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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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<strong>GUV</strong>-I <strong>8651</strong><br />

Instandhaltung von<br />

Beleuchtungseinrichtungen<br />

� Bereits bei der Planung und Errichtung<br />

von Beleuchtungsanlagen sind die<br />

Erfordernisse für eine sicherheitsgerechte<br />

Instandhaltung zu berücksichtigen.<br />

� Instandhaltungsarbeiten an<br />

Beleuchtungseinrichtungen dürfen in<br />

der Regel nur von Elektrofachkräften<br />

ausgeführt werden, dies gilt z.B. für<br />

die Reparatur von Leuchten.<br />

� Zu den Arbeiten, die auch andere<br />

Personen ausführen dürfen, gehören<br />

z.B.:<br />

• Auswechseln von Glühlampen und<br />

Leuchtstoffröhren,<br />

• Reinigen von geschlossenen<br />

Leuchten,<br />

• Auswechseln von Überglocken an<br />

Leuchten,<br />

• Auswechseln von Schraubsicherungen,<br />

• Sichtkontrollen auf äußere Schäden.<br />

Typische Instandhaltungsarbeit: Auswechseln<br />

einer Leuchtstoffröhre mit Hilfe einer Stehleiter<br />

76<br />

� Auftretende Mängel an Beleuchtungseinrichtungen,<br />

die die <strong>Sicherheit</strong> beeinträchtigen,<br />

sind sofort zu beheben,<br />

z.B.:<br />

• bei Ausfall von Lampen,<br />

• wenn sich Teile von Leuchten lösen,<br />

• bei Beschädigung von Leuchtenabdeckungen,<br />

wenn die Schutzart<br />

dadurch beeinträchtigt wird.<br />

� Arbeiten an hoch gelegenen<br />

Beleuchtungseinrichtungen nur von<br />

sicheren Arbeitsplätzen ausführen,<br />

z.B. das Auswechseln von Leuchtstoffröhren.<br />

� Be<strong>im</strong> Ersatz von Leuchten ist darauf<br />

zu achten, dass gegenüber vorhandenen<br />

Leuchten die gleiche<br />

Lichtfarbe, Farbwiedergabestufe und<br />

Lampenleistung eingehalten werden.<br />

<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong> – Arbeitshilfen für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutz B 2

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