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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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Stellplätze<br />

für Feuerwehrfahrzeuge –<br />

Mindestanforderungen<br />

� Zwischen Fahrzeugen, Geräten und<br />

Gebäudeteilen muss bei geöffneten<br />

Fahrzeugtüren oder -klappen ein<br />

Verkehrsweg von mindestens 0,5 m<br />

verbleiben.<br />

Hinweis: Bei nebeneinander stehenden<br />

Fahrzeugen sind jeweils nur die<br />

geöffneten Türen oder Klappen eines<br />

Fahrzeuges zu berücksichtigen.<br />

� Soweit Mindestanforderungen unterschritten<br />

sind, müssen bauliche<br />

Änderungen angestrebt werden.<br />

� Übergangsweise sind organisatorische<br />

Regelungen zu treffen. Herausgefahrene<br />

Fahrzeuge können z.B. erst<br />

vor dem Tor von der Mannschaft<br />

besetzt werden.<br />

a<br />

Bauliche Anlagen und Einrichtungen<br />

a<br />

a<br />

� Es wird empfohlen, ständige Hindernisse<br />

und Gefahrstellen deutlich<br />

erkennbar und dauerhaft durch gelbschwarze<br />

Streifen zu kennzeichnen.<br />

Dies sind z.B. Stellen, an denen die<br />

Gefahr des Anstoßens, Einklemmens,<br />

Quetschens, Stürzens, Ab- oder<br />

Ausrutschens oder Stolperns von<br />

Personen besteht.<br />

� Bei Fahrzeug-Neubeschaffungen ist<br />

zu prüfen, ob bei größeren Fahrzeugabmessungen<br />

die Mindestanforderungen<br />

für Verkehrswege erhalten<br />

bleiben. Ein Unterschreiten der<br />

Mindestanforderungen darf mit einer<br />

Neubeschaffung nicht verbunden<br />

sein.<br />

a ≥ 0,5 m<br />

a<br />

79<br />

B 3

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