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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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PKW-Stellplätze und sichere<br />

Verkehrswege <strong>im</strong> Freien<br />

� An Feuerwehrhäusern müssen zum<br />

sicheren Abstellen von Fahrzeugen<br />

PKW-Stellplätze vorhanden sein.<br />

• Von dem Planungs-Richtwert<br />

„ein Stellplatz je Sitzplatz der in<br />

einem Feuerwehrhaus eingestellten<br />

Feuerwehrfahrzeuge“ kann <strong>im</strong><br />

Einzelfall abgewichen werden.<br />

Für Feuerwehren mit einer größeren<br />

Anzahl von Fahrzeugen würde die<br />

Einhaltung des Richtwertes überd<strong>im</strong>ensionierte<br />

Parkplätze in zumeist<br />

zentraler städtischer Lage<br />

bedeuten. Für eine Feuerwehr mit<br />

einem Tragkraftspritzenfahrzeug<br />

wären sechs Stellplätze möglicherweise<br />

zu wenig.<br />

• Einzubeziehen in Entscheidungen<br />

über die Anzahl erforderlicher<br />

PKW-Stellplätze sind auch <strong>im</strong>mer<br />

Parkmöglichkeiten <strong>im</strong> Umfeld des<br />

Feuerwehrhauses, Vorgaben des<br />

Baurechts, ggf. auch die Anzahl der<br />

das Feuerwehrhaus zu Fuß oder mit<br />

dem Fahrrad erreichenden Feuerwehrangehörigen.<br />

� PKW-Stellplätze sollten 5,5 m lang<br />

und 2,5 m breit sein, bei Schrägaufstellung<br />

entsprechend variiert.<br />

� Verkehrswege <strong>im</strong> Freien sollten direkte<br />

Verbindungen zu den Zugängen des<br />

Feuerwehrhauses haben und ohne<br />

Stolperstellen, Absätze, Bordsteine<br />

oder Treppen ausgeführt sein.<br />

� Zugänge zum Feuerwehrhaus sollten<br />

möglichst nicht durch Tore für Feuerwehrfahrzeuge<br />

und in die dahinter<br />

liegenden Stellplatzbereiche führen.<br />

Bauliche Anlagen und Einrichtungen<br />

� Verkehrswege müssen von Schnee<br />

und Eis freigehalten werden.<br />

� Verkehrswege müssen ausreichend<br />

beleuchtet sein.<br />

Gefahr! Hier führt die<br />

Zufahrt zum PKW-<br />

Stellplatz direkt durch<br />

den Stauraum des<br />

Feuerwehrfahrzeuges<br />

vor dem Tor.<br />

Treppen als Zugang zu<br />

Feuerwehrhäusern sind<br />

<strong>im</strong>mer Gefahrstellen –<br />

auch wenn sie den baurechtlichenAnforderungen<br />

gerade genügen.<br />

Möglichkeiten für Zugänge von den Stellplätzen in<br />

das Feuerwehrhaus<br />

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