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Finanzen & Steuern<br />
Steuertipps<br />
Photovoltaik<br />
Licht und Schatten im Steuerdschungel<br />
Wer Solarstrom auf <strong>de</strong>m eigenen Dach erzeugt, profi tiert nicht nur von <strong>de</strong>r Einspeisevergütung.<br />
Hinzu kommen Steuerersparnisse – wenn die Regeln beachtet wer<strong>de</strong>n. VON OTTFRIED WEISS<br />
Trotz <strong>de</strong>r geplanten Kürzung <strong>de</strong>r Solarstromför<strong>de</strong>rung<br />
vom 1. April 2012 an<br />
boomt das Geschäft mit Photovoltaikanlagen.<br />
Denn neben <strong>de</strong>n gewünschten<br />
Einsparungen beim Strom lockt Kun<strong>de</strong>n<br />
vor allem die Aussicht auf Steuerersparnisse.<br />
Doch nicht immer geht<br />
die Rechnung mit <strong>de</strong>m Finanzamt auf.<br />
ProFirma beleuchtet die steuerlichen<br />
Vor- und Nachteile.<br />
Vorteil für Privatleute:<br />
Planung <strong>de</strong>r Investition<br />
Sind Kun<strong>de</strong>n unschlüssig, ob sie sich<br />
eine Photovoltaikanlage auf das Dach<br />
ihres Eigenheims installieren lassen sollen,<br />
überzeugt meist ein Zauberwort:<br />
Der Investitionsabzugsbetrag. Da Eigenheimbesitzer<br />
mit <strong>de</strong>r Einspeisung<br />
<strong>de</strong>s gewonnenen Stroms gegen Vergütung<br />
Gewerbetreiben<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n, stehen<br />
ihnen auch die steuerlichen Privilegien<br />
eines Gewerbetreiben<strong>de</strong>n zu.<br />
ProFirma rät: Deshalb ist <strong>de</strong>r Investitionsabzugsbetrag<br />
nach § 7g Abs. 1 EStG<br />
interessant. Danach können beim Finanzamt<br />
bereits bei Planung <strong>de</strong>s Kaufs<br />
einer Photovoltaikanlage 40 Prozent<br />
<strong>de</strong>r voraussichtlichen Investitionskosten<br />
als Betriebsausgaben geltend gemacht<br />
wer<strong>de</strong>n. Steuererstattungen sind<br />
die angenehme Folge, wie Beispiel 1 unten<br />
zeigt.<br />
Kürzungen bei Rente und<br />
Sozialleistungen<br />
Beim Kauf einer Photovoltaikanlage<br />
vergessen viele private Investoren aber<br />
oftmals, dass sie durch <strong>de</strong>n neuen Status<br />
als Gewerbetreiben<strong>de</strong> auch Nachteile erlei<strong>de</strong>n<br />
können. Schreiben Betreiber von<br />
Photovoltaikanlagen nämlich schwarze<br />
Zahlen – also Gewinne –, droht Ungemach.<br />
So etwa bei Frührentnern o<strong>de</strong>r<br />
bei Arbeitslosen, bei <strong>de</strong>nen es zu Kürzungen<br />
<strong>de</strong>r Renten o<strong>de</strong>r Sozialleistungen<br />
kommen kann. Doch es gibt eine<br />
Möglichkeit, diese Risiken zu vermei<strong>de</strong>n.<br />
Bei Eheleuten sollte die Rechnung<br />
über die Photovoltaikanlage nur auf <strong>de</strong>n<br />
Namen <strong>de</strong>s Ehegatten lauten, <strong>de</strong>r keine<br />
Frührente bezieht. In diesem Fall wird<br />
nur er zum Gewerbetreiben<strong>de</strong>n, und <strong>de</strong>r<br />
Ehegatte mit <strong>de</strong>r Frührente bezieht somit<br />
keine schädlichen Nebeneinkünfte.<br />
ProFirma rät: Sind Kürzungen bei <strong>de</strong>r<br />
Frührente o<strong>de</strong>r bei Sozialleistungen erfolgt,<br />
kann die Photovoltaikanlage auf<br />
nur einen Ehegatten o<strong>de</strong>r einen an<strong>de</strong>ren<br />
Familienangehörigen übertragen<br />
wer<strong>de</strong>n. Das funktioniert aber nur für<br />
die Zukunft und nicht für die Vergangenheit<br />
(Bayerisches Lan<strong>de</strong>samt für<br />
Steuern, Verfügung vom 17.2.2012, Az.<br />
S 7104.1.1-9/2 St33). Hier sollte jedoch<br />
ein Steuerberater hinzugezogen wer<strong>de</strong>n,<br />
<strong>de</strong>r die Weichen so stellt, dass das<br />
Finanzamt die Übertragung anerkennt.<br />
Nachteil für Unternehmer:<br />
Risiko Gewerbesteuer<br />
Auch Unternehmer mit hohem Energiebedarf<br />
setzen verstärkt auf Photovoltaikanlagen.<br />
Doch hier drohen bei<br />
bestimmten Konstellationen eklatante<br />
Beispiel 1: Herr und Frau Huber lassen sich im Jahr 2011 zum Thema Photovoltaik beraten. Bei<strong>de</strong> beschließen,<br />
En<strong>de</strong> 2012 eine 30.000 Euro teure Anlage auf das Dach ihres Eigenheims installieren zu lassen.<br />
Das Jahreseinkommen <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n beträgt 90.000 Euro.<br />
Zu versteuern<strong>de</strong>s Einkommen 2011<br />
ohne Investitionsabzugsbetrag<br />
Abzug<br />
Investitionsabzugsbetrag<br />
Ohne<br />
Investitionsabzugsbetrag<br />
90.000 Euro 90.000 Euro<br />
Steuerlast (Einkommensteuer, Soli) 22.936 Euro<br />
Abzug Investitionsabzugsbetrag - 12.000 Euro (40 Prozent<br />
von 30.000 Euro)<br />
52 ProFirma 04 2012<br />
0 Euro<br />
Steuerlast 18.247 Euro 22.936 Euro<br />
Steuererstattung 2011 4.689 Euro<br />
Hinweis: Das Finanzamt verlangt zum Abzug <strong>de</strong>s Investitionsabzugsbetrags eine bereits verbindliche<br />
Bestellung <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage. Dem Finanzgericht Münster genügt jedoch <strong>de</strong>r plausible Nachweis zur<br />
Investitionsabsicht ohne Bestellung (Urteil vom 8.2.2012, Az. 11 K 3035/10 E).