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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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<strong>GUV</strong>-I <strong>8651</strong><br />

Sicherung von Arbeitsgruben<br />

gegen Hineinstürzen<br />

� Werden Arbeitsgruben nicht benutzt,<br />

müssen sie gegen Hineinstürzen von<br />

Personen gesichert werden.<br />

� Die wirksamste Sicherung ist die<br />

Abdeckung, z.B. durch einzulegende<br />

Gitterroste, Holzbohlen oder spezielle<br />

Abdeckungssysteme für Arbeitsgruben.<br />

� Abdeckungen sind insbesondere dann<br />

erforderlich, wenn bauliche Anlagen<br />

mit Arbeitsgruben ständig als Stellplatzbereiche<br />

für Feuerwehrfahrzeuge<br />

genutzt werden.<br />

� Arbeitsgruben, die häufig benutzt<br />

werden, können anstelle von<br />

Abdeckungen auch umwehrt werden,<br />

z.B. mit Hilfe von Rohrständern und<br />

Ketten oder Seilen.<br />

� Umwehrungen müssen einen Abstand<br />

von mindestens 50 cm von den<br />

Absturzkanten der Arbeitsöffnungen<br />

haben.<br />

� Offene Arbeitsöffnungen dürfen nicht<br />

übersprungen werden. Ggf. sind Übergangsstege<br />

vorzusehen.<br />

Das Abdecken nicht benutzter Teile von<br />

Arbeitsgruben ist <strong>im</strong>mer die sicherste Lösung.<br />

100<br />

� Öffnungen von Arbeitsgruben müssen<br />

deutlich erkennbar sein, z.B. durch<br />

gelb-schwarze Gefahrenkennzeichnung<br />

der Ränder.<br />

� Besondere Radabweiser in Längsrichtung<br />

von Arbeitsgruben sind nicht<br />

erforderlich. Sie bilden eine ständige<br />

Stolpergefahr und verhindern das<br />

Hineinfahren von Fahrzeugen nicht.<br />

� Zugänge, hinter denen sich eine<br />

Arbeitsöffnung befindet, sind durch<br />

ein Warnzeichen „Warnung vor einer<br />

Gefahrstelle“ mit dem Zusatz<br />

„Vorsicht Grube“ zu kennzeichnen.<br />

Zusätzlich sind hinter dem Zugang<br />

bauliche Maßnahmen vorzusehen,<br />

z.B. herausnehmbare Geländer.<br />

� Über und dicht neben ungesicherten<br />

Arbeitsöffnungen dürfen keine<br />

Arbeiten vorgenommen werden, die<br />

auch an einem anderen Arbeitsplatz<br />

ausgeführt werden können.<br />

Umwehrung des<br />

nicht benutzten Teils<br />

der Arbeitsgrube – statt<br />

des Flatterbandes sind<br />

Ketten oder Seile zu<br />

verwenden.<br />

Warnung am Zugang<br />

vor der dahinter<br />

liegenden Arbeitsöffnung<br />

der Grube –<br />

das Warnzeichen fehlt.<br />

<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong> – Arbeitshilfen für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutz B 6

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