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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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Fußböden in Gebäuden<br />

� Einen speziell für Feuerwehrhäuser<br />

entwickelten Bodenbelag gibt es nicht.<br />

� Bodenbeläge in Arbeitsräumen und<br />

Arbeitsbereichen mit erhöhter Rutschgefahr<br />

müssen rutschhemmend und<br />

leicht zu reinigen sein.<br />

� Bodenbeläge sind nach den Anforderungen<br />

der <strong>GUV</strong>-Regel „Fußböden in<br />

Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen<br />

mit Rutschgefahr“ (<strong>GUV</strong>-R 181, bisher<br />

<strong>GUV</strong> 26.18) auszuwählen.<br />

� Für Bodenbeläge in Waschräumen<br />

und Duschen sind die Anforderungen<br />

der <strong>GUV</strong>-<strong>Information</strong> „Bodenbeläge<br />

für nassbelastete Barfußbereiche“<br />

(<strong>GUV</strong>-I 8527, bisher <strong>GUV</strong> 26.17) zu<br />

berücksichtigen.<br />

� Bodenbeläge werden je nach Größe<br />

der Rutschgefahr fünf verschiedenen<br />

Bewertungsgruppen zugeordnet<br />

(Gruppe R9 bis Gruppe R13). In<br />

Feuerwehrhäusern sind Bodenbeläge<br />

folgender Bewertungsgruppen<br />

erforderlich, z.B. für<br />

• Eingangsbereiche . . . . . . . . . . . R9<br />

• Fahrzeugstellplätze . . . . . . . . . R12<br />

• Waschhallen . . . . . . . . . . . . R11/V4<br />

• Arbeitsgruben . . . . . . . . . R12/V4*<br />

• Instandsetzungsund<br />

Wartungsräume . . . . . . . . . R11<br />

• Lagerräume für<br />

Öle und Fette . . . . . . . . . . . R12/V6<br />

• Sanitärräume . . . . . . . . . . . . . . R10<br />

• Schulungsräume . . . . . . . . . . . . R9<br />

• Räume für Schlauchpflege-Einrichtungen<br />

. . . . . . . . R12<br />

Hinweis:<br />

R = Rutschhemmung,<br />

V = Verdrängungsraum,<br />

* = Hier eignen sich auch Metallroste<br />

Bauliche Anlagen und Einrichtungen<br />

� In benachbarten Räumen soll die<br />

Bewertungsgruppe der Rutschhemmung<br />

nicht mehr als um den<br />

Wert „1“ voneinander abweichen.<br />

� Bodenbeläge in Arbeitsräumen und<br />

Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr,<br />

die den Anforderungen an die Rutschhemmung<br />

nicht genügen, können<br />

nachträglich in ihrer Rutschhemmung<br />

verbessert werden. Geeignet hierfür<br />

sind Verfahren der Oberflächenbehandlung<br />

wie Oberflächenfinish,<br />

mechanische oder chemische Nachbehandlung.<br />

� Die Rutschhemmung von Bodenbelägen<br />

kann durch Reinigungs- oder<br />

Pflegemittel gemindert werden. Bei<br />

der Auswahl von Reinigungsmitteln<br />

ist dies zu berücksichtigen.<br />

� Soweit sich auf Bodenbelägen Wasser<br />

sammeln und nicht in Ablaufrinnen<br />

ablaufen kann, müssen Pfützen beseitigt<br />

werden.<br />

Trittsicherheit durch<br />

rutschhemmende<br />

Bodenbeläge<br />

Pfützen auf Bodenbelägen<br />

beseitigen<br />

69<br />

B 1

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