07.01.2013 Aufrufe

GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

B 4 Sichere Durchfahrten und Feuerwehrtore<br />

Gefahren <strong>im</strong> Torbereich von Feuerwehrhäusern werden durch sicher zu<br />

betätigende Tore und Durchfahrten mit ausreichendem <strong>Sicherheit</strong>sabstand<br />

zwischen Fahrzeugen und Gebäudeteilen vermieden. Bei nicht ausreichendem<br />

<strong>Sicherheit</strong>sabstand müssen einengende Gebäudeteile mit einer gelbschwarzen<br />

Gefahrenkennzeichnung versehen sein.<br />

Für den Neubau von Feuerwehrhäusern oder die bauliche Änderung von<br />

Tordurchfahrten sind die Planungsgrundlagen der DIN 14 092 Teil 1 anzuwenden<br />

und Tore nach DIN 14 092 Teil 2 vorzusehen.<br />

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige bauliche und organisatorische<br />

Regelungen für Durchfahrten und Tore in Feuerwehrhäusern.<br />

Bauliche Anlagen und Einrichtungen<br />

83<br />

B 4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!