Photovoltaikanlage Mit Photovoltaikanlage<br />

Gewinn aus Gewerbebetrieb 100.000 Euro 100.000 Euro<br />

Erweiterte Grundstückskürzung nach<br />

§ 9 Nr. 1 Satz 2GewStG<br />

- 100.000 Euro 0 Euro<br />

Gewerbeertrag 0 Euro 100.000 Euro<br />

Gewerbesteuer 0 Euro 14.000 Euro<br />

Fazit: Die Vergütungen aus <strong>de</strong>m Betreiben <strong>de</strong>s Photovoltaikanlage sind für die erweiterte Grundstückskürzung<br />

schädlich und führen zur Besteuerung.<br />

möchte, sollte die Dachfl äche an ein<br />

verbun<strong>de</strong>nes Unternehmen vermieten,<br />

dass anschließend die Photovoltaikanlage<br />

baut. Durch die Vermietung <strong>de</strong>r<br />

Dachfl äche ist die bloße Vermögensverwaltung<br />

als Voraussetzung für die<br />

erweiterte Grundstückskürzung wie<strong>de</strong>r<br />

gewahrt.<br />

1x1 <strong>de</strong>r Photovoltaik<br />

Gestaltungsspielraum bei <strong>de</strong>r Umsatzsteuer<br />

Viele Betreiber von Photovoltaikanlagen<br />

fragen sich, ob es möglich ist, von<br />

<strong>de</strong>r Normalbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung<br />

zu wechseln. Der<br />

Grund: Sie erwarten nach <strong>de</strong>m Bau<br />

keine größeren Ausgaben mit Vorsteuererstattung<br />

mehr und wollen sich <strong>de</strong>n<br />

Papierkram ersparen.<br />

Die Antwort lautet: Ein Wechsel ist möglich.<br />

Das Finanzamt hat jedoch eine Hür<strong>de</strong><br />

eingebaut. Sonst wür<strong>de</strong>n Betreiber<br />

von Photovoltaikanlagen sich im ersten<br />

Gewerbeanmeldung<br />

Nach <strong>de</strong>r Installation <strong>de</strong>r Anlage muss<br />

bei <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> eine Gewerbeanmeldung<br />

erfolgen. Viele Gemein<strong>de</strong>n<br />

verzichten jedoch angesichts <strong>de</strong>r nur<br />

spärlichen Gewinne auf die Anmeldung<br />

eines Gewerbes.<br />

Investitionsabzugsbetrag<br />

Den Investitionsabzugsbetrag tragen<br />

Betreiber vor Installation <strong>de</strong>r Anlage<br />

in das Formular G zur Einkommensteuererklärung<br />

ein.<br />

Merkblatt<br />

Ein kostenloses Merkblatt zum<br />

Thema fi n<strong>de</strong>n Interessierte unter<br />

www.wiso.iww.<strong>de</strong>.<br />

Jahr die Vorsteuer aus sämtlichen Rechnungen<br />

erstatten lassen und sich vom<br />

zweiten Jahr an als Kleinunternehmer<br />

einstufen lassen. Aus diesem Grund<br />

dürfen Betreiber je nach Typ <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage<br />

frühestens nach fünf o<strong>de</strong>r<br />

zehn Jahren zur Kleinunternehmerregelung<br />

wechseln. Bei einem früheren<br />

Wechsel verlangt das Finanzamt einen<br />

Teil <strong>de</strong>r Vorsteuer aus <strong>de</strong>m Kaufpreis und<br />

aus <strong>de</strong>r Installation wie<strong>de</strong>r zurück (§ 15a<br />

Abs. 1 UStG).<br />

Wartezeit für Wechsel ohne Vorsteuerrückerstattung<br />

Anlagentyp Wartezeit<br />

Auf-Dach-Photovoltaikanlage: Dieser Typ von Anlage ist kein wesentlicher Bestandteil<br />

<strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s (OFD Frankfurt, Verfügung vom 17.10.2011, Az. S 7316 A-2-St 128).<br />

Dachintegrierte Photovoltaikanlage: Da solche Anlagen zugleich als Dachersatz dienen,<br />

gehören sie zum Gebäu<strong>de</strong>.<br />

Fünf Jahre<br />

Zehn Jahre<br />

Beispiel: Im Jahr 2004 ließen Sie eine dachintegrierte Photovoltaikanlage installieren. Kostenpunkt mit<br />

Dachsanierung: 30.000 Euro zzgl. 4.800 Euro Umsatzsteuer. Im Jahr 2012 lassen Sie sich beim Finanzamt<br />

als Kleinunternehmer einstufen.<br />

Folge: Da Sie die Zehnjahresfrist für dachintegrierte Anlagen nicht eingehalten haben, müssen Sie die<br />

im Jahr 2004 erstattete Vorsteuer im Jahr 2012 teilweise zurückzahlen. Zurückzuzahlen sind 20 Prozent<br />

von 4.800 Euro, also 960 Euro.<br />

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