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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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B 2 Künstliche Beleuchtung<br />

Verkehrswege und Arbeitsplätze in Feuerwehreinrichtungen müssen bei<br />

nicht ausreichendem Tageslicht künstlich beleuchtet werden. Wichtigstes<br />

Kriterium der künstlichen Beleuchtung ist die Beleuchtungsstärke. Weitere<br />

Gütekriterien der Beleuchtung sind z.B. die Begrenzung der Blendung,<br />

Lichtfarbe und Farbwiedergabe sowie Lichtrichtung, Schattigkeit und<br />

Gleichmäßigkeit.<br />

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für Planung, Installation, Betrieb<br />

und Instandhaltung künstlicher Beleuchtungen in Feuerwehreinrichtungen.<br />

Schön anzusehen: Beleuchtung einer Feuerwache als Kunstobjekt<br />

Bauliche Anlagen und Einrichtungen<br />

71<br />

B 2

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