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Finanzen & Steuern – Bilanzierung<br />

dürfte für einige Unternehmen zur Nagelprobe wer<strong>de</strong>n. Das<br />

elektronische Portal <strong>de</strong>r Finanzverwaltung prüft die Jahresabschlüsse<br />

automatisch auf Plausibilität. Bei Unstimmigkeiten<br />

o<strong>de</strong>r Rechenfehlern wer<strong>de</strong>n die Daten zurückgewiesen. Die<br />

E-Bilanz gilt dann als nicht abgegeben.<br />

Pilotphase erweist sich als Fehlschlag<br />

In <strong>de</strong>r Praxis hakt es an vielen Ecken und Kanten. Die Pilotphase,<br />

<strong>de</strong>ren Ergebnisse seit August 2011 vorliegen, scheiterte<br />

kläglich: Die E-Bilanz-Testgruppe startete mit 110 Unternehmen,<br />

84 blieben bis zum En<strong>de</strong> dabei, aber nur 68 schafften<br />

es, ihre Datensätze elektronisch zu übermitteln. Daraufhin<br />

besserte die Finanzverwaltung nach, strich 13 Muss-Fel<strong>de</strong>r,<br />

die zwingend auszufüllen sind, und schuf 30 neue Auffangpositionen,<br />

in <strong>de</strong>r Unternehmen nicht näher aufgeschlüsselte<br />

Sammelbuchungen übermitteln können, wenn sich aus <strong>de</strong>r<br />

Buchführung keine <strong>de</strong>taillierteren Informationen ableiten lassen.<br />

In <strong>de</strong>r Anfangsphase zählt sicherlich <strong>de</strong>r gute Wille. So<br />

sieht das BMF-Schreiben vom 28. September 2011 vor, dass<br />

TAXONOMIE<br />

Die Wunschliste <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />

Die aktuelle Taxonomie umfasst – je nach Rechtsform – zwischen 684 und 857 mögliche Fel<strong>de</strong>r für Stamm- und Finanzdaten<br />

sowie Auffangpositionen für nicht näher aufgeschlüsselte Buchungen. 394 bis 460 davon gelten als Pfl ichtpositionen.<br />

Allerdings erlaubt die Finanzverwaltung vorläufi g noch die Übermittlung von Muss-Fel<strong>de</strong>rn ohne Wert, falls sich die<br />

Daten nicht aus <strong>de</strong>r Buchhaltung ableiten lassen. Der Fiskus verlangt Auskünfte aus folgen<strong>de</strong>n Bereichen:<br />

Stammdaten:<br />

> Dokumenteninformationen (Firmenname, Sachbearbeiter,<br />

Hauptansprechpartner),<br />

> Informationen zum Bericht (Jahresabschlussbericht, Bilanzierungsstandard,<br />

Berichtsperio<strong>de</strong>, Prüfer, Bestätigung <strong>de</strong>s<br />

Prüfers) und<br />

> zum Unternehmen (Rechtsform, Größe, Gesellschafter, Han<strong>de</strong>lsregisternummer,<br />

Umsatzsteuer-I<strong>de</strong>ntifi kationsnummer).<br />

Jahresabschluss:<br />

> Bilanz,<br />

> Haftungsverhältnisse,<br />

> G&V (Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren),<br />

> Ergebnisverwendungsrechnung,<br />

> Kapitalkontenentwicklung für Personenhan<strong>de</strong>lsgesellschaften/Mitunternehmerschaften<br />

(verpfl ichtend vom<br />

Wirtschaftsjahr 2015 an),<br />

> Eigenkapitalspiegel,<br />

> Kapitalfl ussrechnung,<br />

> Anhang mit Anlagespiegel,<br />

> Lagebericht,<br />

> steuerliche Modifi kationen (Überleitungsrechnung <strong>de</strong>r<br />

Wertansätze aus <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsbilanz zur Steuerbilanz und<br />

Zusatzangaben),<br />

Muss-Fel<strong>de</strong>r notfalls ohne Wert, also leer (NIL für Not in List),<br />

ans Finanzamt geschickt wer<strong>de</strong>n dürfen, wenn diese nicht in<br />

<strong>de</strong>r Buchhaltung geführt wer<strong>de</strong>n.<br />

„Anfangs reicht es <strong>de</strong>r Finanzverwaltung, wenn Unternehmen<br />

die Summen- und Sal<strong>de</strong>nliste richtig zuordnen“, sagt<br />

Sebastian Koch, Partner <strong>de</strong>r BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

in Essen. „Künftig müssen die Betriebe aber weitere<br />

Datenquellen wie Nebenbücher einbeziehen, etwa das<br />

Beteiligungsverzeichnis und das Anlagenbuch“, präzisiert<br />

<strong>de</strong>r E-Bilanz-Experte. Er rechnet damit, dass die Auffangpositionen<br />

nach fünf bis sechs Jahren wie<strong>de</strong>r verschwin<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Fiskus dann die volle Aufschlüsselung <strong>de</strong>r<br />

Bilanzdaten verlangen wer<strong>de</strong>. Der Berater rät Firmenchefs<br />

daher zu einer Grundsatzentscheidung: Entwe<strong>de</strong>r gleich<br />

richtig umstellen und die volle Taxonomie übernehmen<br />

o<strong>de</strong>r die Auffangpositionen nutzen und mögliche Prüfungen<br />

seitens <strong>de</strong>r Finanzämter abwarten. „Dann allerdings wird<br />

die E-Bilanz zum Dauerbrenner und Unternehmen müssen<br />

ständig nachbessern“, gibt Koch zu be<strong>de</strong>nken. Welche Stra-<br />

> Bericht <strong>de</strong>s Aufsichtsrats, Beschlüsse und Erklärungen,<br />

> Detailinformationen zu Positionen (z.B. Kontensal<strong>de</strong>n).<br />

Anhang und Lagebericht können Unternehmen freiwillig<br />

elektronisch übermitteln. Die Papierform ist aber weiterhin<br />

zulässig. Unter www.eSteuer.<strong>de</strong> hat die Finanzverwaltung die<br />

amtlich vorgeschriebenen Taxonomien sowie eine Übersicht<br />

<strong>de</strong>r Software-Anbieter veröffentlicht, <strong>de</strong>ren Produkte die<br />

E-Bilanz unterstützen. Die Programme von Lexware beispielsweise<br />

sind schon auf die E-Bilanz umgestellt.<br />

Ausnahmen:<br />

Verlängerte Übergangsfristen<br />

Eine längere Übergangszeit räumt die Finanzverwaltung <strong>de</strong>n<br />

folgen<strong>de</strong>n Unternehmen ein. Die E-Bilanz wird für sie erstmals<br />

für Wirtschaftsjahre zur Pfl icht, die nach <strong>de</strong>m 31.12.2014<br />

beginnen. Von <strong>de</strong>r Schonfrist profi tieren:<br />

> inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen,<br />

> ausländische Betriebsstätten inländischer Unternehmen,<br />

> Betriebe gewerblicher Art juristischer Personen <strong>de</strong>s öffentlichen<br />

Rechts sowie<br />

> steuerpfl ichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbegünstigter<br />

Körperschaften und Vereine.<br />

44 ProFirma 04 2012<br />

Foto: privat

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