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Finanzen & Steuern<br />

Steuertipps<br />

Photovoltaik<br />

Licht und Schatten im Steuerdschungel<br />

Wer Solarstrom auf <strong>de</strong>m eigenen Dach erzeugt, profi tiert nicht nur von <strong>de</strong>r Einspeisevergütung.<br />

Hinzu kommen Steuerersparnisse – wenn die Regeln beachtet wer<strong>de</strong>n. VON OTTFRIED WEISS<br />

Trotz <strong>de</strong>r geplanten Kürzung <strong>de</strong>r Solarstromför<strong>de</strong>rung<br />

vom 1. April 2012 an<br />

boomt das Geschäft mit Photovoltaikanlagen.<br />

Denn neben <strong>de</strong>n gewünschten<br />

Einsparungen beim Strom lockt Kun<strong>de</strong>n<br />

vor allem die Aussicht auf Steuerersparnisse.<br />

Doch nicht immer geht<br />

die Rechnung mit <strong>de</strong>m Finanzamt auf.<br />

ProFirma beleuchtet die steuerlichen<br />

Vor- und Nachteile.<br />

Vorteil für Privatleute:<br />

Planung <strong>de</strong>r Investition<br />

Sind Kun<strong>de</strong>n unschlüssig, ob sie sich<br />

eine Photovoltaikanlage auf das Dach<br />

ihres Eigenheims installieren lassen sollen,<br />

überzeugt meist ein Zauberwort:<br />

Der Investitionsabzugsbetrag. Da Eigenheimbesitzer<br />

mit <strong>de</strong>r Einspeisung<br />

<strong>de</strong>s gewonnenen Stroms gegen Vergütung<br />

Gewerbetreiben<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n, stehen<br />

ihnen auch die steuerlichen Privilegien<br />

eines Gewerbetreiben<strong>de</strong>n zu.<br />

ProFirma rät: Deshalb ist <strong>de</strong>r Investitionsabzugsbetrag<br />

nach § 7g Abs. 1 EStG<br />

interessant. Danach können beim Finanzamt<br />

bereits bei Planung <strong>de</strong>s Kaufs<br />

einer Photovoltaikanlage 40 Prozent<br />

<strong>de</strong>r voraussichtlichen Investitionskosten<br />

als Betriebsausgaben geltend gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n. Steuererstattungen sind<br />

die angenehme Folge, wie Beispiel 1 unten<br />

zeigt.<br />

Kürzungen bei Rente und<br />

Sozialleistungen<br />

Beim Kauf einer Photovoltaikanlage<br />

vergessen viele private Investoren aber<br />

oftmals, dass sie durch <strong>de</strong>n neuen Status<br />

als Gewerbetreiben<strong>de</strong> auch Nachteile erlei<strong>de</strong>n<br />

können. Schreiben Betreiber von<br />

Photovoltaikanlagen nämlich schwarze<br />

Zahlen – also Gewinne –, droht Ungemach.<br />

So etwa bei Frührentnern o<strong>de</strong>r<br />

bei Arbeitslosen, bei <strong>de</strong>nen es zu Kürzungen<br />

<strong>de</strong>r Renten o<strong>de</strong>r Sozialleistungen<br />

kommen kann. Doch es gibt eine<br />

Möglichkeit, diese Risiken zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

Bei Eheleuten sollte die Rechnung<br />

über die Photovoltaikanlage nur auf <strong>de</strong>n<br />

Namen <strong>de</strong>s Ehegatten lauten, <strong>de</strong>r keine<br />

Frührente bezieht. In diesem Fall wird<br />

nur er zum Gewerbetreiben<strong>de</strong>n, und <strong>de</strong>r<br />

Ehegatte mit <strong>de</strong>r Frührente bezieht somit<br />

keine schädlichen Nebeneinkünfte.<br />

ProFirma rät: Sind Kürzungen bei <strong>de</strong>r<br />

Frührente o<strong>de</strong>r bei Sozialleistungen erfolgt,<br />

kann die Photovoltaikanlage auf<br />

nur einen Ehegatten o<strong>de</strong>r einen an<strong>de</strong>ren<br />

Familienangehörigen übertragen<br />

wer<strong>de</strong>n. Das funktioniert aber nur für<br />

die Zukunft und nicht für die Vergangenheit<br />

(Bayerisches Lan<strong>de</strong>samt für<br />

Steuern, Verfügung vom 17.2.2012, Az.<br />

S 7104.1.1-9/2 St33). Hier sollte jedoch<br />

ein Steuerberater hinzugezogen wer<strong>de</strong>n,<br />

<strong>de</strong>r die Weichen so stellt, dass das<br />

Finanzamt die Übertragung anerkennt.<br />

Nachteil für Unternehmer:<br />

Risiko Gewerbesteuer<br />

Auch Unternehmer mit hohem Energiebedarf<br />

setzen verstärkt auf Photovoltaikanlagen.<br />

Doch hier drohen bei<br />

bestimmten Konstellationen eklatante<br />

Beispiel 1: Herr und Frau Huber lassen sich im Jahr 2011 zum Thema Photovoltaik beraten. Bei<strong>de</strong> beschließen,<br />

En<strong>de</strong> 2012 eine 30.000 Euro teure Anlage auf das Dach ihres Eigenheims installieren zu lassen.<br />

Das Jahreseinkommen <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n beträgt 90.000 Euro.<br />

Zu versteuern<strong>de</strong>s Einkommen 2011<br />

ohne Investitionsabzugsbetrag<br />

Abzug<br />

Investitionsabzugsbetrag<br />

Ohne<br />

Investitionsabzugsbetrag<br />

90.000 Euro 90.000 Euro<br />

Steuerlast (Einkommensteuer, Soli) 22.936 Euro<br />

Abzug Investitionsabzugsbetrag - 12.000 Euro (40 Prozent<br />

von 30.000 Euro)<br />

52 ProFirma 04 2012<br />

0 Euro<br />

Steuerlast 18.247 Euro 22.936 Euro<br />

Steuererstattung 2011 4.689 Euro<br />

Hinweis: Das Finanzamt verlangt zum Abzug <strong>de</strong>s Investitionsabzugsbetrags eine bereits verbindliche<br />

Bestellung <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage. Dem Finanzgericht Münster genügt jedoch <strong>de</strong>r plausible Nachweis zur<br />

Investitionsabsicht ohne Bestellung (Urteil vom 8.2.2012, Az. 11 K 3035/10 E).

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